Private Nachhilfe, wie Verdienst Bafög-Amt mitteilen und muss ich es dem Finanzamt sag.wenn>450Euro?
Hallo,
ich gebe einmal privat und in einem Nachhilfeinstut Nachhilfe. Bei dem Nachhilfeinstut bekomme ich ja so eine Art abrechnung, die ich dem Bafög-Amt schicken kann, doch wie sieht es bei der privaten Nachhilfe aus? Ich habe gelesen, eine einfache Quittung würde reichen, stimmt das? Die zweite Frage ist, muss ich das dem Finanzamt mitteilen, wenn ich ohnehin unter dem Freibetrag bis 450 Euro bleibe? Und wie sieht das dann mit der Mehrwertsteuer usw. aus??
Bitte helft mir, da kann man einfach nicht durchblicken. Jede gute Antwort kriegt ein Däumchen nach oben, danke :)
4 Antworten
Für das, was du privat verdienst, gibst du den Kunden eine Quittung - die Druchschrift der Quittung sammelst du übers Jahr und legst die dann mit allen anderen Unterlagen in deiner Einkommenssteuererklärung dem FA vor. Die berechnen dann die Steuer und schicken dir einen Bescheid, wieviel du zahlen musst (falls du über dem jährlichen Freibetrag von 8354 € liegst). Habe dir dafür etwas Geld auf.
gern geschehen,
Dem Bafög-Amt musst du das mitteilen wenn du die grenze von ich glaube 5600 Euro im Jahr überschreitest. Sonst nicht.
Beim Finanzamt muss dich glaube ich dein Arbeitgeber melden.
Danke für deine Antwort. Die Grenze liegt bei 4800 Euro, sonst wird das Bafög gekürzt. Aber wie ist das denn dann, wenn ich das privat mache? Ich bin dann ja sozusagen selbsständig und habe keinen Arbeitgeber?
Die grenze bleibt gleich, wenn du das bar auf die hand bekommst würde ich jetzt mal so hinterhältig sein und das einfach gar nicht angeben.
Soweit ich weiss musst du dem Bafög Amt jede Art von Einkommen mitteilen
Beim Finanzamt: Wenn du unter 450 Euro liegst dann bist du ja geringfügig beschäftigt, dazu musst du natürlich auch vom Arbeitgeber bei der Minijobzentrale angemeldet sein, wenn dem nicht so ist betreibst du Schwarzarbeit..
Das mit dem Bafög-AMt weiß ich ja, aber reicht es, wenn ich jeden Monat eine Quittung schicke, in der steht, wie viel ich verdient habe (bei der privaten Nachhilfe und der im Institut?)
Du musst zwischen privater und Instut-Nachhilfe unterscheiden; wie mache ich das mit dem Finanzamt, wenn ich keinen Arbeitgeber habe, bei der privaten Nachhilfe?
Die Zuverdienstgrenze ist 12x400 €= 4800€ Soviel darfsr du insgesamt im Jahr dazu verdienen. Das weist du anhand der Unterlagen aus. Unter 450 im Monat ist abgabenfrei. Ich persoenlich wuerde nicht jede Pfandflasche, die ich finde, auch zusammenrechnen.
Ist die nicht auf 12x450 hochgesetzt worden, nachdem die 400 Euro Jobs zu 450 Euro Jobs geändert wurden?
Soweit mir bekannt, ist am Bafoeg nichts geaendert worden.
Danke für die Antwort. Das Bafög wurde nicht verändert, ist immer noch 400 Euro, aber das mit der Steuergrenze ist ja bei 450 Euro.
Okay, danke für die Antwort, hilft mir wirklich :)