muss ich lampen in mietwohnung lassen?
als wir damals in die wohnung gezogen sind, war im gang eine alte deckenlampe von den 70ern herinnen, die haben wir weggeschmissen und uns unsere eigenen lampen nach unseren geschmack gekauft. ich weiß nicht mehr ob in jedem raum lampen waren, ich weiß nur noch in der küche war nur ein kabel mit einer glühbirne.Mein vermieter behauptet aber, dass überall lampen waren, was gar nicht stimmt, er hat gesagt, dass ich meine lampen herinnen lassen muss, wenn ich ausziehe, das sehe ich aber nicht ein, weil die billigste lampe 90 € gekostet hat.ich habe jetzt für jeden raum ganz einfache, weiße blastik strahler gekauft und jetzt geht er mir die ganze zeit auf die nerven, dass ich da schon gute lampen reinkaufen muss. im Mietvertrag steht aber überhaupt rein gar nichts von irgendwelchen lampen, kann er mir da irgendwas anhaben, nur weil ich billige lampen reingekauft habe??
4 Antworten
Lampen gehören eigentlich nicht zur Ausstattung einer Mietwohnung. Und wenn doch sind sie im Vertrag aufgeführt. Also nimm deine Lampen mit.
Wenn dort keine waren hättest du keine kaufen müssen, auch keine billigen.
ja, ich weiß, aber um den frieden willen, hab ich doch welche gekauft, konnte ja nicht wissen, dass die ihm jetzt zu schlecht sind.
Nimm die billigen auch mit und verscheuer sie .
Gab es ein Übergabeprotokoll? Sollten die Lampen nirgens protokolliert worden sein, wird es dem Vermieter schwer fallen zu beweisen, dass zum einen Lampen vorhanden waren und zum zweiten von welcher Qualität. Sollten allerdings Lampen vorhanden gewesen sein und das wird ja nicht bestritten, sind Sie, egal ob der Vermieter irgendetwas beweisen kann, moralisch in der Pflicht. Diese ist natürlich nicht rechtsgebunden, dennoch lässt sich besser schlafen.Getreu dem Motto:"was Du nicht willst das man Dir tu, das füge auch keinem anderen zu". Streben Sie eine Lösung an, mit der beide leben können. MfG
Offensichtl. sind aber die Leuchten für den Vermieter kein adäquater Ersatz. Deshalb sollten Sie erfahren was dieser sich denn vorstellt. Vielleicht lässt sich gemeinsam eine Lösung finden. Auch auf der Basis, dass es keinen schriftl. Beweis gibt. MfG
Wenn im Mietervertrag oder dem Übergabeprotokoll nichts von Leuchten (Lampen ist was anderes) steht mußt Du auch keine Leuchten da lassen bzw. neue anbringen.
jetzt geht er mir die ganze zeit auf die nerven, dass ich da schon gute lampen reinkaufen muss.
Dann kauf doch gute Lampen. Eine Ernegiesparlampe kostet doch heute nicht mehr die Welt.
Die "Retroleuchte" aus den 70ern hättet Ihr besser aufheben sollen;-)
ja ich weiß, war unser fehler :o(, ich finde die lampen gar nicht so schlecht, wo ich gekauft hab, die passen immer
ich finde die lampen gar nicht so schlecht, wo ich gekauft hab, die passen immer
Klar passen Lampen fast immer. Es kommt halt auf die richtige Fassung an. E14 oder E27.
Worauf besteht denn der Vermieter? Auf Lampen oder Leuchten?;-)
Soll er mal beweisen, das da Lampen drin waren, denn üblicherweise werden Mietwohnung ohne Lampen vermietet.
eben, weil im vertrag steht nämlich nix und wer weis, ob die alten lampen überhaupt von ihm waren, ich glaub eher, die waren vom vormieter.
Eben...
ja, das denke ich auch und deshalb hab ich auch welche gekauft. die waren zwar nicht teuer, aber ich find sie sehen nicht schlecht aus und sind vorallem zeitlos und passen überall rein. der nachteil halt, sie sind aus plastik, deshalb waren sie ja billig