Minderung der Miete berechtigt?
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten. Folgender Fall:
Zum 01.06. diesen Jahres bin ich in meine aktuelle Wohnung eingezogen. Bei Vertragsunterzeichnung, ca. 2 Wochen vorher, wurden einige vorhandene Mängel, wie z.B. Fliese im Flur gebrochen, Dehnungsfuge im Flur ausgebrochen etc., im Vertrag vermerkt. Hierbei wurde mir zugesichert, dass die Dehnungsfuge noch vor meinem Einzug erneuert werden würde. Hierfür behielt der Vermieter einen Wohnungsschlüssel ein. Diesen sollte ich zum 01.06. wieder ausgehändigt bekommen.
Trotz mehrfacher Nachfrage, telefonisch und schriftlich, ist bis heute weder die Fuge repariert, noch habe ich meinen Wohnungsschlüssel zurück bekommen.
Zudem fielen kurz nach dem Einzug weitere Mängel, wie z.B. tropfende Toilette, mit Unrat vollgestelltes Kellerabteil (aufgerissene Zementsäcke, alte Fenster und Türen, Basaltsteine usw.), auf. Eine Nutzung der Toilette ist jeweils nur mit sofortigem Nachwischen des Bodens möglich. Das Kellerabteil ist überhaupt nicht nutzbar.
Nun überlege ich, die Miete zu kürzen. Leider bin ich mir nicht sicher, in welcher Höhe ich dies tun kann.
Gruss
4 Antworten
Hast du diese Zusagen schriftlich?
Wenn ja geh mal zum Anwalt , rechtschutz wäre gut.
Der kann dir helfen
Vieleicht auch verbraucherschutz
Doch habe ich aber sie schrieben ja das nach einzug weitere Mängel auftgetreten seien. Vieleicht sollte man die Frage richtig stellen.
Du musst deinem Vermieter erst mal schriftlich eine Frist für eine Nachbesserung einräumen. Wenn er dieser Aufforderung dann auch beim zweiten Mal nicht nachkommt, würde ich die Miete kürzen. Wie und in welcher Höhe man das alles machen kann, kann dir gegen eine Gebühr / Mitgliedschaft der Mieterschutzbund beantworten.
Hast ihn drauf angesprochen?
Die meisten Firmen sind für dieses Jahr ausgebucht! D.h. Warten! Und da kann der vermiter nichts dafür, außer sie arbeiten auch gerne 100 Std. Die Woche ...
Das die Leute nicht mehr warten können ...
ich würde dem Vermieter nochmal eine Frist von 14 Tagen setzten und bei nicht erfolgten Reparaturen gleich mit 10% Mietminderung drohen. Die 10% sind zwar zu hoch, aber nur zum Drohen gerechtfertigt. Ich denke aber 3...5% sollten realistisch sein.
wurden einige vorhandene Mängel, wie z.B. Fliese im Flur gebrochen, Dehnungsfuge im Flur ausgebrochen etc., im Vertrag vermerkt. Hierbei wurde mir zugesichert, dass die Dehnungsfuge noch vor meinem Einzug erneuert werden würde.
Ja haben Sie denn die Frage nicht gelesen?