Ist man am Tag des 18. Geburtstages volljährig oder am Folgetag?
Hi.
Nehmen wir an Person A hat am 20.11 Geburtstag.
Person A ist 17 und wacht am 20.11 auf. Ist Person A bereits 18 oder erst am nächsten Tag sprich um 00:01?
Danke im Vorraus, Grüße aus Hessen.
7 Antworten
egal, wie oft das hier noch gefragt wird: man/n vollendet am 18. geb. sein 18. lebensjahr
Nein, sondern bereits einen Tag (24:00 Uhr) zuvor. Am 18. Geburtstag beginnt bereits das 19. Lebensjahr
Die Frage läßt sich ganz einfach und verständlich ohne Person A stellen.
An diesem Tag vollendest Du das 18. Lebensjahr - eigentlich genau um 24:00 Uhr des Vortages. Denn der Vortag ist der 18* 365 ste Tag deines Lebens (Schalttage jetzt mal einfach ignoriert). Man rechnet ja, den Tag der Geburt schon als ersten Lebenstag.
Somit ist der 18. Geburtstag ja eigentlich schon der 1.Tag des 19ten Lebensjahres.
Wenn man das sich mal klarmacht, erkennt man, dass der Geburtstag schon der erste Tag der Volljärigkeit sein muß.
Somit ist der 18. Geburtstag ja eigentlich schon der 1.Tag des 19ten Lebensjahres Nicht nur "eigentlich" sondern genau !
Das hat zwar absolut keine rechtliche Relevanz, aber die Person ist am 20.11. volljährig.
Das ist durchaus relevant, zum Beispiel im Jugendschutzgesetz. Ab dem 20.11. darf dieser Person zum Beispiel uneingeschränkt Alkohol ausgeschenkt werden, nicht erst ab dem 21.11.
Und vor Gericht interessiert sich niemand für das genaue Datum. Hier ist ein Spielraum von bis zu einer Woche vollkommen normal. "Praktisch volljährig" ist hier das Zauberwort.
Warum ist es immer Alkohol... Danke dennoch für die Antwort.
Mit dieser Rechtsauffassung stehst du aber ziemlich alleine da. Wäre die Person am 19.11. mit ihrem BF17-Führerschein gefahren, dann ist der Lappen weg.
Ist das, was mir beim Jugendschutz immer als erstes einfällt. Natürlich könnte man zum Beispiel auch den Führerschein hernehmen, aber da hatte ich so schnell keinen prägnanten Satz beisammen.
Dir fehlt eindeutig die Praxis. Du solltest öfter mal öffentlichen Gerichtsverhandlungen beisitzen, dann siehst du wie das bei uns wirklich läuft :)
Wie das "bei euch" läuft ist mir relativ egal, ich habe aber selbst schon das Schöffenamt bekleidet und kann mir außerdem auch Urteile durchlesen. Da habe ich noch nie erlebt, dass das Gesetz missachtet wurde weil jemand "praktisch volljährig" war.
Und viel Spaß vor dem Verwaltungsgericht wenn du dem Widerruf der Fahrerlaubnis widersprichst, weil du ja "praktisch volljährig" warst. Die husten dir aber was.
Sobald der Geburtstag beginnt ist Sie/Er volljährig.
Und so sind Rechte und Pflichten auch erweitert. Nur nicht übertreiben, da kann, naja, man ist ja jung und unbedacht ....
Natürlich am Tag des Geburtstages. Wie sollte es anders sein?
Selbst wenn Person A am 20.11.2000 um 23:59 Uhr geboren wurde, ist sie bereits am 20.11.2018 um 00:01 Uhr volljährig... ist ein Ding, oder?
Beste Antwort. Danke und gut gelöst ohne Person A zu benutzen ;)