Mietvertrag nicht erhalten!

3 Antworten

Zunächst einmal ist der Mietvertrag auch mündlich gültig. Jedoch sollte immer auch schriftlich alles erfolgen, wegen der evtl. Beweissicherung. Schreibe Deinen Vermieter per Einschreiben mit Rückschein an und fordere ihn auf innerhalb 14 Tagen den schriftlichen Mietvertrag zuzusenden. Tut er das nicht, würde ich einen Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt beauftragen den schriftlichen Mietvertrag einzufordern.

anitari  19.03.2014, 08:44
Schreibe Deinen Vermieter per Einschreiben mit Rückschein an

Per Einwurfeinschreiben ist besser.

Volleyball34 
Beitragsersteller
 18.03.2014, 20:32

Kann ich den Original Mietvertrag fordern? d.h. den Vertrag welche ich unterschrieben hatte.

Da Du die Wohnung in Besitz genommen und die erste Miete gezahlt hast, kann man auch von einem mündlichen Vertrag ausgehen. Dieser ist genau so wirksam wie ein schriftlicher.

Reicht für den "Papierkram" evtl. nur der Nachweis das die Miete gezahlt wurde?

  1. Müsste mein Vermieter mir keine Kopie o.ä. aushändigen an dem Tag?

Müssen nicht, aber so ist es eigentlich gängige Praxis.

Schreib den VM per Einwurfeinschreiben und erinner ihn höflich daran Dir den Vertrag unterschrieben zuzuschicken.

Vielleicht hat er es ja nur vergessen.

die geschichte stinkt

hat er auch etwas unterschrieben

eigentlich bekommt man bei unterschrift auch den schlüssel

Volleyball34 
Beitragsersteller
 18.03.2014, 20:29

die Schlüssel habe ich. Nur den Mietvertrag habe ich noch nicht. Ich befürchte , dass bei der Sache nicht alles auf rechten wegen zuläuft.