Ab wie vielen Jahren darf man entscheiden zu wen man ziehen will?

14 Antworten

Je älter das Kind ist, um so schwerer wiegt dessen Willensäußerung bei der gerichtlichen Entscheidung. Selbst ein Kleinkind kann schon angehört werden, wenn das Gericht sich davon Erkenntnisse (z.b. bei Frühreife des Kindes) verspricht.

Die Berücksichtigung Deiner Aussage hängt aber nicht nur von Deinem Alter ab, sondern auch von Deinem Reifegrad. Die Aussage "Der Papa erfüllt mir jeden Wunsch" wird das Familiengericht wenig beeindrucken, sondern eher ob er sich Zeit nimmt für Dich, egal ob Freizeitgestaltung, Lernunterstützung oder Behördengänge für Dich, ferner ob er z.B. auch auf saubere Kleidung und gesunde Ernährung bei Dir achtet, aber auch mal berechtigte Verbote ausspricht (z.B. nicht zu lange in der Disco).

Ich empfehle Dir in den Sommerferien viel Zeit mit ihm zu verbringen um diesbezüglich glaubwürdige Aussagen machen zu können.

ich kenn das als ich klein war hat meine mutter gedroht das sie sich was antut wenn ich nicht zu ihr ziehe. kinder werden auf jeden fall vom jugendamt gefragt wohin sie ziehen wollen und das wird stark mit einbezogen. aber wenn du über haupt nicht zu einen der beiden ziehen willst musst du nicht da hin

Wenn ein Richter das entscheiden muss wird er dich immer nach deiner Meinung fragen, auch wenn du z.B. erst 8 bist. Er wird deine Antwort auf jeden Fall in die Entscheidung einfließen lassen.

Red nochmal mit deiner Ma und frag warum sie das nicht will. Will dein VAter das du zu ihm kommst?

crazygirl111 
Beitragsersteller
 20.07.2010, 15:20

Ja mein Vater will das ich zu ihm ziehe.

SchnuBee  20.07.2010, 15:21
@crazygirl111

dann würde ich nochmal mit beiden Seiten reden, sag warum du lieber bei ihm sein willst. Viel Glück.

crazygirl111 
Beitragsersteller
 20.07.2010, 15:25

Das handhaben die Gerichte ziemlich unterschiedlich. Aber spätestens ab 12 Jahren gibts üblicherweise ein Befragung des Kindes. Allerdings müsste das Elternteil auch einverstanden sein, bzw. die Lebenssiutation sollte so gestaltet sein, dass ein Kind in seiner Entwicklung ungestört in den Alltag integriert werden kann.

ich glaube du darfst theoretisch schon jetzt also nur wenn dein vater einverstanden ist,denn wenn es stimmt das deine eltern das gemeinsame aufenthalts bestimmungs recht(sorgerecht) haben dürfte vauch dein vater sagen das du bei im leben darfst. denn er hat genausio das recht wie deiune mutter wei^l sie teilen sich ja das sorgerecht. ich hoffe ich habe dir weiter geholfen, diver12