Geblitzt wegen Krankenwagen
Ich bin neulich innerorts geblitz worden weil ich einen Krankenwagen nicht aufhalten wollte. Eine Möglichkeit zum rechts ran fahren gab es erst in 400 m Entfernung, also habe ich aufs Gas getreten um den hinter mir fahrenden Rettungswagen nicht auf zu halten. Bin dabei mit ca. 85 km geblitzt worden. Muss ich zahlen?
17 Antworten
Ich würde erstmal Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen. Wenn es einen Einsatz gegeben hat an dem Tag, so müsste sich das nachweisen lassen. Auch das du keine Haltemöglichkeit gesehen hast. Dann mal abwarten was kommt!
Langsam fahren überholen lassen. Notfalls stehen bleiben. Der Gegenverkehr reagiert mit Sicherheit und läßt den RTW vorbei. Das Bußgeld wirst du wohl zahlen müssen.
langsam fahren und überholen lassen ist das schlimmste was man meiner meinung nach machen kann, ich bin selber eine zeit lang rettung gefahren und muss sagen, das der gegenverkehr in 90% der fälle den rtw einfach ignoriert!! gas geben und einspruch einlegen ist schon das beste was man machen kann... das geld wird er garantiert nicht zahlen müssen.
bin selber mal rettung gefahrn und muss sagen das du aus meiner sicht genau richtig gehandelt hast!! du wirst das geld auch garantiert nicht zahlen müssen, so war es jedenfalls bei einem freund von mir einmal, dem genau das gleiche passiert ist.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du einen guten Grund hattest, dann nicht... eigentlich müsste ja der Einsatz der Krankenwagens und die Uhrzeit bei dem jeweiligen Krankenhaus vermerkt sein. Ich weiß, dass man z.B. auch nicht zahlen muss, falls man wegen eines Krankenwagens über eine rote "Blitzerampel" rücken muss, um ihn vorbei zu lassen...
der RTW ist auch geblitzt worden , der beste beweis der situation .
Man soll so die die Straße räumen, das das Einsatzfahrzeug nicht behindert wird, demzufolge auch so ausweichen, daß ungehinderte Durchfahrt ohne Behinderung möglich ist. D.h. auch die Kreuzung bei Rot zu befahren, wenn es notwendig ist, ebenso wie mal schneller fahren zu einer Ausweichmöglichkeit. Du erhältst einen Anhörungsbogen, in dem du den Fall schildern kannst, schreib rein, um was für eine Art Notfahrzeug es sich handelte. Noteinsätze werden auf den Fahrtenschreibern extra aufgezeichnet, also für Blaulicht bzw Signal, die ist dann nachprüfbar, weil Einsatz für Sonderrecht von den Leitstellen erst berechtigt werden. Ob es der Sache zu deiner Entlastung dient, ist aber fraglich.
Bei rot üer die Ampel zu fahren um Platz zu machen ist sicherlich gedeckt, das befahren der Kreuzung dürfte aber schon problematisch werden, es sei den es gab absolut keine andere Möglichkeit