Fahrradfahrer fast angefahren ist eine Anzeige noch möglich?
Hallo,
Ich bin heute in eine etwas dumme Situation geraten. Und zwar war ich in einer dreißiger Zone mit ungefähr 30 -35 km/h unterwegs als ich an einer Kreuzung ankam. Ich bremste kurz ab auf ungefähr 20 km/h ab um zu schauen ob von rechts ein Auto kam. Als ich kein Auto entdecken konnte habe ich wieder Geschwindigkeit aufgenommen als plötzlich ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit von rechts einbog. Ich hab ne voll Bremsung gemacht und bin nach links ausgewichen auf ein bordstein. Der Radfahrer lag ebenfalls eine Vollbremsung hin und fiel darauf vom Fahrrad. Er meinte er sei mit seinem hinterrad an mein Auto geprallt aber ich konnte weder Kratzer noch Abnutzungsspuren vom Gummi an meiner Karosserie finden. Da es erst ein 5tage altes Auto ist sollte man sowas eigentlich direkt sehen wenn's zu einem Aufprall gekommen wäre. Naja. Darauf hin habe ich natürlich den Herrn hoch geholfen und mich vergewissert das er nicht dabei verletzt wurde. Er hatte ein ziehen in der achilis Sehne könnte aber ohne Probleme weiter fahren. Ich habe mich natürlich auch entschuldigt. Er wollte die Polizei nicht dazu rufen und hat sich nur mein Kennzeichen genommen und wir haben die Telefonnummern ausgetauscht. Meine Frage wäre jetzt was da auf mich zu kommen kann. Da ich in der Probezeit bin zerbrech ich mir schon den ganzen Tag den Kopf darüber und mache mir sorgen. Kann er im Nachhinein noch Anzeige erstatten ? Also er war sehr nett dafür dass ich ihn fast überfahren habe aber dazu muss ich sagen dass er auch sehr schnell in die Kurve kam und ich ihn kaum gesehen habe da mehrere Autos vor der Kreuzung geparkt sind und auch ein großer Baum davor steht.
Bitte um rückmeldung
6 Antworten
Das mit der Geschwindigkeit ist in solchen Situationen in der Regel eine subjektive Wahrnehmung, die nicht messbar und oft nicht nachweisbar ist. Und selbst wenn er zu schnell war, führt das meistens nur zu einer Teilschuld.
Es bleibt aber dabei, dass du mit der Vorfahrtsverletzung die Hauptunfallursache gesetzt hast.
So wie ihr das geregelt habt, ist es vollkommen in Ordnung.
Sollte er das doch noch anzeigen (was ich nicht glaube), musst du dir eine Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung vorwerfen lassen, bei der 100 € Bußgeld und 1 Punkt drohen. Da es ein A-Verstoß ist, kommen noch Aufbauseminar und Probezeitverlängerung dazu.
Sollte eine Beschädigung und damit ein Unfall vorliegen, beträgt das Bußgeld 120 €. Außerdem hat er natürlich ein Recht auf Schadenersatz.
Sollte er die Schmerzen in der Achillessehne anzeigen, könnten Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf dich zukommen. Zivilrechtlich könnte er dazu noch Schmerzensgeld verlangen.
Ja könnte er. Möglicherweise musst Du (bzw. Deine Haftpflicht) seine Behandlungskosten oder Schäden am Rad (falls vorhanden) übernehmen.
Es ist verständlich daß Du als Fahranfängerin damit ein Problem hast.
Möglicherweise ist es aber keins. Du kannst im Moment nichts anderes tun als abzuwarten was der Fahradfahrer nun macht, möglicherweise macht er auch gar nichts.
Kannst ja eine Selbstanzeige machen, soll ja Strafmildernd sein oder du kommst dadurch erst recht Probleme.
Win Anwalt wäre wohl die Beste Wahl für einen Rat.