Mietwohnung gekündigt zum 31.12.2015 - Kann die Übergabe auch erst am 2.1.2016 statt finden?

14 Antworten

Wenn Du mit Deinem Vermieter bislang gut ausgekommen bist, kannst Du diese Übereinkunft ja mit ihm vereinbaren.

Allerdings ist er keinesfalls verpflichtet, dies auch so hinzunehmen. Feiertage hin oder her.

Im Allgemeinen ist es jedoch so, dass auch die Vermieter, bzw. Wohnungsbaugesellschaften über die Feiertage nur Notbesetzung haben und somit auch erst wieder am ersten Werktag des neuen Jahres in Vollbesetzung erscheinen.

Vielleicht kommt es dem Vermieter sogar entgegen weil er auch nicht da ist.

Ich drücke die Daumen!

albatros  06.11.2015, 01:49

Allerdings ist er keinesfalls verpflichtet, dies auch so hinzunehmen

Doch, ist er, steht im BGB § 546(1).

Die Mietsache ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugen (§ 546(1) BGB. Da der 1. Januar ein Feiertag ist, ist der 2. (Samstag, Werktag) der entsprechende Tag für die Rückgabe. Es könnte lediglich vereinbart werden, die Rückgabe erst am 4. zu machen und das ohne finanzielle Forderungen des Vermieters. Wenn ein Folgemieter einen MV ab. 1.1. haben sollte, ist das nicht das Problem des Altmieters sondern des Vermieters. Mietverträge mit solcher Terminierung sollte er halt nicht abschließen zumal er ja er in der Regel die Wohnung erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen muss.

Mietwohnung gekündigt zum 31.12.2015 - Kann die Übergabe auch erst am 2.1.2016 statt finden?

Nur wenn der Vermieter einverstanden ist.

Wann die Wohnung übergeben werden muss steht hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm

MfG

albatros  06.11.2015, 01:43

Nur wenn der Vermieter einverstanden ist.

Nein Johnny, da irrst du ausnahmsweise. Das BGB bestimmt das anders: Die Mietsache ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugen (§ 546(1). Da der 1. ein Feiertag ist, ist der 2. (Samstag, Werktag) der entsprechende Tag für die Rückgabe. Es könnte lediglich vereinbart werden, die Rückgabe erst am 4. zu machen und das ohne finanzielle Forderungen des Vermieters. Wenn ein Folgemieter einen MV ab. 1.1. haben sollte, ist das nicht das Problem des Altmieters sondern des Vermieters. Mietverträge mit solcher Terminierung sollte er halt nicht abschließen zumal er ja er in der Regel die Wohnung erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen muss.

ThomasAral 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 20:17

danke.  das heißt also pünktlich wenn die raketen steigen könnte ich dem vermieter die hausbesichtigung machen lassen ---- 23:59:00 --- zu übergabe am 31.12. ---  seltsames gesetz dass es da nicht "Werktag vor" oder "Werktag nach" dem Kündigungstermin heisst zur Übergabe.

johnnymcmuff  05.11.2015, 20:30
@ThomasAral

Man sollte sich auf einen Übergabetermin einigen.

ThomasAral 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 20:31
@ThomasAral

ein schlupfloch lässt das gesetz ja, dass mir aber nichts bringt -- da ich nicht vor ort bin.  Also ich könnte dem Vermieter 31.12.2015 um 23:55 nennen als Übergabetermin. Dieser kommt nicht (wegen feier, was als annahmeverweigerung zählt) und es wird dann eh 1, oder 2, Jan --- aber --- ich muss anwesend sein am 31.12.2015 23:55 .... und das will ich ja quasi nicht.

johnnymcmuff  05.11.2015, 20:37
@ThomasAral

Gebe Jemandem eine Vollmacht zur Übergabe. der kann Fotos  machen und ein Protokoll  erstellen in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.

Eine Übergabeprotokoll muss er nicht unterschreiben, wenn dort z.B. negative Dinge aufgeführt sind.

Es reicht, wenn die Rückgabe bestätigt wird.

Du hast die Wohnung zwar bis 31.12. bezahlt, aber nutzt sie schon vorher nicht mehr. Dir entsteht also kein Nachteil, wenn du die Wohnung schon vor deinem Urlaub zurückgibst. Es entstehen evtl. sogar Vorteile, weil ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter auch die Nebenkosten aufhören weiter auf deinen Namen zu laufen (vor allem sei hier Strom und Heizung zu nennen).

Hallo, was spricht denn dagegen,die Wohnung schon vor Weihnachten abzugeben,wenn Du sie ohnehin nicht nutzt und sie eh leer steht ? Ansonsten solltest Du dein Anliegen mit dem Vermieter und dem neuen Mieter absprechen..!