Fahrradhalterung in der Garage

3 Antworten

Ist das eine Tiefgarage mit tragenden Wänden oder freistehend? Ich würde auf jeden Fall vorher die Hausverwaltung fragen und das abklären. Normalerweise darf der Mieter bohren, auch auf dem Balkon. Garage ist aber etwas anderes. Teilweise kommt da auch die Brandschutzordnung zum Tragen - je nachdem was gelagert werden soll. Fahrrad sollte aber unkritisch sein ;-)

Separate Garage oder Stellplatz in einer Garagenanlage?

Bei ersterem kein Problem. Mach halt bei Auszug die Löcher wieder zu.

Florian4321 
Beitragsersteller
 19.09.2014, 11:33

Ist eine Garage mit zwei Stellplätzen einer davon ist meiner der andere gehört dem Vermieter...

ich würde vorher mit ihm reden und ihn auch darauf hinweisen, dass Du die Löcher nach Auszug wieder zumachst...