Mitbewohner ausgezogen, steht aber noch im Vertrag - kann das Folgen haben?

5 Antworten

kann das Folgen haben?

Da ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, kann dieser nur gemeinsam gekündigt werden, oder Du und der Vermieter stimmen der Entlassung Deines Mitbewohners aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu. Dein Mitbewohner haftet weiterhin gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter. Ein Auszug beendet zu keinem Zeitpunkt ein Mietverhältnis, sondern nur eine gemeinsame Kündigung oder ein Mietaufhebungsvertrag oder die ausdrückliche Entlassung mit der Zustimmung aller Beteiligten.

Falls Du die Wohnung kündigen wolltest ginge das gar nicht allein. Dazu benötigst Du immer noch Deinen ehemaligen Mitbewohner

kann man also dem Vermieter mitteilen, dass man das einfach vergessen hat und das nun nachtragen moechte?

Du allein kannst hier keine Vertragsänderung vornehmen, das geht nur mit der Zustimmung aller, also Deinem Mitbewohner und dem Vermieter.

Wenn Ihr beide im Vertrag ( gleichwertig und nicht als Haupt- / und Untermieter ) steht, so könntest Du nach momentaner Sachlage ein Problem bekommen, wenn Du selbst nun auch bald ausziehen wolltest und den ehemaligen Mitbewohner nicht mehr erreichst. Denn er hat gegenüber dem Vermieter ja scheinbar selbst noch nicht gekündigt. Denn Ihr müsstet dann ja auch beide kündigen. Ansonsten läuft der Vertrag ja zumindest für die offiziell noch nicht gekündigte Partei noch weiter. Allgemein KÖNNTE es auch die ganze Zeit schon wegen der Nebenkosten Nachteile gehabt haben, wenn der Vermieter hier allgemein eine Anpassung im Bezug auf die Wohnungsbewohner vorgenommen hätte.

johnnymcmuff  18.06.2015, 20:43

Ansonsten läuft der Vertrag ja zumindest für die offiziell noch nicht gekündigte Partei noch weiter.

Kleiner Hinweis.

Sie läuft für beide Mieter weiter; die Partei Mieter.

Parhalia  18.06.2015, 21:07
@johnnymcmuff

Thx für die ergänzende Richtigstellung. Ich war mir in diesem Punkt nicht ganz sicher, aber in Deiner Antwort steht es ja drin.😉

wenn man eine Weile lang mit einem Mitbewohner wohnt und beide im Vertrag stehen, spaeter der Mitbewohner auszog und man fortan allein wohnte und auch die Miete alleine zahlte, das aber vergessen hat, dem Vermieter mitzuteilen - kann das Folgen haben? 

Der ausgezogene Mieter ist weiterhin haftbar für alles:

§ 421 BGB Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Grundsaetzlich konnte doch, so meine Logik, der Mitbewohner im Vertrag stehen bleiben, ohne dass er hier wohnte oder die Miete anteilig zahlte - kann man also dem Vermieter mitteilen, dass man das einfach vergessen hat und das nun nachtragen moechte?

Weder Du noch der Vermieter können ohne den anderen Mieter den Vertrag ändern und Du kannst auch niemals wirksam kündigen denn Ihr müsst gemeinsam kündigen.

Hier alle Infos:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

MfG

Johnny

johnnymcmuff  18.06.2015, 20:49

es stehen aber keine Kosten offen.

Die können ganz schnell enstehen, wenn Du ausziehen willst, bzw. einfach ausziehst, weil Du gekündigt hast, die Kündigung aber unwirksam ist, weil man gemeinsam kündigen muss.

Jeder Mieter, der noch im Vertrag steht, kann für die Kosten rangezogen werden. LG

JessyHelping  18.06.2015, 20:04

Dann hat er Glück. Dennoch sollten beide Parteien den Vermieter kontaktieren, gemeinsam kündigen und der verbliebene Mieter kann/sollte/muss dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließen.

Gerhart  18.06.2015, 21:11
@JessyHelping

Hier gibt es nicht "beide Parteien" sondern nur 2 Mieter, die zusammen eine Partei bilden, die Mieterpartei! 

JessyHelping  18.06.2015, 21:12

Okay, aber du verstehst, was ich meine, oder? Zwei Mieter eben

princepsmagnus 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 20:00

Das verstehe ich, es stehen aber keine Kosten offen.

Grundsätzlich hättet ihr das dem Vermieter mitteilen MÜSSEN. Der hätte dann mit dem verbliebenen Partner einen neuen Vertrag schließen können - aber nicht müssen.

Der ehemalige Mitbewohner haftet immer noch gesamtschuldnerisch. Der hätte also das schlechtere Ende der Wurst.

johnnymcmuff  18.06.2015, 20:47

Und der Vertrag läuft weiterhin für beide Mieter und kann auch nicht vom verbliebenen Mieter alleine gekündigt werden.

Der ehemalige Mitbewohner haftet immer noch gesamtschuldnerisch. Der hätte also das schlechtere Ende der Wurst.

Auch der verbliebene Mieter hat Nachteile, z. B. bei den Nebenkosten.