Mit harten Drogen erwischt. Ist mein Führerschein jetzt definitiv weg?

4 Antworten

Hallo willhelm

hier werden wieder Antworten gegeben da rollen sich die Fußnägel nach oben!

(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

  1. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel einnimmt

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV14.htm

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Kokain zählt zu den harten Drogen. Der Stoff erzeugt psychische Abhängigkeit und birgt ein hohes Rückfall-Risiko. Entsprechend schwierig wird das Gespräch beim Psychologen.

Da es eine sehr Kleine Menge ist, wird : es einen Freispruch geben, du Sozialstunden absolvieren müssen oder es zu einer Geldstrafe kommen. Natürlich hängt das vom zuständigen Richter ab. Im Grunde wollen sie dir einen Denkzettel verpassen, damit du es nichtmehr machst. Lass dich einfach nicht nochmal erwischen. :) LG 

 

Karrrrrl  21.07.2017, 06:11

eigentlich für immer wegnehmen. Ein Freund ist wegen so Einem nun für immer an den Rollstuhl gebunden. Sozialstunden, Ihr gehört zur Pflege der Behinderten in ein Behindertenheim damit Ihr einmal seht was so alles passieren kann.

liegt im ermessen des richters. wenn du ihn überzeugen kannst, niemals unter drogen auto zu fahren, kannst du glück haben

ginatilan  01.07.2013, 10:00

liegt im ermessen des richters.

mit der MPU hat der Richter nichts zu tun, das ist Sache der Fsst

willhelm3 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 00:56

Das wird schwierig. Festival war am Ort A und ich wohne in Ort B. D.h. ich sollte ein Anwalt hinzuziehen?

CaraRagazza78  01.07.2013, 00:59
@willhelm3

Ganz ehrlich..... Solltest du im zugedröhnten Zustand Auto gefahren sein dann steh einfach dazu was du getan hast und nimm den Führerscheinentzug in Kauf! Wer ne Straftat begeht muss mit Konsequenzen rechnen!

ttamp  01.07.2013, 01:04
@willhelm3

dann wirst du ihn wahrscheinlich verlieren. hoffe du bist nicht druff gefahren, das macht man nicht, da habe ich auch kein verständnis für. ja, solltest du

willhelm3 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 01:09
@ttamp

Nein ich besitze kein Auto. Ich fahre fleissig Zug. Ist auch viel angenehmer. An diesem Tag konnte ich bei Freunden übernachten die in der nähe wohnten um dann erst am darauf folgenden Tag wieder nach Hause zufahren. Außerdem ist mir bewusst das man druff nicht Auto fährt und ich halte mich auch daran.

CaraRagazza78  01.07.2013, 01:21
@willhelm3

Man sollte nie "druff" sein! Das Leben ist auch ohne Drogen schön und Spass haben kann man auch ohne Drogen! Aber wer sein Leben nur mit Drogen geniessen kann und wer nur mit Drogen Spass haben kann der tut mir leid!

willhelm3 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 01:32
@CaraRagazza78

Danke für deine Ansichten das beantwortet aber nicht meine Frage!

ttamp  01.07.2013, 01:34
@CaraRagazza78

Sei doch bitte still wenn du keine Ahnung hast

CaraRagazza78  01.07.2013, 01:53
@ttamp

Biste stolz weil du voll die Ahnung von Drogen hast? Ja?? Biste stolz drauf??? Uuuuuuh bist ja anscheiend voll der Drogenexperte! Das ist jedenfalls nix womit man angeben kann!

ttamp  01.07.2013, 02:10
@CaraRagazza78

Sehr sehr amüsant, wie du dich aufregst und was du alles dazu dichtest.

Shroom2333  01.07.2013, 02:12
@CaraRagazza78

Wissen ist definitiv besser als Unwissenheit. Außerdem wird man im alltäglichen Leben ununterbrochen mit Drogen konfrontiert. Sei es nun Kaffee, Alkohol oder Kokain. Da ist es schon sinnvoll und angebracht sich wenigstens grundlegende Informationen anzueignen.

Das hängt von der Führerscheinstelle ab! Manche machen nur bei nachgewiesenem Konsum etwas, andere auch schon bei Besitz. So wie ich deine Kommentare lesen, bist du eh ein fanatischer Konsument und bedarfst durchaus einer Kontrolle! Die MPU wird schon zeigen, wie weit du die Drogen, oder die Drogen dich beherrschen.

ginatilan  01.07.2013, 09:57

Das hängt von der Führerscheinstelle ab!

nö, bei harte Drogen wird bei jeder Fsst sofort die Fahrerlaubnis entzogen

Still  01.07.2013, 11:40
@ginatilan

Also für Bonn gesprochen wird bei Besitz nichts mit der FE gemacht. Im benachbarten Rhein-Sieg-Kreis geht da schon mehr. Daher meine ich, dass es keine zwingende , gesetzlich Regelung gibt.

ginatilan  01.07.2013, 12:12
@Still

. Daher meine ich, dass es keine zwingende , gesetzlich Regelung gibt.

dann sollte die Fsst in Bonn den §14 FeV mal anschauen

Still  01.07.2013, 19:36
@ginatilan

......haben sie wohl, weil da steht "kann" und somit im optimalen Bereich liegt und keine Pflicht zu einer Maßnahme besteht.

ginatilan  01.07.2013, 20:48
@Still

in § 14 Abs.2 steht nichts von "kann"

in §14 FeV Abs. 1 steht "kann", siehe:

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

und dabei geht es um ein äG und um Cannabis, nicht um Kokain und co.

ich finde es aber gut, dass du die Links auch genau liest:-)

das machen nicht alle User hier

Still  02.07.2013, 07:40
@ginatilan

Und siehe da, da sich Abs. 2 auf Abs. 1 bezieht, bleibt es eine Option und kein gesetzlich zwingend vorgeschriebenes Verfahren.

ginatilan  02.07.2013, 09:22
@Still

Und siehe da, da sich Abs. 2 auf Abs. 1 bezieht,

in Abs. 2 "wird" eine MPU angeordnet, in Abs.1 "kann" sie angeordnet werden, das ist der Unterschied

willhelm3 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 02:13

Also wird auf jedenfall eine MPU kommen und somit auch der Führerschein entzug obwohl kein Auto vorhanden aber Führerschein?

PS: Wie meinst du das mit dem "fanatischen Konsument"? Ist das einer der das regelmäßig macht oder einer der es selten aber dafür heftig macht?

PS2: Danke für eine sinnvolle Antwort.

ginatilan  01.07.2013, 09:59
@willhelm3

Also wird auf jedenfall eine MPU kommen und somit auch der Führerschein entzug obwohl kein Auto vorhanden aber Führerschein?

zuerst der Entzug der Fahrerlaubnis!

dann kannst du selber entscheiden ob du irgendwann einmal wieder einen Antrag stellst, dann erst wird die MPU angeordnet

wenn du keinen Führerschein benötigst kannst du auch 15 Jahre warten, dann ist die MPU-Auflage verjährt