Mietwohnung: Wer zahlt die Rohrreinigung?

7 Antworten

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Der Vermieter ist da wohl in der Pflicht, es sei denn, der Mietr hat die Verstopfung selbst verursacht.
 Hier kann man noch einiges nachlesen

http://www.hausverwalter-abc.de/abfluss.html

Reanne  11.07.2016, 23:07

Danke für den Stern.

TechnologyFan94 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 01:09

Er selber behandelt die Sanitäranlagen sehr pfleglich. Also er entsorgt beispielsweise keinen Müll in der Toilette.

Zunächst mal zahlt derjenige, der die Musik bestellt, also der Mieter, der den Handwerker bestellt hat. 

Nun kommt es darauf an, ob hier ein Verschulden seitens des Mieters vorliegt oder nicht. Üblicherweise hat eine Verstopfung einen Grund und der ist in den meisten Fällen beim Nutzer zu suchen. Falls dem so ist, muss der Mieter selbstverständlich für die Kosten aufkommen. 

Mir stellt sich natürlich auch die Frage, wo denn die Verstopfung zu suchen war. Eine Verstopfung im Siphon hätte der Mieter auch problemlos selbst beseitigen können. Dann wären gar keine Kosten angefallen. Eine Verstopfung im Fallrohr, was eigentlich nie vorkommt, kann der Mieter natürlich nicht selbst beseitigen. 

Wie gesagt, bevor wir hier eine genaue Aussage treffen können, besteht noch Klärungsbedarf. 

TechnologyFan94 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 01:16

So wie ich das verstanden hab, war da wohl etwas im Fallrohr

Interesierter  03.07.2016, 01:22
@TechnologyFan94

Wie gesagt, kann dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden, dann bleibt er auf der Rechnung sitzen. Liegt kein Verschulden des Mieters vor, muss der Mieter die Rechnung übernehmen. 

Problematisch kann es natürlich werden, wenn der Vermieter einfach nicht zahlt, denn Recht haben und Recht durchsetzen sind zwei Paar Stiefel. 

Grundsätzlich wäre aber hier eine Aufrechnung mit den laufenden Mietzahlungen möglich. 

von alleine verstopft keine Leitung, der Verursacher ist da wohl in der Pflicht. 

Wichtig wäre zu wissen, ob noch ein anderer Mieter dafür als Verursacher in Frage kommen könnte. Hängen an einer Leitung

Goodnight  03.07.2016, 00:42

Doch Leitungen verstopfen gelegentlich, das ist normal.

TechnologyFan94 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 01:09
@Goodnight

Das ist die Frage ;) Dieser Vorfall hat sich in einem Altbau ereignet, in welchen auch noch andere Mieter wohnen. Er selber behandelt die Sanitäranlagen sehr pfleglich. Also er entsorgt beispielsweise keinen Müll in der Toilette. Entweder hat der Vormieter irgendwas in der Toilette öfters entsorgt, oder die Rohre wurden seit Ewigkeiten nicht mehr gereinigt, sodass sich Schmutz angesammelt hat

Wichtig ist tatsächlich: Wo war (örtlich) die Verstopfung? Und, ist die Verstopfung "eindeutig" nur einer Mietpartei zuzuordnen.

Das weißt Du ja wohl nicht.

Abflussrohre sind "selbstreinigend", müssen also nicht regelmäßig gereinigt werden. Wenn man sie "vernünftig" benutzt.

Der Rohrreiniger (Profi) hat bestimmt ein Protokoll (Bericht) geschrieben. Daraus geht hervor, in welcher Entfernung die Verstopfung festgestellt wurde (von der Toilette aus gemessen.

Ist die Stelle noch vor dem gemeinschaftlichen Fallrohr, dann ist der Mieter Kostenträger. Egal wer den Rohrreiniger bestellt hat.

Ist die Stelle in der Gemeinschaftsleitung (vielleicht ein Fallrohr), dann zahlt zunächst der Vermieter.

Kann der Vermieter "nachweisen", dass die Verstopfung "zweifelsfrei" einer bestimmten Partei verursacht wurde, dann kann er die Kosten dieser Partei in Rechnung stellen. Das muss nicht zwangsläufig derjenige sein, beei dem die Schüssel übergelaufen ist. Also derjenige der den Profi angerufen hat ist nicht automatisch der Verursacher.

Mein Tipp 1:  Dein Kumpel sollte sich den Bericht des Rohrreinigers zukommen lassen und nochmals nach der festgestellten Lage der Verstopfung fragen und darauf bestehen, dass sie im Bericht dokumentiert ist.

Bei einem Meter hat er schlechte Karten, bei fünf Metern eher gute Karten, da kostenfrei rauszukommen.

Tipp 2: Auf alle Fälle bei der ARGE vorsprechen und die Möglichkeiten eines Kredits besprechen.

Gruß Dietmar Bakel

DietmarBakel  03.07.2016, 16:08

Noch ein PS:

"Er selber behandelt die Sanitäranlagen sehr pfleglich. Also er entsorgt beispielsweise keinen Müll in der Toilette."

Entschuldige bitte, aber das sagt wirklich jeder. Habe ich noch nie "anders" gehört.


TechnologyFan94 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 16:54
@DietmarBakel

Hallo, es heißt, dass die Verstopfung im Fallrohr war, welche über einen Küchenanschluss mit einer mechanischen Fräse gelöst werden könnte.

Boa, dass war echt übel. Dort soll die Suppe auch über eine Leitung in die Badewanne gelaufen sein. Hätte man eigentlich ein "Beweisvideo" für den Vermieter davon machen sollen, wie es bei jedem Spülgang in der Leitung "gegluckert" haben soll und wie das ganze gleichzeitig in die Wanne gelaufen ist...

Spaß beiseite. Die betroffene Person weiß nun Bescheid und spricht mit seinem Vermieter. Vllt. ist da doch etwas möglich.

So lange wohnt er auch noch nicht im betroffenen Haus. Soetwas entsteht ja nicht innerhalb von wenigen Wochen ;)

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort

Der Vermieter muss das zahlen, weil es ein Notfall war. Hätte der Mieter den Sanitär / Rohrreiniger nicht gerufen, wäre die ganze Suppe überlaufen.

Der Mieter hat nur seine Pflicht der Schadensminderung nachgekommen.

Schuld und schadenersatzpflichtig ist der Mieter nur, wenn er den Schaden selber verursacht hat. Zum Beispiel, wenn er Putzlappen ins Klo wirft oder so. So etwas hat aber der Rohrreiniger offenbar nicht gefunden.

TechnologyFan94 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 01:11

Nene. Wir kennen uns nicht. Ich bin eigentlich nur eine außenstehende Person

DietmarBakel  03.07.2016, 00:45

"... offenbar nicht gefunden."

Kennt Ihr Euch, oder woher weißt Du das? Ich suche das im Text, finde aber nix davon.

Goodnight  03.07.2016, 00:49
@DietmarBakel

Bei uns war gerade der Rohrreiniger vor 2 Wochen da. :)