Mit Mietwagen in Spanien geblitzt worden.
Bin in Spanien, allerdings bereits Ende Mai, im Mietwagen von hinten geblitzt worden. Bei 120 km/h mit 140 Km/h, also 20 zu schnell. Das Schreiben ist direkt vom Ministerio del Interior und kam per Einschreiben (d.h. die haben sich meine Daten schon von der Autovermietung geholt). Allerdings waren wir zu zweit unterwegs und hatten auf der Strecke mal einen Fahrerwechsel vorgenommen. Da das Foto allerdings von hinten ist, kann man nun nicht feststellen wer gerade gefahren ist. Komme ich etwa über diesen Weg aus der Sache heil raus?? Achja, 100 Euros sollen bezahlt werden. Ich kann zwar kein Spanisch, aber mit den 30 Euro Nachlass steht wohl auch was im Schreiben bei schneller Bezahlung.
7 Antworten
Heute bekam ich aus Barcelona ein Knöllchen wegen 112,4 km/h bei Tempolimit 100 km/h.
Sanktion 100 Euro, reduziert auf 50 Euro bei Zahlung bis 20. Mai.
Mein Anwalt sagt bezahlen.
Nicht einfach, aber geht folgendermaßen:
Auf www.gencat.cat/transit gehen
Tràmits electrònics - Pagament de sancions (sense certificat digital) - Número expedient*: eingeben, steht im Knöllchenbrief oben Tipus de document d'identitat*: Altres Número de document d'identitat*: steht im Knöllchenbrief ganz unten Cercar klicken - Es erscheint ein Dokument mit allen daten aus dem Knöllchenschreiben - und auf pago (Bezahlen) gehen.
jetzt erscheint ein Einzahlungsformular von La Caixa
Abfrage Tarjeta (Kreditkartennummer eintragen, da muss man erstmal drauf kommen) alle Angaben aus dem Knöllchen stehen schon drin
und ab gehts!
Quittung erscheint sofort mit grünem Häkchen, gleich ausdrucken!
Geschafft. Langsam fahren ist allerdings einfacher!
Mit Spanien gab es bisher kein Vollstreckungsabkommen, um Geldbußen einzutreiben. Die Bezahlung war bisher freiwillig. Mit Inkrafttreten eines europäischen Vollstreckungsabkommens vor 2 Monaten sieht die Sache anders aus. Geldbußen über 70.- EURO sollen eingetrieben werden. Hierzu muss Spanien das Knöllchen, das vollstreckt werden soll, an das Bundesamt für Justiz senden. Dort wird vorbab geprüft, ob die Vollstreckung zulässig ist. Der Betroffene wird dann dazu gehört und kann Einspruch einlegen. Spanien darf dich also nicht anschreiben, da sie hierdurch gegen das Vollstreckungsabkommen verstoßen. Achtung: rein theoretisch darf auch rückwirkend vollstreckt werden (aber nur, wenn der richtige Weg eingeschlagen wurde). Direkte Schreiben aus Spanien landen bei mir im Papierkorb. Der richtige Absender für Knöllchen aus dem Ausland ist das Bundesamt für Justiz!
Man muss bezahlen, also derjenige der den Wagen gemietet hat, egal ob ein anderer ihn gefahren hat, Einspruch einlgen hilft auch nicht also bezahlen und noch innerhalb der Zeit sonst wird das Geld zwangseingetrieben
Nur wenn du innerhalb von 10 Tagen bezahlst, bekommst du 30% rabatt. Bezahlen mußt du auf jedem Fall, egal, wer gefahren ist. Wer den Wagen gemietet hat, ist haftbar
Neee da kommst du nicht so schnell weg, bezahlung innert 10 Tage 30% rabatt.