Paket beim Zoll beschlagnahmt was soll ich tun?
Hallo Community,
ich habe gerade einen Brief von der DP bekommen der folgendes sagt:
*"Sehr geehrte Postkundin, sehr geehrter Postkunde,
wir konnten eine an Sie gerichtete Briefsendung mit Wareninhalt, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde daher bei folgendem Zollamt hinterlegt: ..."
"Ihre Briefsendung mit Wareninhalt liegt innerhalb der nächsten 7 Kundentage beim Zollamt zur Zollanmeldung für sie bereit. Nach Ablauf dieser Frist muss die Sendung an den Absender im Ausland zurückgesandt werden."*
bei dem Brief war noch sowas wie ein "Deckblatt" mit meiner Anschrift dabei. Auf diesem "Deckblatt" sind noch alle Daten angegeben also auch woher der Brief kommt und wer der Absender ist aber das ist bei dem hier einfach leer. Ich persönlich erwarte eigentlich keinen Brief mit "Ware". Was kann das sein?
8 Antworten
Hi, genau so einen Brief hab ich heute auch erhalten. Und ich habe definitiv nix in den USA bestellt.
Werde da morgen mal anrufen, weil welche Rechnung soll ich mitnehmen, wenn ich nix bestellt habe???
Wenn die mir nicht helfen können oder wollen, dann verweigere ich die Annahme... aber ärgerlich ist es schon...
Irgendwas hast du bestellt nehme ich mal an?
Dann liegt dein Paket jetzt beim Zoll und du musst es persönlich holen, das ist z.B. der Fall, wenn der Wert des Inhaltes einen bestimmten (mit jetzt nicht näher bekannten) Betrag übersteigt.
Das heißt du packst die Rechnung für das Paket und Geld ein, fährst hin und holst es ab.
Du erwartest auch kein Schreiben, keinen Brief gar nichts?
Nein das tue ich nicht. ich warte einfach ab und lasse den Brief zurückschicken.
Der Brief wurde nicht beschlagnahmt, sondern wurde beim Zoll einfach zur Prüfung hinterlegt. Da diese Prüfung aber nur in Anwesenheit deiner Person erfolgen kann, musst du dahin um es abzuholen. Fallen Gebühren an, musst du diese dort bezahlen, dann bekommst du dein "beschlagnahmtes" Paket.
Da wurde nichts "beschlagnahmt" !
Das bedeutet nur dass die Zollabfertigung beim Zollamt nicht durchgeführt werden kann weil eine Rechnung fehlt.
Der Amateurverkaeufer, mit vermutlich unterdurchschnittlicher Intelligenz, hat mal wieder keine Warenart und keinen Wert angegeben.
Das musst du nun beibringen, das sind, Rechnung, Zahlungsbeleg.
Da wurde nichts "beschlagnahmt" !
Das bedeutet nur dass die Zollabfertigung beim Zollamt durchgeführt wird.
Wenn du es nicht abholst geht es wieder zurück, hast also die Wahl.
Das ist es ja. Ich habe nichts bestellt... Weiß auch nicht worum es sich hier handelt...