Minderjährigen fahren lassen und selbst in der Probezeit sein?
Hallo,
Welche Konsequenzen kann man bekommen, wenn man einen minderjährigen auf einem abgeschottetem Parkplatz fahren lässt und selbst in der Probezeit ist?
9 Antworten
Wenn der Parkplatz abgeschottet (also nicht einfach betret- oder befahrbar) ist braucht es nur noch die Erlaubnis des Besitzers, das wäre durchaus erlaubt.
Nur auf Privatgelände darf er fahren was dir gehört sonst auf keinem fremden Gelände die können und müssen da die Polizei holen damit ihr beide hart bestraft wird .
Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer.
Bist du nicht der Halter sondern deine Eltern sich die auch gestraft aber du härter
ER bekommt lange Sperrfrist die du auch bekommst weil du das zugelassen hast und der Füherschein ist dann auch weg
und erst nach der Sperrzeit darfst du ihn neu machen weil du dich als ungeeignet gezeigt hast um KFZ zu führen und was soll das bringen du kannst ihn NULL beibringen
und den Mist den er sich von dir aneignet darf der Fahrlehrer dann über Stunden austreiben was seien Füherschein später erheblich verteuert den man kann besser auf leerem Blatt malen als auf vollem .
Ohne Fahrerlaubnis gefahren: Die Strafe ist hochInwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument?
Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht.
Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.
Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar.
Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.
In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen.
So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe.
Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.
Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft.
Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.
Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer:
Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung.
Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich:
Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt.
Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.
WEnn abgeschottet heiß, der Parkplatz ist abgeschlossen und der Besitzer hat es dir erlaubt, dann geht das in Ordnung.
Ansonsten gibt es eine Geldsstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Und das nicht nur für dich, sondern auch für den Halter des Autos, bzw den Beifahrer.
Und für dich gibt es dann auch noch eine Sperrzeit, in der du den Führerschein nicht machen darfst
Dann ist die Pappe futsch und ein Strafverfahren kommt auf dich zu mit Bußgeld, Punkten und allem drum und dran, vermutlich noch Sozialstunden. Das, was du da vorhast, ist eine Straftat.
Abgesehen vom Eintrag ins Jugendregister und Zentralregister, was weitreichendere Folgen haben kann als die paar Sozialstunden. Das kann Einfluß auf die Berufswahl haben wenn es da auf eine "reine Weste" ankommt.
Was ist ein Jugendregister? Kenne nur das Erziehungsregister. Und da hat kein potenzieller Arbeitgeber Einsicht drauf. Ins Bundeszentralregister darf man nicht mal selbst einsehen außer man bekommt die Erlaubnis dafür.
Du kannst ihn auf deinem eigenen Grundstück fahren lassen oder auf einem Verkehrsübungsplatz, sonst nirgends. Willst du deinen Führerschein aufs Spiel setzen?
Für den Verkehrsübungsplatz ist der Fragesteller ebenfalls viel zu jung!!!
Du hast Recht! Das hab ich überlesen! Da steht ja "minderjährig"!
Für den Verkehrsübungsplatz ist der Fragesteller ebenfalls viel zu jung!!!
Kommt drauf an,
mit 16 ist das i.d.R schon möglich.
Crack: du hast nichts verstanden. Der Fragesteller, der den Führerschein erst seit kurzem hat, darf nicht mit einem anderen, der noch keinen Führerschein hat, auf den Verkehrsübungsplatz fahren. ER IST ZU JUNG. Wer auf dem Verkehrsübungsplatz jemandem das Fahren beibringen möchte, muss selber seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben.
Strafverfahren heißt Geld- oder Freiheitsstrafe, kein Bußgeld. Bußgelder gibt es für Ordnungswidrigkeiten.
Bei Veurteilung nach Jugendstrafrecht gibt es natürlich keine Geldstrafe.