Mit 16 zum volljährigen Freund ziehen...

8 Antworten

Wenn deine Mutter einverstanden ist, dass du bei den Eltern deines Freundes Wohnst ist das in Ordnung. Richtig ist, dass dein Vater den Unterhalt dir geben muss und du musst ihn den Eltern deines Freundes geben, zumindest einen Teil davon. Deine Mutter schuldet dir auch Unterhalt und das Kindergeld wird dir wahrscheinlich auch zugesprochen, sofern deine Mutter keine Auslagen mehr für dich hat. So mal eine kurze Zusammenfassung die je nach den Umständen etwas anders aussehen können.

Zur Schule musst du allerdings schon, das ist kein Grund nicht hin zu gehen. Das sind unentschuldigte Absenzen.

Fightclubsoap 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 21:08

das mit der schule hatte ganz andere gründe, die ich jetzt hier nicht erwähnen möchte. gehe aber mittlerweile wieder

Wenn deine Mutter einverstanden ist, kein Problem. Das Amt wird schon nichts dagegen haben, es sei denn die Familie deines Freundes ist diesem in negativem Sinne bekannt( Drogen oder Alkohol zum Beipiel) KIndergeld bekommt ihr weiterhin.

Was mich nur wundert ist, das das Jugenamt/Schule/Polizei so lange nicht tätig geworden ist weil du ja schwänzt. Schau zu das du das auf die Reihe bekommst. Schule ist wichtig.

Fightclubsoap 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 21:06

ich gehe seit 6 wochen wieder zur schule, hatte lange wegen meiner mutter psychische probleme

Da haben mein Sohn und seine 16jährige Freundin auch getan; erst zusammen gelebt, dann auch geheiratet.

Gut getan hat ihnen das alles nicht - nach 4 Jahren, in denen sie ihn mehrfach betrog, kam die Scheidung.....

Such dir eine Alternative in einer Wohngruppe.

Wenn Deine Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie es Dir erlauben. Wenn die Familie bereit ist, Dein Leben zu finanzieren, sollten Unterhalt und Kindergeld faiererweis an sie weitergegeben werden.

Fightclubsoap 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 21:07

jap, sie hat das alleinige sorgerrecht. ich hatte nicht vor das geld zu behalten.

Landlilie  07.04.2013, 22:47
@Fightclubsoap

ich hatte nicht vor das geld zu behalten.

ich meinte nicht Dich, sondern Deine Mutter. das Unterstützungsgeld müssen die erhalten, die für Dich aufkommen. Falls Deine Mutter weiterhin Deinen Unterhalt finanziert - z.B. durch monatliche Zahlungen an die andere Familie - dann gehört das Geld weiter ihr,

soweit ich weiß dürfte das kein problem sein. 16-jährige dürfen, soweit sie die finanziellen mittel aufbringen können, in deutschland sogar alleine wohnen - also macht es bestimmt nichts wenn du zu deinem freund ziehst. du musst nur die änderung deines wohnsitzes beim amt melden. und deine mutter kann das geld ja einfach den eltern deines vaters überweisen :)