Mit 18 noch Schulpflichtig (Rheinland-Pfalz)?
Hallo Gutefrage.net!
Ich werde nächste Woche 18 & habe die 10 Klasse abgeschlossen. Wurde mit 7 eingeschult.
Bin ich ab dann noch schulfpflichtig? Hab viel von den "12 Jahren Schulpflicht" gehört aber selbst wenn man bereits volljährig ist?
MfG
4 Antworten
Ich bin auch mit 7 eingeschult worden. Wenn du die 10 erst jetzt beendet hast, warst du wohl sitzen geblieben oder hast freiwillig wiederholt. Wie dem auch sei. Das mit der Berufsschulpflicht ist abhängig vom Bundesland. In einigen Bundesländern sind es bis 18Jahre und in anderen sogar 21Jahre.
Mit einer Ausbildung hingegen wirst du wieder berufsschulpflichtig bzw berechtigt. Die meisten Kammern lassen Bewerber nur mit Berufsschulbesuch zur entsprechenden Prüfungen zu.
Natürlich aber die Kammer entscheidet dann und z.B. die Landesärztekammer Hessen lässt Auszubildende ohne Berufsschulbesuch zur Prüfung nicht zu, daher muss ich und andere Volljährige auch zur Berufsschule. Bin 37! Wurde vom Arbeitgeber extra gefragt ob es mir was ausmacht, weil ich schon älter bin. Hätte ich gesagt es macht mir was aus, dann hätte ich die Ausbildung und daher mein Traum vergessen können. Bei der IHK musste ich mit 18 auch zur Berufssschule. Wie es woanders aussieht z.B. bei der Handwerkskammer weiß ich nicht.
Klar nur in eine JoA Klasse müsste er nicht falls er keine Ausbildung haben sollte.
Ja das müsste er natürlich nicht
Hallo 420Henrik
Ab Erreichen der Volljährigkeit ist die Schulpflicht nicht mehr vollsteckbar selbst wenn sie nach dem Länderrecht einiger Bundesländer noch besteht, sämtliche Zwangsmaßnahmen zum Schulbesuch wären ein Eingriff in die persönliche Freiheit und somit verfassungswidrig.
Mehr als dich zum Schulbesuch auffordern ist rechtlich nicht möglich allerdings kann die Schule deinen Platz freigeben wenn du nicht erscheinst und muss dir auch keine neuen anbieten wenn du es dir anders überlegst.
Solche Situationen gibt es übrigens nicht nur bei der Schulpflicht Hessen sieht z.b. immernoch die Todesstrafe vor Bundesgesetze verhindern jedoch dass dieses Gesetz angewandt werden kann.
Das Bundesrecht steht über dem Landesrecht.
LG
Darkmalvet
Vielen Dank!
Es gibt noch eine Berufschulpflicht.
Welche aber bei Volljährigen nicht mehr vollstreckbar ist.
Oberhalb der Volljährigkeit ist die Schulpflicht allerdings nicht vollstreckbar mehr als eine Aufforderung zum Schulbesuch kann es also nicht geben.