Darf ein Mensch, der keinen Führerschein besitzt, im Notfall (wenn ein Busfahrer bewusstlos wird) den Bus steuern?
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Beispiel: Darf ein Mensch, der keinen Führerschein besitzt, im Notfall (wenn ein Busfahrer bewusstlos wird) den Bus steuern?
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Wäre das "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis"?
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Nach welchem Gesetz wäre das in diesem Fall NICHT strafbar?
21 Antworten
Das dürfte man, wenn Gefahr für andere Personen besteht. Der Führerschenlose dürfte den Bus nicht steuern, um ans Ziel der Reise zu kommen, aber er dürfte das Lenkrad übernehmen und den Bus so schnell wie möglich anhalten. Oder einem Hinderniss oder Passanten ausweichen.
Das ist geregelt in den § 34 und 35 des Strafgesetzbuches. Darin steht sinngemäß, dass es nicht strafbar ist, Gesetze zu übertreten um das Leben und die Gesundheit von Menschen in einer Notsituation zu retten. Es muss allerdings in angemessenem Rahmen sein und man darf die Notsituation nicht selber verschuldet haben.
in so einem fall , geht das leben der andern fahrgäste vor... also IMMER helfend eingreifen
Ich meine zu wissen das der Zweck die Mittel rechtfertigt
Sollte niemand mit Führerschein da sein und keiner Möglichkeit haben Kontakt zu Hilfe aufzunehmen was bleibt dann über in einer Gefahrensituation
Der Zweck muss halt recht zu fertigen sein
Wenn Gefahr für Leib und Leben durch Begehen einer Gesetzteswidrigkeit abgewendet werden kann gelten immer Sonderregelungen. So darf zb auch ein Kind einen verblutenden Waldarbeiter per Auto aus dem Wald befördern, zumindest solange bis er adäquat weiterversorgt werden kann. In diesem Fall dürfte ein Fahrgast sich hinters Steuer klemmen um einen schweren Unfall zu vermeiden.
In einer Notsituation - sicher. Und zwar so lange, bis die Notsituation "bereinigt" ist. Also:
Ist der Fahrer bewusstlos, aber ansonsten in halbwegs guter Verfassung (Puls, Atmung,...) und befindet sich nicht in Lebensgefahr? Dann darfst du so lange den Bus übernehmen, wie du brauchst, um ihn sicher zum Stehen zu bringen. Du darfst nicht noch durch die Stadt kurven und vielleicht einen Abstecher zum Supermarkt machen.
Befindet sich der Fahrer in Lebensgefahr und benötigt dringend ärztliche Hilfe, aber es besteht keine Möglichkeit, diese an Ort und Stelle zu bekommen? Dann darfst, nein musst du sogar dein Möglichstes tun, um ihm zu helfen - zur Not auch ohne Führerschein selbst zum Krankenhaus fahren, wenn du dir das zutraust. Dabei dürfen übrigens auch Tempolimits überschritten werden.
Ansonsten hat Handwerksbursche schon alles gesagt und auch die Gesetzeslage zum Nachlesen verlinkt ;-)