Darf man betrunken Skateboard fahren?
Darf man betrunken Skateboard fahren?
Eben ist ein Mann mit einem Skateboard und Bier an mir vorbeigefahren.
(Gibt es auch ein Gesetz, dass sich genau auf das betrunkene Skateboard fahren bezieht?)
12 Stimmen
10 Antworten
Wer betrunken auf einem Skateboard am Straßenverkehr teilnimmt, begeht dadurch keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Du darfst kein Fahrrad fahren und auch als Fußgänger kannst du bei Fehlverhalten bestraft werden.
Warum sollte Skateboard oder Roller oder whatever dann erlaubt sein ?
Wenn es z.B. verboten ist eine Bank zu überfallen braucht man kein Extra Gesetz um zu verbieten das man mit einem Clownskostüm auf den Händen laufend nicht eine Bank überfallen darf.
Teilnahme am Straßenverkehr ist Teilnahme am Straßenverkehr egal ob mit 2, 4 oder 200 Rädern.
Edit: Das Nein falsch angeklickt. Es sollte natürlich heißen das es verboten ist.
Das ist nicht richtig. Solange Du nicht auffällig bist, darfst Du in Deutschland mit bis zu 1,6Promill radfahren.
Wenn man als Skateboardfahrer am Verkehr teilnimmt, eventuell auch auf der Straße fährt, könnte ich mir vorstellen, dass da ein ähnlicher Grenzwert wie beim Fahrrad fahren gilt. Aber nur, weil er ein Bier in der Hand hatte, heißt das ja nicht, dass er betrunken ist. Nach einem Bier dürfte man zum Teil ja auch noch Auto fahren.
Ich weiß zwar nicht, ob es hierzu ein Gesetz gibt, aber von einem Bier ist man noch nicht betrunken in aller Regel. Dennoch bin ich persönlich der Meinung -wer Alkohol intus hat, sollte generell nicht aktiv im Straßenverkehr sich aufhalten - sprich man sollte laufen, Taxi rufen oder die öffentlichen nutzen. Denn ist man angeschnitten und mit dem Fahrrad, dem Skateboard oder what ever auf der Straße, ist da natürlich ein höheres Unfallrisiko vorhanden, wir im nüchternen Zustand.
aber von einem Bier ist man noch nicht betrunken in aller Regel.
Also Barkeeper kann ich dir hunderte Geschichten von meist Frauen erzählen, die nach einem Bier schon gut dabei sind.
als skater ist man rechtlich gesehen mit fußgängern gleichgestellt, daher ist es im normalfall erlaubt, insbesondere wenn man nicht am straßenverkehr teilnimmt.