Mietvertrag wurde später einfach von vermieter verändert

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Hier empfiehlt es sich, das Mietverhältnis zu kündigen.

Über den wieder aufgefundenen Mietvertrag empfehle ich kein Wort zu verlieren, sondern so zu tun, als sei er immer noch nicht gefunden worden.

Ich rate ab, den VM jetzt schon auf seine Urkundenfälschung hinzuweisen.

Fragt auch mal beim Mieterbund nach - dort kennt man die Gepflogenheiten des Amtsgerichtes und des zuständigen Landgerichtes - ob dort solche Vorgänge für eine fristlose Kündigung hingenommen werden.

RA kennen natürlich auch das Vorgehen der Richter in solchen Fällen.

Solche Fälle sind - leider - wenn Mieter den Vertrag wirklich oder nur zeitweise verloren haben, keine Seltenheit.

LittleArrow  18.03.2010, 00:21

Ich bin auch für Kündigung, schwanke aber zwischen "Vergessen" und "Belastung des Vermieters mit den Umzugskosten unter Androhung einer Anzeige wegen Urkundenfälschung". Schließlich hat er durch sein Verhalten diesen Umzug verursacht.

Ich würde mich auf jeden Fall dagegen wehren und das nicht hinnehmen! Wenn Euer Originalvertrag von der Kopie Eures Vermieters abweicht, aber trotzdem Eure Unterschriften darauf sind, dann ist das möglicherweise Urkundenfälschung! Fordert von Eurem Vermieter das Original an! Besteht darauf, den Originalvertrag zu sehen, um Eure Unterschriften darauf nachprüfen zu können. Wurden sie draufkopiert oder mit einem Stift geschrieben? Dann hat der Vermieter das gefälscht! Ich an Eurer Stelle würde dringend zur Verbraucherberatung gehen und mich dort beraten lassen. Möglicherweise braucht Ihr auch einen Fachanwalt für Mietrecht. Das Verhalten Eures Vermieters ist kriminell und er hat sich mit dieser Fälschung strafbar gemacht! Ihr solltet Euren Vermieter zur Rede stellen und Euch das nicht einfach so gefallen lassen!

Das ist eine absolute Schweinerei. Mit dem Vermieter werdet ihr immer Ärger haben. Deswegen würde ich den Anzeigen. Mit so einer kriminellen Energie wird dem noch mehr einfallen.

Du fühlst Dich zu Recht betrogen und unwohl in dem Haus eines unredlichen Vermieters. Ihr werdet daher dort auf Dauer auch nicht glücklich, selbst wenn Ihr den Vermieter zur Rede stellt und er sich seiner Missetaten bewußt wird.

Vermutlich wird er Euch anschließend gemäß § 573a BGB kündigen (ohne sachliche Gründe möglich), weil er dies Recht im selbstbewohnten Zweifamilienhaus hat. Also könnt Ihr auch selbst kündigen.

Es stellt sich dennoch die Frage, ob Ihr ihm die Umzugskosten oder eine Umzugspauschale und einen renovierungsfreien Auszug aufbürdet, weil er ansonsten wegen Betruges angezeigt wird. Diese Kostenabwälzungschance müßte man mit einem juristischen Ratgeber abwägen.

kopiere deinen ursprünglichen originalvertrag und lass ihn zu hause.

dann nimmst du den vertrag, die kopie deines vermieters und stellst deinen vermieter zur rede.

einfach nachfragen, warum die verträge voneinander abweichen und darauf hinweisen, dass ihr den vertrag SO nicht unterschrieben habt und hättet.

nehmt eine weitere person als zeugen mit.

der vertrag ist offensichtlich nachträglich verfälscht worden, das alleine ist schon strafbar.