heimlich auf parkplatz fahren üben
ein kumpel (18) will mit ner freundin von mir (13) auf nem öffentlichen parkplatz abends mal fahren üben. ich finde das total sinnlos. Ich hab ihm davon abgeraten konnte aber nicht gut argumentieren. Welche Konsequenzen hat es für ihn und sie wenn die beiden erwischt werden, wenn sie gerade fährt! bitte mit auf das alter achten bei den konsequenzen danke
23 Antworten
Auf öffentlichem Gelände ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Konsequenzen weis ich leider nicht, aber bestimmt kriegt man keine 100.000 Euro geschenkt dafür.
Auf abgesperrten Privatgrundstücken, darf sie allerdings auch ohne Führerschein fahren. Zum Beispiel ADAC-Übungsplatz. Soweit ich weis, darf man auch auf Privatwegen fahren, wenn es der Besitzer des weges erlaubt.
Dann verstößt er gegen die StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis.
ziemlich unwahrscheinlich, dass man dabei erwischt wird. sehe den sinn dahinter allerdings nicht, zumal er ja nicht eingreifen kann, mit etwas "glück" haut die freundin also das auto gegen nen pfosten auf dem parkplatz oder sowas ;)
Für Ihn wird es Entzug der Fahrerlaubnis geben und bei Ihr wirds ziemlich lange dauern bis sie eine Fahrerlaubnis machen darf.
Bitte macht das nicht auf einen Öffentlich Parkplatz das ist verboten
Ihn könnte dafür ein halbes Jahr knast drohen § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht, 2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war, 2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder 3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
UNd für sie könnte es zumindest später probleme geben wenn sie richtig fahrne lernen will
Aber nicht mit 13!
http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/verkehrsuebungsplatz-mindestalter.html-----------------stimmt ab 17 (das wußte ich aber nicht)
Es gibt aber übungsplätze da ist es erlaubt