Mit harten Drogen erwischt. Ist mein Führerschein jetzt definitiv weg?
Wurde auf einem Festival mit 3 unterschiedlichen harten Drogen (Speed, Kokain und XTC) jeweils in kleinen Mengen (ca. 2g) erwischt. Das war als eigenbedarf gedacht und ich wollte nicht damit Handel betreiben. Dies war auch mein erstes mal das ich wegen Drogen Kontakt mit der Polizei habe. Überhaupt habe ich mit der Polizei sehr wenig zutun. Nun ist mir schon klar das ich mit einer Geldstrafe zurechnen habe aber was noch. Ich besitzte ein Führerschein aber kein Auto. Wird dann auch der Führerschein definitiv eingezogen?
4 Antworten
Hallo willhelm
hier werden wieder Antworten gegeben da rollen sich die Fußnägel nach oben!
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
- zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel einnimmt
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV14.htm
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.
Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.
Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.
Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.
Kokain zählt zu den harten Drogen. Der Stoff erzeugt psychische Abhängigkeit und birgt ein hohes Rückfall-Risiko. Entsprechend schwierig wird das Gespräch beim Psychologen.
Da es eine sehr Kleine Menge ist, wird : es einen Freispruch geben, du Sozialstunden absolvieren müssen oder es zu einer Geldstrafe kommen. Natürlich hängt das vom zuständigen Richter ab. Im Grunde wollen sie dir einen Denkzettel verpassen, damit du es nichtmehr machst. Lass dich einfach nicht nochmal erwischen. :) LG
eigentlich für immer wegnehmen. Ein Freund ist wegen so Einem nun für immer an den Rollstuhl gebunden. Sozialstunden, Ihr gehört zur Pflege der Behinderten in ein Behindertenheim damit Ihr einmal seht was so alles passieren kann.
liegt im ermessen des richters. wenn du ihn überzeugen kannst, niemals unter drogen auto zu fahren, kannst du glück haben
liegt im ermessen des richters.
mit der MPU hat der Richter nichts zu tun, das ist Sache der Fsst
Ganz ehrlich..... Solltest du im zugedröhnten Zustand Auto gefahren sein dann steh einfach dazu was du getan hast und nimm den Führerscheinentzug in Kauf! Wer ne Straftat begeht muss mit Konsequenzen rechnen!
dann wirst du ihn wahrscheinlich verlieren. hoffe du bist nicht druff gefahren, das macht man nicht, da habe ich auch kein verständnis für. ja, solltest du
Nein ich besitze kein Auto. Ich fahre fleissig Zug. Ist auch viel angenehmer. An diesem Tag konnte ich bei Freunden übernachten die in der nähe wohnten um dann erst am darauf folgenden Tag wieder nach Hause zufahren. Außerdem ist mir bewusst das man druff nicht Auto fährt und ich halte mich auch daran.
Man sollte nie "druff" sein! Das Leben ist auch ohne Drogen schön und Spass haben kann man auch ohne Drogen! Aber wer sein Leben nur mit Drogen geniessen kann und wer nur mit Drogen Spass haben kann der tut mir leid!
Danke für deine Ansichten das beantwortet aber nicht meine Frage!
Sei doch bitte still wenn du keine Ahnung hast
Biste stolz weil du voll die Ahnung von Drogen hast? Ja?? Biste stolz drauf??? Uuuuuuh bist ja anscheiend voll der Drogenexperte! Das ist jedenfalls nix womit man angeben kann!
Sehr sehr amüsant, wie du dich aufregst und was du alles dazu dichtest.
Wissen ist definitiv besser als Unwissenheit. Außerdem wird man im alltäglichen Leben ununterbrochen mit Drogen konfrontiert. Sei es nun Kaffee, Alkohol oder Kokain. Da ist es schon sinnvoll und angebracht sich wenigstens grundlegende Informationen anzueignen.
Das hängt von der Führerscheinstelle ab! Manche machen nur bei nachgewiesenem Konsum etwas, andere auch schon bei Besitz. So wie ich deine Kommentare lesen, bist du eh ein fanatischer Konsument und bedarfst durchaus einer Kontrolle! Die MPU wird schon zeigen, wie weit du die Drogen, oder die Drogen dich beherrschen.
Das hängt von der Führerscheinstelle ab!
nö, bei harte Drogen wird bei jeder Fsst sofort die Fahrerlaubnis entzogen
Also für Bonn gesprochen wird bei Besitz nichts mit der FE gemacht. Im benachbarten Rhein-Sieg-Kreis geht da schon mehr. Daher meine ich, dass es keine zwingende , gesetzlich Regelung gibt.
. Daher meine ich, dass es keine zwingende , gesetzlich Regelung gibt.
dann sollte die Fsst in Bonn den §14 FeV mal anschauen
......haben sie wohl, weil da steht "kann" und somit im optimalen Bereich liegt und keine Pflicht zu einer Maßnahme besteht.
in § 14 Abs.2 steht nichts von "kann"
in §14 FeV Abs. 1 steht "kann", siehe:
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
und dabei geht es um ein äG und um Cannabis, nicht um Kokain und co.
ich finde es aber gut, dass du die Links auch genau liest:-)
das machen nicht alle User hier
Und siehe da, da sich Abs. 2 auf Abs. 1 bezieht, bleibt es eine Option und kein gesetzlich zwingend vorgeschriebenes Verfahren.
Und siehe da, da sich Abs. 2 auf Abs. 1 bezieht,
in Abs. 2 "wird" eine MPU angeordnet, in Abs.1 "kann" sie angeordnet werden, das ist der Unterschied
Also wird auf jedenfall eine MPU kommen und somit auch der Führerschein entzug obwohl kein Auto vorhanden aber Führerschein?
PS: Wie meinst du das mit dem "fanatischen Konsument"? Ist das einer der das regelmäßig macht oder einer der es selten aber dafür heftig macht?
PS2: Danke für eine sinnvolle Antwort.
Also wird auf jedenfall eine MPU kommen und somit auch der Führerschein entzug obwohl kein Auto vorhanden aber Führerschein?
zuerst der Entzug der Fahrerlaubnis!
dann kannst du selber entscheiden ob du irgendwann einmal wieder einen Antrag stellst, dann erst wird die MPU angeordnet
wenn du keinen Führerschein benötigst kannst du auch 15 Jahre warten, dann ist die MPU-Auflage verjährt
Das wird schwierig. Festival war am Ort A und ich wohne in Ort B. D.h. ich sollte ein Anwalt hinzuziehen?