Mit 17 Ausbildung kündigen und nicht mehr zur Schule gehen?

3 Antworten

Kinder und Jugendliche müssen in den meisten Ländern vom 6. Lebensjahr an in der Regel mindestens 12 Jahre zur Schule gehen. In den meisten Ländern können auch Volljährige, die sich in der Berufsausbildung befinden, schulpflichtig sein. Die Zeiten, in denen es eine einheitliche Altersgrenze für das Ende der Schulpflicht gab, sind vorbei.
Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann. Einige Länder (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) haben eine einheitliche Schulpflicht mit einer Dauer von zwölf Jahren (in Hamburg sind es elf Jahre). Während dieser Zeit müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach neun Jahren (in Bremen zehn Jahre) kann die Schulpflicht aber auch durch den Besuch einer Teilzeitschule (Berufsschule) erfüllt werden.

Wer denkt, dass nach Ende der Vollzeitschulpflicht Schluss ist, hat sich leider zu früh gefreut. Denn die staatlich verordnete Büffelzeit ist noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch teilzeit- oder berufsschulpflichtig. Das heißt, dass Jugendliche, die nach neun (oder in einigen Bundesländern zehn) Schuljahren nicht mehr in eine Vollzeitschule gehen, die Berufsschule besuchen müssen. Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Jahre, zumindest bis zum Ende der Ausbildung.

D.h. also wenn du zu den Glücklichen gehörst, die trotz des engen Arbeitsmarktes eine Ausbildungsstelle gefunden haben, dann gehst du neben der Ausbildung in deinem Betrieb noch in eine Berufsschule.

BayernLucka  26.04.2017, 03:36

Es kommt immer drauf an was in deinem Arbeitsvertrag angegeben ist was Urlaub betrifft.
heißt du gehst dein Jahresurlaub z.b. 24 Tage.
Geteiltdurch die Monate also 12 = 2 also hast du pro Monat 2 Urlaubstage die du nehmen darfst.
Wenn du zum Juni aufhören willst sind das dann 10 Urlaubstage die du zur Verfügung hast.
(Als Beispiel)
Allerdings weiß ich nicht was passiert wenn du jetzt zu deinem Chef gehst und sagst "ich möchte gerne mein Jahresurlaub auf einmal
Nehmen.
Entweder erwägt er dir diesen oder halt auch nicht.
Manche Chefs bieten auch unentgeltliche freietage an...
Ich meine gehört zu haben das wenn du bei einem Unternehmen anfängst und alle deine Urlaubsansprüche des Jahren in Anspruch nimmst und dann kündigst, musst du diese zurück zahlen oder du dein neuer Arbeitgeber wird informiert und muss den "schaden" zurückzahlen und das mit dir verrechnen.
Das ist sehr kompliziert und ich würde darauf nicht meine Hand ins Feuerlegen.
Ich meine das war so bei meiner Arbeitsstelle seitens meiner Kollegin so.

BayernLucka  26.04.2017, 01:58

Das kommt drauf an was du für eine Kündigungsfrist First hast.
Manche haben zwei Wochen manche einebnende oder auch eben Karteien Kündigungsfrist...
Dazu musst du in deinen Ausbildungsvertrag schauen, falls du das nicht schon weißt.
Wenn du wegen Rückenbeschwerden dich krankschreiben lässt sind 4 Wochen durchaus möglich...
Allerdings kann es sein das du dann öfters mal zum Arzt musst und auch in die Röhre...
Vielleicht hast du ja auch noch ein paar Urlaubstage...

MidRelaxer 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 02:39
@BayernLucka

Meine Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen. Wenn ich jetzt kündige, höre ich ende Mai auf und habe somit für den Juni keine Urlaubstage mehr weil ich ja dann garnicht mehr dort arbeite :). Aber ich habe aktuell noch ca. 20 Stück aber mir wurde gesagt, das ich für meinen Urlaub "arbeiten" muss. Das heißt im Endeffekt das ich bei 30 Urlaubstagen pro Jahr ca. 2,5 Tage pro Monat erarbeite. 8 Tage habe ich bereits verbraucht das heißt sowie ich das mitbekommen habe, ich hätte rein theoretisch keinen Urlaubsanspruch mehr wenn ich kündigen sollte. Kannst du oder jmd. anderes diese These bestätigen? Wenn ich meinen Urlaub nach Lust und Laune nehmen kann trotz das ich zur Hälfte des Jahres kündige, dann wäre das alles kein Problem.

lg

BayernLucka  26.04.2017, 01:24

Dann empfehle ich dir (auch wenn es assi ist) lass dich krankschreiben...
Dann bekommst du Geld keine Konsequenz und kannst danach kündigen.

MidRelaxer 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 01:28
@BayernLucka

Ich glaube man hat meine Frage komplett falsch verstanden :) Ich werde die kommenden Tage kündigen das heißt, Ende Mai ist die Kündigung durch. Da die Ferien noch nicht Ende Mai beginnen, müsste ich 1 Monat (Juni) komplett auf eine neue Schule. BVJ oder BGJ halt. Das würde aber in meinen Augen keinen Sinn machen das es nur 1 Monat lang wäre. Ich bin bei meinem Arzt bereits Stammkunde (fehlende Motivation was Arbeit und Schule angeht) und habe innerhalb von 6 Monaten 25 Fehltage kassiert. Ich denke nicht das ich in der Lage wäre mich 4 Wochen irgendwie krankschreiben zulassen :/

Aber war ein guter Vorschlag.

lg

BayernLucka  26.04.2017, 01:14

Und wie du sie dir eben schon auch selbst beantwortet hast...
Du bist unter 18 also noch schulpflichtig.
Ob du erst in einem Jahr einen Monat oder eine Woche volljährig wird's spielt dabei keine Rolle.
Den hochprozentigen Alkohol darfst du auch nicht eine Stunde vor deinem Geburtstag konsumieren ✌🏻️

MidRelaxer 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 01:21
@BayernLucka

Ich kenne das von meinem Bruder :) Der geht Monate nicht in die Schule und schwänzt komplett rum da meine Mutter ihn nicht animieren kann in die Schule zugehen (fehlendes Durchsetzungsvermögen halt). Das gleiche gilt auch für eine Kumpel von mir. Seit 3 Jahren ist der Wöchentlich am schwänzen und bleibt jedes Jahr aufs neue sitzen. Der Staat macht da nichts. Uns wurde damals immer in der Schule gesagt: "Wenn man schwänzt, kommt ganz schnell mal das Jugendamt." Aber nichts da! Alles pure Angstmacherei. Da passiert rein garnichts. Deswegen scheue ich mich auch nicht davor den letzten Monat einfach zu schwänzen da danach keine Schulpflicht mehr besteht. Wenns nicht anders geht, ist es halt so. Das Risiko gehe ja ich ein :)

lg

BayernLucka  26.04.2017, 01:13

Wie ich bereits erwähnt habe ist das in jedem Bundesland verschwundene Regelungen.
Ich habe deine Frage beantwortet wenn du es genauer gehabt haben wolltest, hättest du das dazugehörige Bundesland erwähnen müssen.
Lg

MidRelaxer 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 01:07

In Sachsen hat man ab dem 18. Lebensjahr keine Schulpflicht mehr. Hatten wir alles in der Berufsschule :) Betriebswirtschaft halt -.-" Also keine reguläre Schulpflicht mehr. Berufsschulpflicht bleibt während der Ausbildung bestehen aber hier liegt die Betonung auf während!

Du endet nicht gut...

Zur Schulpflicht:

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/wie-lange.aspx



Wo ich lebe, würde das bei einem Monat Fehlzeit das Kindergeld einbehalten werden. Zumindest bei den notorischen Schwänzern werden Eltern so stimuliert, die Kinder zur Schule zu animieren.

Komisch, dass ein Monat Dich so auf die Palme bringen kann.
Hoffentlich kommt später nicht 30 Tage lang kein Kunde zu Dir...
Das muss man auch aushalten, so eine Art Langeweile.