Minderung der Miete berechtigt?

4 Antworten

Hast du diese Zusagen schriftlich?

Wenn ja geh mal zum Anwalt , rechtschutz wäre gut.

Der kann dir helfen

Vieleicht auch verbraucherschutz

schelm1  06.09.2017, 14:01

wurden einige vorhandene Mängel, wie z.B. Fliese im Flur gebrochen, Dehnungsfuge im Flur ausgebrochen etc., im Vertrag vermerkt. Hierbei wurde mir zugesichert, dass die Dehnungsfuge noch vor meinem Einzug erneuert werden würde.

Ja haben Sie denn die Frage nicht gelesen?

Deichrenner  07.09.2017, 07:41
@schelm1

Doch habe ich aber sie schrieben ja das nach einzug weitere Mängel auftgetreten seien. Vieleicht sollte man die Frage richtig stellen.

Du musst deinem Vermieter erst mal schriftlich eine Frist für eine Nachbesserung einräumen. Wenn er dieser Aufforderung dann auch beim zweiten Mal nicht nachkommt, würde ich die Miete kürzen. Wie und in welcher Höhe man das alles machen kann, kann dir gegen eine Gebühr / Mitgliedschaft der Mieterschutzbund beantworten.

Hast ihn drauf angesprochen? 

Die meisten Firmen sind für dieses Jahr ausgebucht! D.h. Warten! Und da kann der vermiter nichts dafür, außer sie arbeiten auch gerne 100 Std. Die Woche ... 

Das die Leute nicht mehr warten können ... 

ich würde dem Vermieter nochmal eine Frist von 14 Tagen setzten und bei nicht erfolgten Reparaturen gleich mit 10% Mietminderung drohen. Die 10% sind zwar zu hoch, aber nur zum Drohen gerechtfertigt. Ich denke aber 3...5% sollten realistisch sein.