Zahlt die Versicherung, wenn der eigene Sohn die Scheibe unseres Hauses mutwillig kaputt gemacht hat?

8 Antworten

Zwei Gründe, die dagegen sprechen, selbst wenn eine Haftpflichtversicherung besteht: Mutwille (Vorsatz) und Familienmitglied als Verursacher.

Bei Vorsatz zahlt vermutlich gar keine Versicherung.

Nein.
Vorsätzliches Handlungen sind nicht versicherbar, sonst könntest du sagen: Ich lasse mich versichern und dann fackle ich aus Spaß mein Haus ab.
Wenn man sagen würde, dass er es ausversehen getan hat, dann wäre es übrigens Betrug.

Definitiv nein. Man kann sich nicht gegen sich selbst versichern für eigene Sachen, die man kaputt gemacht hat. Und auch nicht bei eigenen Familienmitgliedern. Und bei Mutwilligkeit schon mal gar nicht. Also 3 x nein!


Die Haftpflicht zahlt nichts. Schon gar nicht bei mutwilliger Beschädigung durch ein Familienmitglied.