Minderjährige Hochzeit?
Dürfen eine 16-Jährige und ein 18-Jähriger heiraten, wenn sie schwanger ist, OBWOHL es die Eltern nicht wollen? (es geht nicht um mich selbst, keine Sorge :) )
10 Antworten
Jein.
Es braucht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder ersatzweise des Vormundschaftsgerichts.
Schwangerschaft ist jedoch nach meiner Meinung kein Grund zum Heiraten.
In Deutschland gilt seit dem 22.07.2017, dass beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein müssen (außer in ganz seltenen Ausnahmefällen).
Die frühere Möglichkeit, mit Einverständnis der Eltern schon nach dem 16. Geburtstag heiraten zu dürfen, ist entfallen.
Eine Heirat ist keine Garantie, dass sie als Paar oder als Eltern gut " funktionieren ".
Sie könnten ja zunächst zusammenleben und dann später heiraten.
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit wird im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Bisher konnte das Familiengericht Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreien. Diese Möglichkeit entfällt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606
Irgendwie steht überall (sogar im Gesetz selbst!), dass Ehe vor Vollendung des 16. Lebensjahres nicht möglich ist, aber ich finde nichts über tatsächliche Eheschließung von 16- und 17-jährigen.
Nein, unter 18 braucht man immer das Einverständnis des gesetzlichen Vormunds.
Ja. Bei einer minderjährigen Mutter wird auch das Sorgerecht des Babys erstmal auf die (Groß-)Eltern fallen.
Bei großen Problemen mit den Eltern, bitte eine Beratung beim Jungendamt aufsuchen
Also auch bei eine Schwangerschaft?
Das hat mir einer Schwangerschaft nicht zu tun, sondern mit Volljährigkeit also nein auch bei Schwangerschaft nicht
Sicher nicht, auch wenn die Eltern das wollen ist es nicht erlaubt.
Falls du 16 + 17 meinst, einer muss 18 sein.. vielleicht ist es auch einfach so selten dass man sowas nicht liest, finde sowas ist auch nicht medienpräsent..
Nein, ich hab ja "oder" geschrieben. Also, ich meinte, ich finde nichts dazu, was nun tatsächlich ist, wenn eine der Verlobten 16 oder 17 ist.
Ne.. das würde dann trotzdem bekannt sein. Denke das dann schon einige sehr früh geheiratet hätten.
Für Deutschland gilt das nicht, s. §1303 BGB
§ 1303 Ehemündigkeit
Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.
Mit Zustimmung der Eltern geht es ja theoretisch, aber ich frage halt ob es genauso ist mit einer Schwangerschaft..
Ja Theoretisch, bringt aber nichts wenn man in seinen Gedanken heiratet. :D Praktisch geht es nicht mit 16. und auch nicht wenn man Schwanger ist. Es sei denn sie holen sich einen Türischen pass und heiraten dort.
Irgendwie steht überall (sogar im Gesetz selbst!), dass Ehe vor Vollendung des 16.Lebensjahres nicht möglich ist, aber ich finde nichts über tatsächliche Eheschließung von 16- oder 17-jährigen...
Nein.
Ich wollte nur wissen, ob das gesetzlich gehen würde. :)