Mietvertrag noch nicht unterschrieben aber mündlich zugesagt?
Ist das schon verbindlich. Würde eventuell gerne sagen, dass ich es mir überlegt habe.
Kann ich übrigens unter bestimmten Umständen statt in 12 Monaten schpn früher kündigen?
Der Vermieter hat mir bereits die Schlüssel gegeben und ist jetzt am 31.1. wieder zurück vom Urlaub. Passiert ist die mündliche Zusage meinerseits und seinerseits am Sonntag.
5 Antworten
Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, solange er unbefristet ist.
Ihr seid euch einig geworden, du hast die Schlüssel bekommen, du hast einen Vertrag.
Du hast die Wohnung zu Anfang ?? Januar übernommen - sprich bist mit der Wohnungübergabe einen ( mündlichen ) Mietvertrag eingegangen. Damit wird das allgemeine Mietrecht gültig.
Für Dich gilt somit die gesetzliche Kündigungsfrist .... 3 Monate zum Monatsschluss ... eine 12-monatige Kündigungsfrist gibt es nicht. Auch eine Kaution kann nun im Nachhinein nicht mehr gefordert werden, selbst für Schönheitsreparaturen ist so der Vermieter zuständig.
Eine Befristung / bzw. Mindestlaufzeit des Mietvertrages bedürfte zwingend der Schriftform .... und warum sollte ein Mieter dies im Nachhinein unterschreiben ..... der wäre doch eher blöd.
Hallo,
Solange keine Unterschriften vorliegen, ist nichts rechtskräftig und somit unverbindlich.
FS hat mit der Schlüsselübergabe die Wohnung übernommen - ergo besteht ein Vertrag.
Das stimmt so nicht.
Achja? Wenn du jetzt eine Wohnung vermietest, ich die wohnung will und wir uns einig werden, sodass wir beide mit meinem Einzug einverstanden sind, aber nichts schriftlich haben, ist es also bindend? Lol. Alles klar. Ich würde dir die Schlüssel zurück geben und dann wars das.
Richtig, dann ist es bindend.
Lol. Alles klar
ja auch mündliche Verträge entfalten Rechtskraft - hier zusätzlich konkludentes Verhalten - sprich Wohnungs-/ Schlüsselübergabe.
Alles klar. Wenn das vor Gericht gehen würde, du sagst, ich hab zugesagt und ich sage, hab ich nicht, wäre es aussage gegen aussage😂 Das selbe mit den Schlüssel, du sagst, ich habe sie bekommem und ich sage einfach nein😂👌 Beweis das mal, wenn du nichts schriftlich hast.
Mietverträge haben per se keine Formvorschrift und können daher auch mündlich abgeschlossen werden. Sie können dann allerdings nicht befristet werden wenn sie länger als ein Jahr dauern. Sie gelten dann unbefristet. (§ 550 BG). Aus Gründen der Beweisbarkeit ist aber ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen.
ich bin nur froh das ich nicht mehr vermiete ;) macht als Vermieter keinen Spaß mehr.
Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden ja. Du musst dann für einen Ersatz sorgen.
Was die 12 Monate betrifft: vielleicht handelt es sich dabei um einen vertraglich vereinbarten Kündigungsausschluss? Das wäre dann schon möglich.
Allerdings nicht, wenn es noch keinen unterschriebenen Vertrag gibt ;)