Missglückte Reinigung - muss man die bezahlen?
Wenn man ein Kleidungsstück in der Reinigung abgibt und die Reinigung arbeitet zu 100% nach Vorschrift/Etikett und der entsprechenden Norm, allerdings sind die Verschmutzungen anschließend nicht raus. Muss man als Privatkunde das dann bezahlen? Einerseits hat die Reinigung so gearbeitet wie sie es sollte. Andereseits hat sie den Auftrag, den sie angenommen hat, nicht erfüllt. Sie hat also den Vertrag nicht erfüllt, den sie mit dem Kunden geschlossen hat. Dieser Fall ist sicherlich klar gesetzlich geregelt, kommt sicher sehr häufig vor. Wer kennt die Antwort?
6 Antworten
Die Reinigung hat sicher einen Zettel mitgeliefert, dass sich die verbliebenen Flecken nicht entfernen ließen, ohne das Gewebe anzugreifen. Den Vertrag mit dem Kunden hat die Reinigung erfüllt. Sie hat sich nicht dazu verpflichtet, schwer entfernbare Flecken zu entfernen, sondern das Kleidungsstück zu reinigen (und Fleckbehandlung gehört dazu, auch wenn diese nicht extra vereinbart wird - ich weiß es, da ich selbst einmal kurze Zeit in einer Reinigung gearbeitet habe). Oft wird bei der Annahme des Kleidungsstückes auch darauf hingewiesen, dass die Flecken evtl. nicht zu entfernen sind. Somit muss die Reinigung auch bezahlt werden. Wenn dagegen nachlässig gearbeitet wurde, hat der Kunde das Recht auf kostenlose Nachbesserung, in diesem Fall nochmalige Reinigung.
Viele Reinigungen nennen das einen Reinigungsversuch und berechnen den nicht. Das kommt aber darauf an, was das Auftragsvolumen war. Bei einem von 10 Stücken machen sie das bestimmt - wenn du nur ein Stück hinbringst, eher nicht. Rechtlich denke, ich, dass sie erbrachte Leistung auch berechnen können - ohne Erfolgsgarantie.
Das entsprechende Gesetz kenne ich nicht, würde aber persönlich meinen, dass man es bezahlen muss, denn die Arbeit ist ja durchgeführt worden. Dass nicht immer alles zu entfernen ist, liegt dann eher daran, dass die Menschen dort eben auch nicht zaubern können. Sie können mit ihren zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen die Verschmutzung zu entfernen, klappt dies nicht, ist der versuch zwar misglückt, aber sie haben dennoch Arbeitszeit und Material reingesteckt und somit eigene Kosten gehabt.
Anderes Beispiel: Wenn ein Techniker meine Waschmaschine nachsieht und diese nicht mehr zu retten ist, muss ich ihm ja dennoch die Überprüfung bezahlen.
Ich würde die Rechnung an deiner Stelle bezahlen, alleine aus Anstand.
Das musst Du in jedem Fall bezahlen. Du musst bei Auftragsvergabe auf beseondere Verschmutzungen hinweisen. Eine Garantie werden sie dann in jedem Fall ablehnen.
Gereinigt wurde ja,wenn der Fleck nicht raus geht ist das Deine Sache.Die Arbeit muss bezahlt werden.