Mit Moped auf die Autobahn?

11 Antworten

Kein Fahrzeug mit einem kleinem Mofa-Kennzeichen darf eine Autobahn befahren. Nur Fahrzeuge mit einem großen Nummerschild die bauartbestimmt mehr als 60 km/h fahren, dürfen die Autobahn benutzen.

das ist verboten denn das ist das gleich wie wenn ich jetzt mit einem auto in den fahradständer fahre oder irbendwie so und das eine ist auch unlohisch ein moped mit 70 km/h hast du die drossel ausgebaut oder was denn wegen dieser Aktion könntest du ins gefängnis kommen oder geldstrafen bis zu 2000€

ist ne menge geld und halte dich zurück wenn du mit eienm moped auf der autobahn fährst also ixh möchte nicht sehen wie du fährst!!

Wahrscheinlich haste ne alte Schwalbe.-Die durften noch 70 Km/h fahren.-Weil die Bestandsschutz haben gilt das weiter.-Die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" ist also höher als 60 km/h.-damit sollte man auf der BAB fahen dürfen.-

schapitz 
Beitragsersteller
 25.02.2010, 15:14

Hallo, nein keine Schwalbe. Ist etwas aelteres und selteneres. Das Baby nennt sich Garelli Capri und hat sicher mehr von der Vespa gemein, als von der Schwalbe. Was das Teil tatsaechlich laeuft - keine Ahnung :-)

Meinereiner67  25.02.2010, 15:29
@schapitz

Ich denke da gilt das gleiche wie bei ner Schwalbe

Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit besteht auch für Autobahnen. Sie dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, die auf ebener Strecke schneller als 60 km/h fahren können. Ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, daß andere behindert werden, ist ebenfalls verboten, wobei sich die gebotene Mindestgeschwindigkeit jedoch im Einzelfall ergeben muß

Franticek  27.02.2010, 13:07

Ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, daß andere behindert werden, ist immer und auf allen Straßen verboten.
Und es gibt weder eine allgemeine noch eine gebotene Mindestgeschwindigkeit. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nur auf Anordnung mit den entsprechenden Verkehrszeichen.
Es gibt aber Vorschriften über die bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit, die in bestimmten Fällen entweder nicht weniger oder nicht mehr als irgendein Betrag sein darf.

Leon1310  04.08.2012, 14:41
@Franticek

Und es gibt weder eine allgemeine noch eine gebotene Mindestgeschwindigkeit. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nur auf Anordnung mit den entsprechenden Verkehrszeichen.

Auf Autobahnen ist deine Aussage nicht zutreffend. Hast du auf irgendeiner Autobahnauffahrt schonmal das verkehrszeichen für die Mindestgeschwindigkeit von 61Km/h gesehen? ;-)

agent009der2te  21.09.2014, 14:34
@Leon1310

Seine Aussage ist eben doch zutreffend. Auf Autobahnen gibt es grundsätzlich keine Mindestgeschwindigkeit. Solange man ein Fahrzeug führt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt darf man auch Autobahnen benutzen. Wer sich aus persönlichen Gründen nicht in der Lage fühlt, so schnell zu fahren, darf also auch langsamer fahren.

125cbr  05.10.2014, 00:25
@Leon1310

Natürlich gibt es auf Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Km/h,sonst würde der vollkommene Stillstand auf ihnen herrschen.Sinnvoller wegen der LKW wären aber 80Km/h

agent009der2te  05.10.2014, 08:36
@125cbr

@125cbr Offenbar weicht die StVO hier von deiner Wunschvorstellung ab. Oder kannst du deine Aussage mit einer Quellenangabe belegen?

Hallo,

natürlich darfst Du mit einem Kraftfahrzeug, dass eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h in den Fahrzeugpapieren eingetragen hat, auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße fahren.

Mit Rücksicht auf Deine Gesundheit solltest Du das aber unterlassen, wenn das Moped nicht min. 90 km/h fährt. Als Polizeibeamter bei der Autobahnpolizei würde ich alles andere als Suizidversuch werte.

Schwertransporte habe eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 62 km/h, in der Regel dann aber weit über 60 Tonnen und werden von wild blinkenden Sicherungsfahrzeugen oder der Polizei abgesichert.

Also lass den Scheiß!

Rein rechtlich geht das aber in Ordnung.

Gruß, der Andy