Minijob Gehalt während man Krank ist?
Moin,
kurze Frage bzgl. Minijobs (450€ Basis) Bekommt man weiterhin Geld wenn man krank geworden ist?
Frage 1:
Person A arbeitet am Samstag 8-16:00 und wird krank. Er bekommt weiterhin Geld. Da nur einer Person am Arbeitsplatz ist muss jemand anderes einspringen.
Person B bekommt dann also auch 8-16:00 bezahlt. Muss man jetzt als Arbeitgeber beide Personen bezahlen? Die Aushilfen arbeitet immer nur 1x am Wochenende.
Frage 2:
Letzens gab es auch die Situation.
Person A arbeitet Freitag, Samstag, Sonntag 8-16Uhr (24h)
Person B arbeitet Samstag 16-23Uhr (7h)
Beide werden Krank. Bekommt jetzt Person A, 3 Tage bezahlt und Person B nur ein Tag?
Frage 3:
Person A arbeitet Samstag 8-16 Uhr und wird krank. Nun muss Person B einspringen von 8-16Uhr und wird ebenfalls Krank. Person C arbeitet dann an diesem Tag.
Muss der Arbeitgeber jetzt 3 Leute bezahlen? Die Person die eingesprungen ist hätte ja theoretisch auch gar nicht dort gearbeitet. Wie genau läuft das ab? Könnte mir jemand das simple erklären ohne irgendwelche Gesetzparagraphen? :) Bin nicht der Arbeitgeber aber Frage aus Interesse.
Danke für die Hilfe.
4 Antworten
Es gilt in allen Fällen das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, der AG muss die AN nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz so bezahlen, wie sie ohne Krankheit gearbeitet hätten.
Deshalb gilt:
Bei Frage 1 bekommt AN "A" Entgeltfortzahlung für die Stunden, für die er eingeplant war und AN "B" wird für die gearbeiteten Stunden gezahlt, die er eingesprungen ist.
Bei der 2. Frage war AN "A" für drei Arbeitstage und AN "B" für einen Arbeitstag geplant, sie müssen daher für drei, bzw. einen Tag Entgeltfortzahlung bekommen
Entsprechend muss der AG beim dritten Fall für alle drei AN einen Tag bezahlen. die AN "A" und "B" bekommen Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und AN "C" wird für die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt
Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt
Beide bekommen ihr Geld.. allerdings werden die Überstunden mit Freizeitausgleich beglichen…
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen, ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Dabei ist es völlig unerheblich, wie viele Stunden die Durchschnittsarbeitszeit beträgt.
Auch Minijobber können sich daher auf ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berufen. Bei einem Minijob erfolgt häufig eine stundenbezogene Vergütung. Für die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird dann der Stundenzahl mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden multipliziert.
Dies spuckt Google aus. Wenn Du auf die Seite der Kanzlei gehst, wird das auch noch per Fallbeispielen erklärt.
Alles Gute und einen schönen, windig-nassen Sonntag