Mietvertrag direkt wieder kündigen

7 Antworten

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Mietvertrag.htm

Mietvertrag - Rücktrittsrecht Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich. - Du könntest höchstens dem Vermieter erklären, dass private Umstände dich zahlungsunfähig gemacht haben. Ich denke, dass er dich dann gerne aus dem Vertrag entlässt

Na klar kannst du den kündigen. Aber drei Monate bezahlen muss du trotzdem. Das stellt sich dann noch raus, ob das andere Angebot besser war.

Tabaluga1961  21.03.2010, 16:29

wieso das?? Er/sie muss doch mit der Kündigung NICHT bis nach dem Einzug warten.

DerHans  21.03.2010, 19:16
@Tabaluga1961

Ich habe ja auch geschrieben, dass er kündigen kann. Und zwar mit einer Frist von 3 Monaten. Der Vermieter wird ihm zu liebe ja jetzt die Wohnung nicht leer stehen lassen. Er will seine Miete, und hat jetzt drei Monate Zeit, den richtigen Mieter zu suchen.

Nein, der Vertrag kann natürlich hier nicht fristlos gekündigt werden.

Es gibt die Möglichkeit, mit dem VM zu vereinbaren, dass der Mietvertrag von beiden Seiten für ungültig erklärt wird. Oft hilft ein kleiner Verdienst von einer Monatsmiete als Abstandsumme.

Wenn der VM keinen Kompromiss zeigt, dann bis spätestens am 06. April 2010 - Post muss beim VM sein - den Vertrag zum 30.06.2010 kündigen.

Es besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Diese würde ich sofort schriftl. beim VM einreichen, dann wird, wenn Mietbeginn erst in 3 Monaten ist, keine Miete fällig, da die Frist sofort läuft. Wenn im MV eine Rücktrittsklausel verankert ist, kann man auch zurücktreten, aber nur dann. MfG

ich vermute mal. der Vertrag beginnt am 1.07.?? da der 1. ja noch hin ist und du sofrot kündigst kannst du zum 30.06. kündigen.

albatros  22.03.2010, 11:20

So wie tabaluga es schreibt, ist es korrekt. Die Kündigung muss bis 3. Werktag April beim Vermieter eingegangen sein (zum 30.06.2010 kündigen). Dann brauchst du keine Miete zu zahlen (ursprünglicher Mietbeginn 1.7.2010).