Mit Pfefferspray drohen?
Hallo, darf ich wenn jemand vor mir mit einen Messer steht und sagt ,,ich steche dich ab" jemanden damit drohen pfefferspray zu sprühen?
Ps. Gibt es sowas wie eine Onlinberatung bei einem Anwalt?
7 Antworten
NEIN, der Einsatz von Pfefferspray ist AUSSCHLIESSLICH bei Angriffe von Tieren / Hunden gestattet. Es ist zwar absoluter Blödsinn, was unsere Gesetzgebung da zusammengestrickt hat, aber du darfst rein rechtlich dich höchstens mit einem Gebet verteidigen - so ist nun mal unsere gewählte Obrigkeit gestrickt. Der Einsatz oder auch NUR DAS MITFÜHREN eines Pfeffersprays zur Verteidigung was nicht explizid zur Tierabwehr gekennzeichnet ist, IST EINE STRAFTAT deinerseits !!
Würdest du so ein Spray einsetzen und könntest die Bedrohungssituation >gerichtlich verwertbar< nachweisen, so würde wahrscheinlich wohl auf eine Strafverfolgung verzichtet, was aber damit nicht automatisch aussagt oder bestätigt, das du es rechtlich einwandfrei nutzen durftest.
Wenn du bei uns heute mit einer Nagelfeile spazieren gehst, bist du schon bewaffnet, wirst aber dafür noch nicht strafrechtlich verfolgt weil es NOCH NICHT verboten ist - bewaffnet bist du dennoch !
Du sollst und darfst als Bürger keinerlei Gewalt ausüben. Das Recht auf eine effektive Selbstverteidigung ist löcheriger wie ein Schweizer Käse ! Das ist nach politischer Auffassung reinweg Sache der Polizei. Wenn du in einer Bedrohungs-situation vorschriftsmäßig die Polizei anrufst und sie 10 oder 20 Minuten brauchen um VOR ORT zu sein, dann könntest du versuchen den Angreifer solange mit einem guten Witz oder sonstigen Käse ablenken, damit die Zeit verstreicht und die Polizei dann handeln kann.
Wirst du abgestochen oder erschossen - PECH GEHABT - die Staatsgewalt versucht dann aber - und das ist versprochen und ( beinahe ) garantiert - den Bösewicht mit allen Mitteln der Gesetzgebung abzustrafen. Natürlich werden eine >schlechte Kindheit, psychische Ausnahmezustände u.d.g. strafmildernd für den Täter berücksichtigt. Du darfst aber sicher sein, das er wenigstens ein paar Stunden vor Gericht gestanden hat - der Schlawiner !
Solltest du also mal abgemurkst werden, überlege sinnvollerweise VORHER, was du selber bislang falsch gemacht hast !
Blödsinn - Blödsinn - Blödsinn - Blödsinn - Blödsinn - Blödsinn
DU, ich nutze nur deine überzeugende Argumente.
Bist du jetzt glücklich ???
Das wusste der/die eccojohn von Anfang an nicht. Der schnallt ja nicht mal auf wen er kommentiert. Vermutlich so ein 11jähriges Kind das an den Account von Mutti gekommen ist.
Sorry, goldengamer2,
bei dem Kommentar mit 6-fachem BLÖDSINN hab ich die falsche Leiste erwischt. Sie galt also nicht dir, sondern dem leider unbelehrbaren ES1956 !
Zur exakten Info für dich:
Schau einfach mal bei >Wikipedia unter Pfefferspray < rein, oder erkundige dich bei der Polizei - dort erfährst du es rechtsverbindlich.
Der Sachverhalt ist leider dubios und ein wenig unglaubwürdig - aber nun mal gesetzlicher Stand der Dinge bei uns.
Tierabwehr-Mittel sind ab 14 Jahren frei - alle auf Abwehr von Menschen ausgelegten und deklarierten Abwehrmittel wie Pfefferspray oder CS-GAS unterliegen jedoch ohne Ausnahme dem Waffengesetz - LEIDER !
Der reale Unterschied liegt also nur in der Benennung / Auszeichnung.
Wehrter ES1956,
DAS vergess mal ganz schnell - ich denke mal das ich mehr an Jahren auf dem Buckel habe wie du. !
Dennoch ändert es nichts daran, das du völlig daneben liegst. Reizgas oder auch Pfefferspray unterliegt generell dem Waffengesetz, Da gibt es keinerlei Ausnahmen.
Die einzige teil-legale Variante ist ein Tierabwehr-.Mittel. Dies darfst du sogar ab 14 Jahren mitführen. Dubios dabei, das es von den Inhaltsstoffen her sogar GLEICH sein kann - aber nicht muss .
Die Legalisierung beruht lediglich auf die zwingend notwendige Deklaration als TIERABWEHR-MITTEL, weil es als solches nicht unter das Waffenrecht fällt.
Ob du es nun wahrhaben willst oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle. Frag einfach mal deinen Sheriff, der wird es vielleicht sogar dir beibringen können.
Tierabwehrspray ab 14 !
Du musst dich unbedingt weiter lächerlich machen?
Entweder du kannst nicht begreifen oder du willst nicht, mir egal, ich verlinke dir jetzt noch die Polizei selbst, lass dir Seite 47 erklären.
Zitat:
Zur Tierabwehr bestimmte und als solche hergestellte und vertriebene Reizstoffsprays sind keine Waffen und keine Reizstoffsprühgeräte im Sinne des Gesetzes. Der Umgang mit ihnen ist frei. Pfeffersprays mit dem Aufdruck „Tierabwehrspray“ oder ähnlich unterliegen keinen waffenrechtlichen Vorschriften. Der Umgang mit solchen Gegenständen ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.
MEIN GOTT - wie borniert oder begriffsstutzig bist du eigentlich ?
Ich schreibe seit Beginn, das REIZGAS / CS-Gas oder auch Pfeffersprays generell und ohne Ausnahme in Deutschland dem Waffenrecht unterliegen ! Ausschlaggebend dabei ist die Definition !! und nicht Inhalt oder Wirkstoff !!
V E R S T A N D E N ???
TIERABWEHR-MITTEL also auch exakt das selbe Mittel wie die waffenscheinpflichtigen - JEDOCH MIT HERSTELLER - AUFDRUCK
Z U R , T I E R A B W E H R sind erlaubt, werden fast als Spielzeug behandelt und unterliegen NICHT dem Waffengesetz. Diese dürfen sogar ohne Beschränkung sogar von Kindern mitgeführt werden.
GENAU DAS ist der dubiose Umstand, den du nicht verstehen willst.
Schau mal hier - ist kinderleicht sogar für Erstklässler zu verstehen :
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/ist-es-erlaubt-pfefferspray-dabei-zu-haben
Lese bitte künftig erst exakt und Wort für Wort durch, bevor du ellenlange Rechthaberei betreibst, ohne real zu wissen, das du auf STUSS unserer Gesetzgebung reingefallen bist.
Ich weiß, ES IST DUMM - ES IST DÄMLICH - ES IST VÖLLIG UNLOGISCH UND UNSINNIG, aber es ist nun mal deutsche Gesetzeslage unserer selten bis zum Ende denkenden Politiker und Behörden-Spezis .
ES IST DUMM - ES IST DÄMLICH - ES IST VÖLLIG UNLOGISCH UND UNSINNIG,
Nein, ist es nicht. Es ist nur für Kinder wie dich nicht leicht zu verstehen.
Und du kannst noch so lang und oft deinen Weltschmerz und dein Nichtkapieren hier ausbreiten, deine Behauptungen.
Tierabwehr-Mittel sind ab 14 Jahren frei - alle auf Abwehr von Menschen ausgelegten und deklarierten Abwehrmittel wie Pfefferspray oder CS-GAS unterliegen jedoch ohne Ausnahme dem Waffengesetz - LEIDER !
Die einzige teil-legale Variante ist ein Tierabwehr-.Mittel. Dies darfst du sogar ab 14 Jahren mitführen.
Wenn du bei uns heute mit einer Nagelfeile spazieren gehst, bist du schon bewaffnet,
Hast du Reizgas dabei und keinen Waffenschein, bist du ebenfalls - sogar noch mehr - dran !
sind der reine BLÖDSINN !
Du bist einfach reinweg nur auf KRAWALL gebürstet - kein bisschen aufnahmefähig, rechthaberisch bis zum UMFALLEN und beim Lesen von Texten an eigene Gewohnheiten gefesselt. Deine gesamten Kommentare spiegeln das sehr deutlich wieder. Für Anzüglichkeiten jedoch reicht es bei dir immer, wenn du etwas nicht verstanden hast oder willst - GELLE?
Deine geistige Aufnahmefähigkeit endet deinem Verhalten nach zu urteilen scheinbar direkt nach der Sauerstoffaufnahme im Hirn - restliche Fubnktionen sind wohl anscheinend von deiner Rechthaberei völlig blockiert.
Wenn dich nicht mal Gesetzestexte überzeugen, die du sogar selber verlinkt hast, geschweige denn div. weitere zuverlässige Quellen, dann ist dir nicht zu helfen.
Du solltest dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn du hast Grenzen erreicht und zum Teil überschritten, die eine Gefährdung weder für dich noch für andere ausschließen lassen.
Landläufig nennt man so ein Verhalten wie hier bei dir >>Choleriker<< oder eben kindisch dumm ! Was bei dir zutrifft, wird dir lediglich ein Facharzt zuverlässig sagen können.
Jetzt troll dich und mach was du willst ! Meine Zeit ist mir für Leute wie dich einfach zu schade. Geh mal zu den FFF-Fans, die brauchen sowas vielleicht.
Du bist einfach reinweg nur auf KRAWALL gebürstet - kein bisschen aufnahmefähig, rechthaberisch bis zum UMFALLEN und beim Lesen von Texten völlig an eigene Gewohnheiten gefesselt. Deine gesamten Kommentare spiegeln das sehr deutlich wieder. Für Anzüglichkeiten jedoch reicht es bei dir immer, wenn du etwas nicht verstanden hast oder willst .
Wenn dich nicht mal Gesetzestexte überzeugen, die du selber verlinkt hast, geschweige denn div. weitere zuverlässige Quellen, überzeugen, dann ist dir nicht zu helfen.
Du solltest dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn du hast Grenzen erreicht und zum Teil überschritten, die eine Gefährdung weder für dich noch für andere ausschließen lassen.
Landläufig nennt man so ein Verhalten wie hier bei dir >>Choleriker<< oder eben kindisch dumm ! Was bei dir zutrifft, wird dir lediglich ein Facharzt zuverlässig sagen können.
Jetzt troll dich und mach was du willst ! Meine Zeit ist mir für Leute wie dich einfach zu schade. Geh mal zu den FFF-Fans, die brauchen sowas vielleicht.
Ich verstehe dass es nicht leicht in deinem Alter ist wenn man von einem Erwachsenen auf Fehler hingewiesen wird. Du musst aber nicht gleich in Kindergartensturheit verfallen. (Hast du aufgestampft?)
Werd erwachsen oder lass dir helfen.
Für Blindheit ist der Augenarzt zuständig
Für psychische Störungen ist der Psychologe zuständig
Für Choleriker gibt es Selbsthilfegruppen
Kontaktdaten liefert dir Freund Google !
Zu FFF: Hier die Kontaktdaten für dich:
Dort braucht mal fanatische Kämpfer - sogar die, die nicht wissen wovon sie plappern - Hauptsache in der Sache verbissen !
SENDEPAUSE !
Das ist leider von vorn bis hinten und komplett BLÖDSINN.
SO SO, dann ist dir also nicht bewusst, das du als NUTZER den Beweis für dein Handeln erbringen musst ? Solltest du die NOTWEHR nicht stichhaltig beweisen können, darfst du dich auf eine ANZEIGE wg. SCHWERER KÖRPERVERLETZUNG einstellen !
Reizgas fällt unter das Waffengesetz - Tierabwehrspray nicht ! Hast du Reizgas dabei und keinen Waffenschein, bist du ebenfalls - sogar noch mehr - dran !
DAS . IST . DER . BLÖDSINN, der bei uns mittlerweile Standard ist !
Nur nal so nebenbei:
Warum kommt die Polizei zu Schlägereien oft - oder wie viele sagen, sogar MEIST - erst nach einer halben Stunde an ???
Hast du Reizgas dabei und keinen Waffenschein, bist du ebenfalls - sogar noch mehr - dran !
Quatsch.
Mach dich schlau - bevor du DUMM auf die Nase fällst !
Die Zeiten in denen du zu denken scheinst, sind schon laaange her !
Du verbreitest nur Blödsinn das muss schon Absicht sein.
Du scheinst echt Bildungsresistent zu sein -GELLE !
Darfst aber deine Meinung ruhig behalten - ich für meinen Teil hab da kein Schulmeister-Syndrom, und Konsequenzen hättest so oder so DU zu tragen . Viel Spaß dabei, wenn´s dann mal kommt, weil du nicht auf dem Laufenden bist.
Ich bin absolut "auf dem Laufenden" denn ich bin privat und beruflich mit dem Thema beschäftigt.
Du hingegen verbreitest nur Gerüchte ohne Grundlagen und willst Angst und Unsicherheit verbreiten. Einfach nur Blödsinn und von den rechtlichen Grundlagen hast du - wie deine Kommentare zeigen - nicht den Dunst einer Ahnung.
So so, >PRIVAT und BERUFLICH < ? Dann Gnade dem Gott, der mit dir zu tun hat und sich auf deine Aussagen verlässt oder verlassen muss.
Doch selbst wenn du noch 20 mal "Blödsinn" daherkritzelst, ändert es nichts an der täglichen Handhabung bundesweit - und die Gesetzbücher geben es nun mal her, selbst dann, wenn du es aus Überzeugung gerne anders sehen möchtest .
Zu den rechtlichen Grundlagen: Da bist du absolut die dunkele Leuchte -Gesetzbücher sind bei dir sicherlich schon Erbstücke - aber dafür bist du dann durchaus so wortstark, so das manche Leute geneigt sein könnten, sich auf deine Aussagen zu verlassen. Das muss man dir ja lassen.
Ach wo sind denn die neuen Gesetzesbücher von denen du faselt? Werden wohl gerade von den Reptiloiden umgeschrieben um den Bevölkerungsaustausch zu legitimieren? Reichsbürgergeschwätz.
Ach, aus der Ecke kommst du - das erklkärt vieles !
Schaue trotzdem mal hier rein: https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/kleiner-waffenschein-fuer-schreckschuss-reizgas-und-signalwaffen-sog-srs-waffen-gemaess-§-10-absatz-4-waffengesetz/
Vielleicht klingelt dann mal was bei dir und du wirfst deine ALTEN SCHWARTEN mal in den Papiermüll !
Bravo! Du hast es geschafft eine Seite zu verlinken die tatsächlich der geltenden Rechtsprechung entspricht.
Jetzt brauchst du nur noch einen Erwachsenen der dir das vorliest und erklärt.
Was gilt für CS-Gas und Elektroschocker?
Keine Waffe im Sinne des Waffenrechts ist CS-Gas mit der Zulassung des Bundeskriminalamtes, also mit BKA Zeichen in Raute, Beispiele siehe unter:
........
Ab 14 Jahren dürfen Sie diese besitzen und führen
Also völliger Blödsinn wenn du schreibst:
Hast du Reizgas dabei und keinen Waffenschein, bist du ebenfalls - sogar noch mehr - dran
Auf den Rest deiner Verschwörungstheorien geh ich nicht weiter ein,
das ist eindeutig nur billige braune Propaganda.
Sei doch nicht so kindisch und verbohrt ! BRAUN ??? Du hast ja nicht mal soviel Durchblick, das du erkennst, wann man die NAZI-KEULE einsetzen kann, und wann sie einem selber auf die Klappe fällt !
GLÜCKWUNSCH ZU DEINEM SELBST-TREFFER ! Du hast deine Nase echt voll erwischt ! DAS kann längst nicht jeder.
Frag einfach deinen Daddy - der erklärt es dir gerne vor Ort und kann auf jede Kleinigkeit die dir bislang verborgen geblieben ist sofort passend reagieren.
Dir noch einen schönen und lehrreichen Tag !
Wenn dich jemand so bedroht darfst du ihm die gesamte Dose Tierabwehrspray verpassen.
(Siehe §32 StGB Notwehr)
Nicht vergessen hinterher die Polizei und medizinische Hilfe verständigen.
Allgemein gilt:
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.
So spontan und ohne die Situation zu kennen, würde ich sagen, dass ist Pfefferspray nur die zweitbeste Wahl ist. Warum?
1. Pfefferspray wirkt nicht wie eine Schusswaffe unmittelbar, sondern sie lässt dem Gegner noch Zeit zu reagieren. Wenn er nah genug für Pfefferspray ist, kann er auch sein Messer noch einsetzen - mit vielleicht tödlicher Wirkung für dich.
2. Du solltest so schnell wie nur irgendwie denkbar Abstand zum Messer bekommen. Weglaufen ist die beste Variante. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Angreifer Dir nachsetzt.
Rechtlich ist der Einsatz des Pfeffers als Notwehr wahrscheinlich gerechtfertigt. Aber es kommt auf die konkrete Situation an.
Eine Onlineplattform wäre "frag-einen-anwalt.de". Ich würde Dir empfehlen, einen echten Anwalt aufzusuchen, wenn Du ein echtes Problem hast.
DAS ist die EXAKT RICHTIGE ANTWORT - alles andere nur GLAUBEN, MEINEN und NICHT-WISSEN !
Schau mal hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/ist-es-erlaubt-pfefferspray-dabei-zu-haben
Kaum zu glauben, aber deutsche Realität!
Du darfst ihn auch sofort mit dem Spray besprühen und danach so lange ihn bearbeiten, bis seine Kampfunfähigkeit sichergestellt ist.
Nicht richtig ! Machst du es so, bist du fällig - nennt sich schwere Körperverletzung / wird als NOTWEHR-EXZESS nach § 33 StGB behandelt.
Laß es lieber und mach dich erst schlau !
Natürlich darfst du das. Und ja, sowas gibt es.
Wo gibt es sowas
Absolut Blödsinn! Weißt du überhaupt was du schreibst?!