Mit Fahrrad fast überfahren was tun?

16 Antworten

Bringen würde Dir allenfalls Irgendwas wenn es sich immer um den selben Autofahrer handelt, oder meinst Du bei einen Nicht-Unfall Schadenersatz erhalten zu können?

Wenn Du den anzeigst kann evtl ein Bussgeldverfahren gegen solch Einen anlaufen, davon hast Du aber Nichts.

Ich schliesse mich auch der Meinung an dass es zu einem Konflikt Zwei braucht, also Du auch Dein Verhalten überdenken solltest statt stur Autofahrer zu verteufeln. Es zählt auch gegenseitige Rücksichtnahme und dass immer mit dem Fehlverhalten Anderer zu rechnen ist.

Auch auf dem geschützen Fahrradstreifen teilst du dir die Fahrbahn mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Da ist gegenseitige (!) Rücksicht und vorausschauende Fahrweise gefordert, § 1 StVO. Wer da mit 35 km/h langbrettert und weiß, dass er unmöglich rechtzeitig zum Stehen oder sicheren Ausweichen kommt, macht was falsch.
Oder sollte sich bei diesem Verhalten schon einmal einen Aufkleber für seinen Rollstuhl oder Grabstein besorgen: "Ich war mit dem Rad unterwegs und hatte Vorrang"

Was, wenn ein Kind oder Senior deine Geschwindigkeit unterschätzte? Dumm gelaufen, da der Fahrrradstreifen dir gehört?

Für solche Rowdies dient manchem sein Regenschirm oder Spazierstock als Speichenbremse.

G imager761



AalFred2  27.10.2017, 13:41

Was für ein Unsinn. Warum darf man mit einem Auto 50 fahren und mit einem Fahrrad nicht? Oder dürfen sich in deiner Rowdyfreien Welt alle nur noch mit Schritttempo bewegen?

imager761  27.10.2017, 18:12
@AalFred2

Dummes Geschwätz :-) Man darf mit jedem Fahrzeug nur so schnell fahren, wie man gefahrlos anhalten kann.

Und hat sich als Verkehrsteilnehmer stets so zu verhalten, das man keinen anderen gefährdet.

Aus 35 km/h bremst selbst der reaktionsschnellste Radler seinen Drahtesel nicht rechtzeitig ab, wenn eine Gefahrensituation dies erfordern sollte.

AalFred2  28.10.2017, 09:35
@imager761

Immer noch Blödsinn. Warum kann ein Autofahrer schneller bremsen als ein Radfahrer? Das ist vollkommener Unsinn. Beschäftige dich mal mit Physik.

imager761  28.10.2017, 09:41
@AalFred2

Deine Beratungsresistenz ist ennervierend. Hier geht es nicht um Physik, sondern Verhalten im Straßenverkehr.

Demnach darf niemand so schnell fahren, wie es als Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist, sondern so angemessen, wie es § 3 StVO vorschreibt.

AalFred2  28.10.2017, 09:52
@imager761

Also hätte der Autofahrer auch höchstens 25 km/h fahren dürfen. Das könnte etwas problematisch mit dem Vorwärtskommen werden.

kuku27  29.10.2017, 13:22
@AalFred2

Radfahrer haben harten Gummi, Autos weicheren und Motorräder noch weichere. Ich kann mit meinem M;otorrad in 2,9 auf hundert beschleunigen, geht beim Auto nicht weil Kraft und Reibung fehlt, Beim Rad ist es noch schlimmer.. 

Ich habe mit dem Motorrad halben Bremsweg gegenüber Auto. Mit dem Fahrrad einen wesentlich längeren. Könnte ein Rad so rasch bremsen wie ein Auto würde durch den hohen Schwerpunkt nur ein Purzelbaum passieren.

So nebenbei können die wenigsten Radfahrer mit der Bremse  richtig umgehen. Die meisten benutzen vor allem die hintere Bremse, die schafft aber maximal 30-40% der möglichen Bremswirkung.

Auch sind blockierende Reifen, vor allem mit ABS beim Auto ein geringes Problem, beim Rad ist ein Sturz sehr wahrscheinlich 

AalFred2  30.10.2017, 19:56
@kuku27

Dass du mit deinem fahhrad nicht umgehen kannst, kannst du derf Allgemeinheit nicht ankreiden. Allgemeingültig sind deine Erfahrungen nicht.

kuku27  02.11.2017, 14:47
@AalFred2

Aus meiner Sicht kein reifer Kommentar. Als Ex-Rennfahrer mit einigen 100 000km auf den Reifen habe ich sicher einiges an Erfahrung. Ich Leite aber mehrtägige Radfahrten und weiß was die durchschnittlichen Fahrer können und was nicht. Wenn du nicht verstehst dann solltest mal nachdenken. Was genau glaubst ist falsch?

Ich sehe wie falsch gebremst wird:

  •  Körper absteigbereit aufrecht und vorne, da kannst dann leicht über die Lenkstange absteigen. 
  • Meistens hinten Bremsen, da bekommst nie ein Gefühl für die Vorderbremse. Vor allem Bergab bei Regen kannst so nie stehen bleiben

Wenn ich deinen Kommentar durchlese befürchte ich dass du nicht lernfähig sein willst, aber bitte versuche es. Oder gib nie wieder Ratschläge

AalFred2  03.11.2017, 08:22
@kuku27

Das ändert nichts daran, dass sich bei 35 km/h die Bremswege von Auto und Fahrrad nicht signifikant unterscheiden. Wenn also ein Fahrradfahrer keine 35km/h fahren darf, darf dies ein Autofahrer auch nicht. Insofern ist und bleibt Imagers Antwort, wie so oft, rechtsirriger Blödsinn.

kuku27  04.11.2017, 15:57
@AalFred2

Unbelehrbarkeit ist auch eine Eigenschaft. Du kannst natürlich nachdenken, erkennen und dann beweisen dass du nicht dumm bist indem du physikalische Gesetze akzeptierst..

  • Schau mal zu Reifentests und du wirst beim Auto schon signifikante Unterschiede bei verschiedenen reifen finden.^
  • Bei Fahrrädern gibt es praktisch keine Gummischung die eine so gute Haftung haben wie beim Auto oder gar Motorrad
  • Durch die Bauart und Schwerpunktlage gibt es beim Fahrrad gar nicht die Möglichkeit so effizient zu bremsen wie mit einem Auto
  • Wenn das alles nicht zu verstehen ist dann diskutiere erst wieder mit nachdem du dich mit einem Physiklehrer und/oder Reifenspezialisten unterhalten hast.

übrigens: was ist "rechtsirriger" Blödsinn? Mit deinem Urteil über andere setzt du dich selber ins Abseits. Du erinnerst mich an einen anderen unbelehrbaren der von der Straße ins Feld geflogen ist: " du kannst mir physikalisch vorrechnen was du willst,. ich war nicht zu schell. Das muss Blitzeis gewesen sein." Und das bei plus Temperaturen :-). 

AalFred2  06.11.2017, 11:37
@kuku27

Versuch es mal hiermit.

http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/rad2pkw.htm

Lustig, dass du bisher nicht eine Zahl geliefert hast, um deine Behauptungen zu stützen. Da ist es schon gewagt, den Lehrer spielen zu wollen und andere als dumm zu bezeichnen.

Ansonsten ist und bleibt imagers Aussage, wie so oft bei ihm, eben rechtsirriger Blödsinn, weil die StVO natürlich keinesfalls fordert, in jeder Situation unverzüglich stehen bleiben zu können. Wenn er dann auch noch darauf verweist, völlig rechtskonforme Verkehrsteilnehmer mit Hilfe seines Regenschirms zu Fall bringen zu wollen, werde ich auch weiterhin darauf hinweisen, welchen Blödsinn er von sich gibt.

Hallo! Allemal Grund für ein Anzeige. Allerdings wirst Du den Vorgang beweisen müssen. Und da nutzt es nichts wenn Du 1 Kilometer weiter ein Foto von ihm machst.

Du brauchst also Zeugen. Inzwischen sind ja fast überall Kameras über den Straßen aufgehängt also wenn Du Glück hast...

Alles Gute

Stadewaeldchen  27.10.2017, 06:46

Inzwischen sind ja fast überall Kameras über den Straßen aufgehängt

Ech? Wo denn zum Beispiel?

kami1a, UserMod Light  27.10.2017, 06:51
@Stadewaeldchen

Das sind die Kameras die z. B. für die Maut vorgesehen sind. Ob und was die sonst noch zeigen weiß ich auch nicht.

Stadewaeldchen  27.10.2017, 07:11
@kami1a, UserMod Light

Das sind die Kameras die z. B. für die Maut vorgesehen sind.

Ich glaube kaum das sich der oben geschilderte Vorfall auf einer Autobahn abgespielt hat.

kami1a, UserMod Light  27.10.2017, 10:26
@Stadewaeldchen

Aber die Kameras gibt es auch an Hauptstraßen

Maleficent666  27.10.2017, 06:46

Kameras? Hier in Deutschland?? 

Fehler beim Abbiegen mit Gefährdung, so um die 70 Euronen und einen Punkt.

Manche behaupten, das sei eine Straßenverkehrsgefährdung, ich erinnere jedoch an dieser Stelle an den Rechtsgrundsatz "lex spezialis". Dein Fall ist in einer Bußgeldvorschrift exakt beschrieben, für eine Straßenverkehrsgefährdung müsste man eine längere Herleitung behaupten.

Das hätte der zu erwarten. 70 Euronen, einen Punkt.

Sodele, und nun merkst Du Dir das Kennzeichen und machst eine Anzeige. In der Anzeige wird das heißen: Fahrer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen xy-ab 123.

Sodele, und wer ist gefahren? Der Halter sagt, er war zuhause und seine Frau sagt das auch und die Kiddies mit Führerschein die waren bei.....

Und nun? Da passiert gar nichts, da nur der eigentliche Fahrzeugführer und nicht der Fahrzeughalter gerade zu stehen hat.

Du machst ein Foto? Auch gut, Fahrer schemenhaft von hinten, nicht erkennbar, genau das gleiche Spiel. Es stellt sich in diesem Land ja niemand mehr hin und sagt: "Also gut, ich wars, ich hab Mist gebaut, hier bin ich, verknackt mich, ich habs verdient". Im Zweifelsfall wird immer abgestritten oder auf andere geschoben.

Aufgrund dessen, da es eine reine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird da auch nicht so viel Federlesens gemacht.

Ich erinnere an diesen Umstand aufgrund Deiner Frage:

Bringt es was ......

Brigen tut es Dir so oder so nichts, Du hast davon nichts, denn Du bekommst ja nichts.

Kommen wir zum Foto. Du willst also einem Pkw hinterher fahren und ein Foto vom Fahrer machen? Aha. Und Du bist Dir sicher, das klappt, ohne dass Du selbst wo gegendonnerst oder unter irgendwelchen Rädern endest?

Ich emine ja nur, mit 50 Sachen und mehr neben ein Auto zu radeln und mit einer Hand dann liebliche Fotos schießen..... aber ja doch.

Und das klappt auch aufgrund der stark unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereichen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen? 

Und selbst wenn das klappt und Du den Stunt überstehst, das endet garantiert vor Gericht und der Fahrzeugführer behauptet, es war gar nichts und sein Anwalt fragt so in den Raum, ob es nicht möglich wäre, dass da zwei solche Fahrzeuge gewesen sind, bau - und fahrbgleich und man das kurz aus den Augen verloren hat (man muss ja selbst sich auch mal umschauen) und der falsche fotografiert wurde.....

Ich habe genau das öfterst erlebt vor Gericht, dass der Anwalt mit sowas argumentiert und oftmals klappt das auch.

Ich würde sagen, Du kannst es versuchen, aber unter Umständen klappt das nicht.

Selbstjustiz?

Also ganz ehrlich, selbst wenn ich Bockmist gebaut hätte zuvor. Wenn da einer z.B. dann gegen mein Fahrzeug tritt oder sowas, dann bekommt der von mir dermaßen aufs Maul.

Ich hole auch nicht die Polizei bei sowas, da gibts Senge und gut und angezeigt werde ich nicht von dem, er müsste sich selbst ja auch anzeigen. Also eine Prima Gelegenheit, dem sein blödes Fahrrad um seinen Speckhals zu knoten, ohne dafür gerade stehen zu müssen.

Sowas fängt man nur an, wenn man sich 100%-ig sicher ist, man gewinnt garantiert auch die wilde Prügelei hinterher.

Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: "Wer sich anschickt zur Rache zu schreiten, der schaufele lieber zwei Gräber".

Also ich würds eher lassen, nicht nur aus rechtlichen Gründen, es könnte ungemein schmerzhaft werden.l

Da musst du dich eher selber an die Nase fassen mit 35 km/h gehörst du nicht mehr auf den Radweg eher auf die Strasse du Raser , 

solche hab ich gefressen rasen dann andere beschuldigen für ihren MIST die durchschnittliche Geschwindigkeit bei Radfahrern ist  max18 km/h und da ist 35 viel zu schnell 

wen du so weiter machst wird dich einer mit Recht von dem Drahtesel runterholen und dann hast du zu 100% die Schuld wen Kinder oder Fussgänger durch deine Raserei zu Schaden kommen

und du 30-40 Meter über den Asphalt rutschst weil das Tempo so hoch war und nicht ausweichen konntest geschweige anhalten, den bei Verdoppelung der Geschwindigkeit vervierfacht sich der Bremsweg .

AalFred2  27.10.2017, 13:49

In welchem Gesetz finde ich denn die explizite Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer? Sind Autofahrer mit 35km/h auch Raser? Wenn nicht, warum sind Radfahrer es dann?

imager761  28.10.2017, 08:02
@AalFred2

In welchem Gesetz finde ich denn die explizite Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer?

Von einer Sonderreglung ist hier nicht die Rede. Sondern den Vorgaben der StVO.

Dort heißt es; "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen", § 3 I StvO. "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" § 3 IIa StVO.

AalFred2  28.10.2017, 09:37
@imager761

In dem ganzen Post war von Kindern, hilfsbedürftien und älteren Menschen in der Nähe gar keine Rede. Dann sind also 35 km/h für Autos auch viel zu schnell? Das könnte im Verkehr Problem geben.