wie kann man als minderjähriger ein konto eröffnen,bzw. ohne elternerlaubnis arbeiten?

8 Antworten

Es ist schon etwas älter her, aber ein Koto kann man als Minderjähriger nur unter folgenden Bedinungen einrichten: 1. Im Arbeitsverhältniss=> gültigen Arbeitsvertrag für Lohn und Gehalt( keine Zustimmung der Eltern erforderlich!); Ausbildungen sind davon ausgenommen=> er braucht die Unterschrift der Eltern. 2. Unter Beachtung des Taschengeldparagraf kann ein Konto alleine eingerichtet werden, allerdings darf der Minderjährige nur über Geld verfügen, welches ihm der gesetzliche Vertreter gibt. Geld von Dritten geht auch, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt. 3. Sparkonten brauchen keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Viele Banken fordern jedoch eine Mitunterschrift des Vormunds. 4. Die Konten dürfen nicht überzogen werden, also auch keine EC-Karte.

irgendjemand, ein betreuer oder jugendamt wird betreuer sein und ist auch sein vormund. der kann dann ein konto für ihn eröffnen. ansonsten kann auch ein volljähriger freund ein konto eröffnen und ihm eine vollmacht geben, der freund selber kann das allerdings weiterhin an das konto!

omniadream 
Beitragsersteller
 04.09.2009, 17:59

udn das ist auch so ok, also nicht strafbar, oder?

Avallyn  04.09.2009, 18:00
@omniadream

jemandem ne vollmacht über sein konto zu geben ist doch nicht strafbar. sonst würde das ja gar nicht gehen! viele machen das, damit im z.b. im notfall jemand an das konto kann.

omniadream 
Beitragsersteller
 04.09.2009, 18:03
@Avallyn

aber einem minderjährigen ne vollamcht geben ist doch strafbar, oder? ist das dann nciht geldwäsche?

Avallyn  04.09.2009, 18:13
@omniadream

hm achso...geldwäsche ist das bestimmt nicht, aber kann sein, dass das mit der vollmacht bei minderjährigen wirklich nicht geht. aber wie gesagt, irgendjemand muss doch betreuer der sache sein bei minderjährigen. derjenige wird doch rat wissen.

für die Eröffnung eines Kontos benötigst du die Unterschriften deiner Eltern, ohne geht das nicht. Er bräuchte einen gesetzlichen Vertreter, den er nur übers Jugendamt bekommen kann. Ein anderer kann für ihn kein Konto eröffnen, weil das strafbar für den anderen wäre. Ist verboten.

Wenn seine Eltern noch für ihn sorgen müssten da er noch nicht 18 ist, dies aber nicht tun, würde ich mich mal ans Jugendamt wenden.
Irgendeine Lösung wird es da sicher geben, dass z.B. dann statt den Eltern der Jugendamt-Beamte unterschreibt bei der Konto Eröffnung.

omniadream 
Beitragsersteller
 04.09.2009, 17:57

ich ahb doch geschrieben da das jugendamt nix macht...bitte lesen, denen is das egal die waretn bis der 18 is und das die aus dem schneider sind

TadashiYamaoka  04.09.2009, 18:03
@omniadream

Eigentlich -muss- das Jugendamt etwas machen, wenn die Eltern sich weigern ihren Sohn wieder bei sich wohnen zu lassen und ihm zu Essen zu geben.
Aber ich weiß auch nicht wie die Situation bei ihm aussieht, also ob er von den Eltern rausgeschmissen wurde, oder ob er selbst gesagt hat, er will nicht mehr bei seinen Eltern wohnen. Weil dann könnte es sein, dass das Jugendamt keinen Handlungsbedarf sieht, weil er ja dann auch wieder zu seinen Eltern ziehen könnte.

wenn er von den Eltern nicht mehr versorgt wird, dann hat er mit Sicherheit das Jugendamt oder eine andere Person als Vormund. Diese Person muss dann für ihn unterschreiben.

omniadream 
Beitragsersteller
 04.09.2009, 17:55

das jugendamt hat doch versagt, mensch leute, es gibt auch keinen vormund sonst gäbs kein problem,bitte lesen.....!

cheezy  04.09.2009, 17:56
@omniadream

ein Minderjähriger braucht aber einen Vormund! Wenn es keine natürliche Person ist, dann ist es eben das Jugendamt

omniadream 
Beitragsersteller
 04.09.2009, 18:01
@cheezy

aber die woillen das nciht übernehmen , was dann?