mit bierflasche geblitzt strafbar?
bei zu schnell fahren und mit bier flasche in der hand können die da dann sagen man ist betrunken gefahren? in der bildzeitung stand das vor kurzem dass das strafbar ist..
13 Antworten
Da haben wir es wieder: " Bild sprach zu erst mit den Toten ". Das Knöllchen für die Geschwindigkeitsübertretung wirst Du zahlen müssen, aber es ist ansonsten nicht verboten, während der Fahrt zu essen oder trinken.
Nur weil du mit einer Bierflasche geblitzt worden bist, heißt das doch noch nicht, dass du betrunken warst - das muss außerdem auch noch bewiesen werden und das dürfte wohl nicht möglich sein. Die BILD-Zeitung schreibt viel, wenn der Tag lang ist und ist wohl nicht kompetent für so einen Sachverhalt!
Die Blöd-Zeitung - wie immer ganz schlau.
Du kannst nur für was bestraft werden, was bewiesen werden kann. Für "Trunkenheit am Steuer" muss das durch entsprechende Test bewiesen werden. Nicht mal das Schlangenlinienfahren würde als (einziges) Indiz ausreichen. Ein Bild vom Fahrer mit Bierflasche wird da erst recht nicht als Indiz reichen.
woher wissen die, dass es nicht alkoholfreies Bier war. Da müssten die dir schon nachweisen, dass es 1. alkoholhaltiges Bier war, 2. du davon getrunken hast und 3. dass du dadurch auch mehr als die erlaubten 0,5 Promille hattest.
Lustigerweise gibt es bei uns in Deutschland kein Gesetz was dir das konsumieren von alkoholsichen Getränken während der Fahrt verbietet. Jedoch darfst du beim Konsum nicht die vorgeschriebenen Promillegrenzen überschreiten.
Grundsätzlich aber:
- gilt die 0,25 mg/l (0,5 Promille)-Grenze für Fahrer die ihre Probezeit überstanden und mindestens 21 Jahre alt sind (§ 24a StVG)
- können Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens, wie Beispielweise Alkoholkonsum am Steuer durchaus ordnungswiedrig sein (je nach Sachlage des betroffenen) (§ 23 StVO)
Ganz anders könnte die Sachlage in anderen Ländern aussehen: in den USA und einigen anderen Staaten ist bereits strafbar Alkohol in einem geöffneten Behältnis (teilweise sogar geschlossenen Behältnis in reichweite des Fahrers) aufzubewahren oder geschweigedenn zu konsumieren.
Lg, Anduri87
Echt jetzt?