Mitarbeiter ist Jährlich ca. 60 - 70 Tage Krank
Hallo,
ein Arbeitskollege war letztes Jahr 69 Tage Krank, über das Jahr verteilt. Schnupfen, Magendarm,Erkältung,Rückenschmerzen,Husten,Lungenentzündung,Netzhautentzündung, usw.
Ist das eigentlich kein Kündigungsgrund? Das geht schon seit 4 Jahren so.
15 Antworten
Wenn die Firmenleitung nichts dagegen macht, was kümmert es dich oder hast du Mehrarbeit. Rede zuerst einmal mit deinem Betriebsrat (Gewerkschaftsvertrauensmann) was zu mache ist. Dein Kollege soll ein ärztliches Attest dem Unternehmen beibringen und die sollen entscheiden, aber zeige ihn nicht an. Es könnte auch dir passieren, was machst du dann.
Du solltest Deinen Kollegen bedauern das er so kränklich ist. Der AG wird schon wissen was er tun und lassen kann. Nur so am Rande, das deutsche Arbeitsrecht lässt Kündigung wegen zu häufigen "Krankfeierns" zu ohne das es begründet werden muss.
da Du als Arbeitnehmerin keine Kündigung für einen Kollegen aussprechen kannst ist diese Frage irrelevant
ich bezeichne meine mitarbeiter auch gern als kollegen. daraus würde ich nicht den schluss ziehen, dass er/sie nicht der chef ist
ja es ist ein kündigungsgrund da der mitarbeiter auf dauer nicht tragbar ist
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
- Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
- Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
- Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
hier hast noch den link dazu
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchKuendigungKrankheitsbedingt.html#tocitem3
ich weiss nicht wo das problem ist ... ok warte =) ja, unter folgenden vorrausetzungen .........................................................
aber in wirklichkeit können arbeitgeber es alles zu ihren gunsten drehen das es passt mit den aussagen.
ich es ist verständlich was ich sagen will ^^
Zu 1. natürlich kann man nach eine solchen 4-jährigen krankengeschichte davon ausgehen, dass es nicht plötzlich besser wird. dazu gibt es diverse urteile in ähnlichen fällen
zu 2. wenn solche fehlzeiten nicht zur störung der betriebsabläufe führen, dann ist der arbeitnehmer überflüssig. bei kleinen betrieben können solche fehlzeiten sogar die existenz des betriebes und somit auch die arbeitsplätze der kollegen gefährden. gerade bei solchen häufigen kurzen krankmeldungen ist die belastung für den betrieb enorm.
zu 3. natürlich kann das gericht bei der abwägung zu einem anderen schluss kommen, aber bei der oben beschriebenen sachlage ist das mehr als fraglich. wenn es sich beim arbeitgeber nicht gerade um ein großunternehmen handelt.
Der Fall wäre hier sicher nicht eindeutig zu klären. Wer eine Lungenentzündung hatte, dem kann man nicht unterstellen, dass er jedes Jahr wieder eine bekommt. Auch die sonstingen Krankheiten sind nicht unbedingt chronisch.
Allerdings könnte man bei mehreren Jahren, in denen sich das so abspielt, argumentieren, dass es eben keine Besserung geben wird. Es wäre fraglich, wie ein Gericht sowas beurteilen würde.
Ich erwähne auch hier nochmal SGB IX §84.
Ich wüßte nicht, wo hinsichtlich des Inhalts der Beitrag von "advexx" mit Ausnahme der Einleitung ansonsten zu beanstanden wäre. Auch eine vom Antwortenden angeführte Tendenz oder voreilige Bejahung ohne tatsächliche Nachprüfbarkeit von Umständen aus dern Schilderungen des Fragestellers vermag ich nicht zu erkennen. Der Beitrag ist in allen Punkten zutreffend, lediglich prescht "advexx" mit ihrer/seiner Einleitung meines Erachtens etwas zu schnell vor.
Zu 1. natürlich kann man nach eine solchen 4-jährigen krankengeschichte davon ausgehen, dass es nicht plötzlich besser wird. dazu gibt es diverse urteile in ähnlichen fällen
Im Klagefall wird die Gegenseite dem Arbeitgeber zurecht mit folgendem Satz entgegnen: "Was zu beweisen wäre - untermauern Sie bitte Ihre Vermutungen und Ansichten."
Der Auffassung von "PeterSchu" ist beizutreten.
Die Anzahl der verschiedenen Krankheiten hat nichts zu sagen. Das muß so sein, sonst hätte er nocht jedesmal seine Lohnfortzahlung. Er macht es also schon clever und denkt sich was dabei. Entlassen werden kann er, ist aber zunächst von der Betriebsgröße abhängig. Einem kleinen Handwerksbetrieb kann so ein Genosse nicht zugemutet werden, daher kann er entlassen werden. In größeren Betrieben könnte man ihm einen Detektiv nach schicken. Wenn dieser Beweise bringt, das es eben nicht so ist, kann der Kranke Genosse gelüftet werden und die Detektivkosten darf er auch noch tragen.
Du siehst aber an der Resonanz der Antworten, du triffst ins schwarze.
Und wie kommst du nach diesen Informationen zu einem JA? Nichtmal NUmmer 1 ist doch sicher gegeben- 2 und 3 sind mehr als fraglich