Krankschreiben wegen Erkältung, kann ich trotzdem ins Restaurant gehen?
Hallo, Ich bin seid seit gestern Krank geschrieben, bis Montag, da ich erkältet bin. Ich bin heute Abend mit Freunden zum Essen im Restaurant verabredet. Nun meine Frage, kann ich ohne Probleme essen gehen? Und hat es evtl. Folgen wenn mich ein Arbeitskollege oder ein Vorgesetzte von mir mich sehen?
4 Antworten
Wenn du wegen einer Erkältung krank geschrieben bist und nicht zur Arbeit gehst, dann solltest du auch nicht mit Freunden ins Restaurant zum Essen gegen und dort eventuell noch jemand anstecken. Wenn dich jemand sieht, dann kann das auf jeden Fall Folgen für dich haben.
Selbst wenn es keine arbeitsrechtlichen Folgen hat, sieht es ausgesprochen peinlich aus und schadet zumindest Deinem Ruf an der Arbeitsstelle. Würde ich nicht machen.
Kommt drauf an. Wenn du einen Job hast, in dem du schwere körperliche Arbeit machst dann vermutlich nicht. Wenn du natürlich im Büro arbeitest könnte es ärger geben. Wer ins Restaurant geht kann ja schließlich auch ins Büro.
Rein rechtlich darfst du das aber auf jeden Fall.
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Kommt bei dem Restaurantbesuch noch Alkohol ins Spiel, naja ich würde es nicht machen. Bis Montag? = einschließlich Montag? Ein kranker AN von Freitag bis Montag, der übers WE ausgehen kann, statt sich zu erholen.......
Das würde ich als schwere körperliche Arbeit zählen. Mit einer Erkältung sollte man sich nicht anstrengen, desswegen kannst du nicht arbeiten. Ein Restaurantbesuch ist ja keine Anstrengung.
Das wird der Arbeitgeber sicherlich anders sehen! Auch in diesem Beruf gibt es Arbeiten, die körperlich nicht besonders anstrengend sind. Diese könnte er ja dann ausführen, vor allem, wenn er schon fit genug für einen Restaurantbesuch ist.
bin Kfz-Mechatroniker
Von der Optik wäre es nicht sehr vorteilhaft für Dich, wenn Du jemandem aus der Firma begegnen würdest. Ich würde darauf verzichten.
Gegen den Besuch einer Gaststätte oder Kantine ist generell nichts einzuwenden. Das gilt besonders dann, wenn der erkrankte Arbeitnehmer infolge seines Leidens nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen selbst kochen kann. Quelle: 123recht