mit 16 in pizzeria arbeiten?
Hallöchen, eine bekannet hat mich seoeben gefragt ,
ich poste di9e arbeitszeiten:
2x wöchentlich mittags ca. 11:30-14:00 Uhr und 3x wöchentlich abends ca. 18:00 -max 23:30 Uhr. Montag und Sonntag Ruhetag.
ob sie das arbeiten dürfte? wegen dem jugendgesetz dingsbums?
ist es erlaubt mti 16 zuarbeiten um diese uhrzeit wenn ja begründung
2 Antworten
Arbeitszeit von Minderjährigen
§ 8 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Dauer der Arbeitszeit
Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
§ 13 JArbSchG - Tägliche Freizeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
§ 15 JArbSchG - Fünf-Tage-Woche
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
(Quelle: gesetze-im-internet.de)
Geld verdienen als Minderjähriger
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern Du noch zur Schule gehst, gelten für Dich die Vorschriften für Kinder.
Jobben darfst Du erst ab 13 Jahre. Nur arbeiten innerhalb der Familie sind schon früher erlaubt.
Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt: Für einen Job benötigst Du die Genehmigung Deiner Eltern. Du darfst nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten und dies nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr. Diese Regeln gelten auch in den Ferien.
Erst wenn Du 16 Jahre alt bist, darfst Du einen regulären Ferienjob annehmen und im Jahr vier Wochen arbeiten.
Zählst Du schon zu den Jugendlichen (15 - 18 Jahre) und musst nicht mehr zur Schule gehen, gelten für Dich andere Regeln: Acht Stunden Arbeit am Tag bei 40 Stunden in der Woche sind genehmigt. Die Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6.00 h und 20.00 h liegen.
Ausnahmen sind ab dem 16. Lebensjahr im Gaststättenbereich vorgesehen (Arbeit bis 22.00 h). In einer Bäckerei dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits um 5.00 h, Jugendliche ab 17 Jahren ab 4.00 h anfangen. Doch dies wird sicherlich erst im Rahmen einer Berufsausbildung relevant.
Samstags und Sonntag darf nur in bestimmten Bereichen gearbeitet werden, z.B. in Krankenanstalten, Familienhaushalten, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder dem Verkehrswesen.
Du darfst weder gefährliche Arbeiten noch Akkordarbeiten ausführen.
(Quelle: http://www.kinder.de/Wer-darf-wann-wieviel-arbeiten.752.0.html)
Hallo!
Das Arbeiten mit 16 Jahren ist kein Problem, allerdings darfst du
nicht mehr als 8 Stunden täglich nicht mehr als 40 Stunden in der Woche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und nur an 5 Tagen in der Woche, beschäftigt werden.
Hier findest du auch nochmal alles ausführlich, schwarz auf weis!
http://www.blja.bayern.de/themen/jugendschutz/arbeit/index.html
Viel Spaß beim Geld verdienen :-)