mit gebrochenem daumen fahren (gips)?
hallo liebe community.
ich bin gestern 18 geworden, aber leider habe ich mir auch meinen daumen vor einer woche gebrochen und trage dementsprechend einen gips. ich weiss, dass man bei einem komplett eingegipsten arm das autofahren lassen sein sollte, jedoch ist bei mir nur der daumen sowie das handgelenk gegipst, die restlichen finger und der ellenbogen sind frei und voll beweglich. ich habe mein auto vor der tür stehen und die versuchung ist sehr groß haha. kann ich bedenkenlos fahren , ich meine versicherungstechnisch. das ich ohne probleme fahren kann , weiss ich selber. danke.
5 Antworten
kann ich bedenkenlos fahren , ich meine versicherungstechnisch.
Dies kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Ein Tipp: Kontaktiere deinen Arzt und lasse dir eine Bestätigung ausstellen, dass du mit der Behinderung ein Auto fahren kannst.
Er wird dies am besten beurteilen können.
Gruß Apolon
Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet.
Stellt die Polizei jedoch (zufällig) fest, dass du deswegen unsicher fährst, kann es ein Bußgeld von 35,- geben.
Versicherungen gehen grundsätzlich davon aus, dass fahren mit Gips, egal wo der sich befindet, grob fahrlässig ist und werden deshalb bei einem Schaden immer Abzüge bei den Zahlungen machen.
Das ist so ein typischer Fall, wo die Verantwortung bei dir liegt: passiert nichts und geht alles gut, kann es auch keine Konsequenzen geben. Geht aber etwas schief, wird dir eine Mitschuld angelastet.
Ich würde es ehrlichgesagt sein lassen ------------> wenn etwas passieren würde, könnte es Probleme mit der Versicherung geben. Mit einem Gipsverband gehört man eigentlich nicht ans Steuer. Als ich letztes Jahr ein Gipsbein hatte, habe ich z.B. auch mein Auto mit Automatikgetriebe, das ich eigentlich hätte fahren dürfen stehen gelassen ------------> zur Sicherheit!
Gute Besserung wünsche ich dir natürlich!
Du kannst das machen, allerdings wirst du im Ernstfall Abzüge bei der Versicherung bekommen, da die das Fahren mit Gips als fahrlässig einstufen...
Solange du jederzeit das Fahrzeug "im Griff" hast... kein Problem!
Die Frage lautet eher: Kommt es zu einem unverschuldeten Unfall und würde der Verursacher behaupten, du habest wegen deiner Behinderung zum Beispiel zeitverzögert reagiert - wie willst du dann das Gegenteil beweisen?
Ich an deiner Stelle würde der Versuchung widerstehen, oder aber mit einem Zeugen unterwegs sein; nur für den Fall der Fälle!