Mietwohnung: Wer zahlt die Rohrreinigung?
Dieser Fall trifft zwar nicht auf mich zu, aber bei einem ALG 2 -Bezieher musste in einer Mietwohnung eine Rohrreinigung durchgeführt werden.
Vermieter war nicht erreichbar, da er wohl zu diesem Zeitpunkt mehrere Wochen im Urlaub war.
Klo war unbenutzbar und drohte überzulaufen....
Was blieb dem Armen übrig? Nichts anderes, als einen Klempner zu rufen. (Er konnte ja schlecht mehrere Tage ohne Klo auskommen)
Der Vermieter lässt den Armen nun quasi im Regen stehen, obwohl er selber nicht zahlen kann und obwohl er versucht hat, seinen Vermieter zu erreichen, um diesen darüber zu unterrrichten.
Finanziell ist der ALG 2 Bezieher vollkommen ausgelastet und somit nicht in der Lage.
Er überlegt, einen Antrag bei der ARGE zu stellen, damit sie ihn wenigstens in dieser misslichen Lage heraus hilft.
Jetzt ist die Frage. Wer zahlt? Person A will nicht und Person B Kann nicht. Muss in diesem Fall doch eine 3. Person, also quasi das Amt dafür aufkommen? Fragen über Fragen.
Bitte gebt mir ein Feedback, damit ich der betroffenen Person weiterhelfen kann.
7 Antworten
Der Vermieter ist da wohl in der Pflicht, es sei denn, der Mietr hat die Verstopfung selbst verursacht.
Hier kann man noch einiges nachlesen
Danke für den Stern.
Er selber behandelt die Sanitäranlagen sehr pfleglich. Also er entsorgt beispielsweise keinen Müll in der Toilette.
Zunächst mal zahlt derjenige, der die Musik bestellt, also der Mieter, der den Handwerker bestellt hat.
Nun kommt es darauf an, ob hier ein Verschulden seitens des Mieters vorliegt oder nicht. Üblicherweise hat eine Verstopfung einen Grund und der ist in den meisten Fällen beim Nutzer zu suchen. Falls dem so ist, muss der Mieter selbstverständlich für die Kosten aufkommen.
Mir stellt sich natürlich auch die Frage, wo denn die Verstopfung zu suchen war. Eine Verstopfung im Siphon hätte der Mieter auch problemlos selbst beseitigen können. Dann wären gar keine Kosten angefallen. Eine Verstopfung im Fallrohr, was eigentlich nie vorkommt, kann der Mieter natürlich nicht selbst beseitigen.
Wie gesagt, bevor wir hier eine genaue Aussage treffen können, besteht noch Klärungsbedarf.
Wie gesagt, kann dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden, dann bleibt er auf der Rechnung sitzen. Liegt kein Verschulden des Mieters vor, muss der Mieter die Rechnung übernehmen.
Problematisch kann es natürlich werden, wenn der Vermieter einfach nicht zahlt, denn Recht haben und Recht durchsetzen sind zwei Paar Stiefel.
Grundsätzlich wäre aber hier eine Aufrechnung mit den laufenden Mietzahlungen möglich.
von alleine verstopft keine Leitung, der Verursacher ist da wohl in der Pflicht.
Wichtig wäre zu wissen, ob noch ein anderer Mieter dafür als Verursacher in Frage kommen könnte. Hängen an einer Leitung
Doch Leitungen verstopfen gelegentlich, das ist normal.
Das ist die Frage ;) Dieser Vorfall hat sich in einem Altbau ereignet, in welchen auch noch andere Mieter wohnen. Er selber behandelt die Sanitäranlagen sehr pfleglich. Also er entsorgt beispielsweise keinen Müll in der Toilette. Entweder hat der Vormieter irgendwas in der Toilette öfters entsorgt, oder die Rohre wurden seit Ewigkeiten nicht mehr gereinigt, sodass sich Schmutz angesammelt hat
Wichtig ist tatsächlich: Wo war (örtlich) die Verstopfung? Und, ist die Verstopfung "eindeutig" nur einer Mietpartei zuzuordnen.
Das weißt Du ja wohl nicht.
Abflussrohre sind "selbstreinigend", müssen also nicht regelmäßig gereinigt werden. Wenn man sie "vernünftig" benutzt.
Der Rohrreiniger (Profi) hat bestimmt ein Protokoll (Bericht) geschrieben. Daraus geht hervor, in welcher Entfernung die Verstopfung festgestellt wurde (von der Toilette aus gemessen.
Ist die Stelle noch vor dem gemeinschaftlichen Fallrohr, dann ist der Mieter Kostenträger. Egal wer den Rohrreiniger bestellt hat.
Ist die Stelle in der Gemeinschaftsleitung (vielleicht ein Fallrohr), dann zahlt zunächst der Vermieter.
Kann der Vermieter "nachweisen", dass die Verstopfung "zweifelsfrei" einer bestimmten Partei verursacht wurde, dann kann er die Kosten dieser Partei in Rechnung stellen. Das muss nicht zwangsläufig derjenige sein, beei dem die Schüssel übergelaufen ist. Also derjenige der den Profi angerufen hat ist nicht automatisch der Verursacher.
Mein Tipp 1: Dein Kumpel sollte sich den Bericht des Rohrreinigers zukommen lassen und nochmals nach der festgestellten Lage der Verstopfung fragen und darauf bestehen, dass sie im Bericht dokumentiert ist.
Bei einem Meter hat er schlechte Karten, bei fünf Metern eher gute Karten, da kostenfrei rauszukommen.
Tipp 2: Auf alle Fälle bei der ARGE vorsprechen und die Möglichkeiten eines Kredits besprechen.
Gruß Dietmar Bakel
Noch ein PS:
"Er selber behandelt die Sanitäranlagen sehr pfleglich. Also er entsorgt beispielsweise keinen Müll in der Toilette."
Entschuldige bitte, aber das sagt wirklich jeder. Habe ich noch nie "anders" gehört.
Hallo, es heißt, dass die Verstopfung im Fallrohr war, welche über einen Küchenanschluss mit einer mechanischen Fräse gelöst werden könnte.
Boa, dass war echt übel. Dort soll die Suppe auch über eine Leitung in die Badewanne gelaufen sein. Hätte man eigentlich ein "Beweisvideo" für den Vermieter davon machen sollen, wie es bei jedem Spülgang in der Leitung "gegluckert" haben soll und wie das ganze gleichzeitig in die Wanne gelaufen ist...
Spaß beiseite. Die betroffene Person weiß nun Bescheid und spricht mit seinem Vermieter. Vllt. ist da doch etwas möglich.
So lange wohnt er auch noch nicht im betroffenen Haus. Soetwas entsteht ja nicht innerhalb von wenigen Wochen ;)
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort
Der Vermieter muss das zahlen, weil es ein Notfall war. Hätte der Mieter den Sanitär / Rohrreiniger nicht gerufen, wäre die ganze Suppe überlaufen.
Der Mieter hat nur seine Pflicht der Schadensminderung nachgekommen.
Schuld und schadenersatzpflichtig ist der Mieter nur, wenn er den Schaden selber verursacht hat. Zum Beispiel, wenn er Putzlappen ins Klo wirft oder so. So etwas hat aber der Rohrreiniger offenbar nicht gefunden.
Nene. Wir kennen uns nicht. Ich bin eigentlich nur eine außenstehende Person
"... offenbar nicht gefunden."
Kennt Ihr Euch, oder woher weißt Du das? Ich suche das im Text, finde aber nix davon.
Bei uns war gerade der Rohrreiniger vor 2 Wochen da. :)
So wie ich das verstanden hab, war da wohl etwas im Fallrohr