Mietrecht - Hund vorübergehend aufnehmen

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Lass dir nichts einreden... Der Hund ist bei dir für ca. 10 Tage zu Besuch...

Wenn du ganz korrekt sein willst, dann bekommt dein Vermieter einen Schrieb mit etwa folgendem Inhalt:

In der Zeit vom 10.05.2015 bis etwa 20.05.2015 versorge ich den Hund meiner sich im Krankenhaus aufhaltenden Freundin in meiner Wohnung.

Selbstverständlich werde ich dafür Sorge tragen, dass niemand durch den Hund belästigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Diesen Aufenthalt des Hundes in deiner Wohnung kann dir kein Vermieter verbieten. 

johnnymcmuff  10.05.2015, 12:22

Lass dir nichts einreden... Der Hund ist bei dir für ca. 10 Tage zu Besuch...

4 Daumen hoch für eine falsche Antwort.

Leute,  seid dich bitte nicht so voreilig mit der Vergabe von Daumen hoch:

Dies Antwort ist falsch.

Besuch mit Hund kann der Vermieter nicht verbieten, aber die Pflege oder vorübergehnde Aufnahme eines Hundes schon:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

MfG

Georg63  10.05.2015, 14:02
@johnnymcmuff

Denk mal praktisch. Der Vermieter muss die Anwesenheit des Hundes erstmal bemerken, dann schriftlich beanstanden mit Fristsetzung. Bis dahin ist die Woche längst rum und keine Eskalation nötig.

Zumal ja nicht einfach so erkannbar ist, ob ein Besucher mit Hund da ist oder nur der Hund.

michi57319  10.05.2015, 21:18
@Georg63

Wenn ich großen Wert auf die Wohnung lege, dann handel ich mir doch keinen Ärger mit der Hausgemeinschaft, oder dem Vermieter ein! So was kann zu argen Störungen des Vertrauensverhältnisses führen. Das wäre es mir niemals wert. Ein Platz in einer Tierpension ist wohl deutlich leichter zu finden, als eine adäquate Wohnung.

johnnymcmuff  10.05.2015, 21:19
@Georg63

Denk mal praktisch. Der Vermieter muss die Anwesenheit des Hundes erstmal bemerken, 

Das geht schneller als man denkt beu neugierigen Nachbarn

dann schriftlich beanstanden mit Fristsetzung. 

Wird die Frist nicht eingehalten, welche eine ganz kurze Frist sein kann, kann der Vermieter entsprechend reagieren.

Er kann auch ohne Fristsetzung abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen!

Der Hund ist zu Besuch und kann somit nicht verboten werden. Sollte jedoch ein Bewohner des Hauses eine Tierfellallergie haben, musst Du darauf natürlicih Rücksicht nehmen.

Wenn Du es für sinnvoll hälst, informiere Deinen Vermieter darüber, dass Du einen Gast mit 4 Beinen hast, damit es keinen Ärger gibt.

TrudiMeier  09.05.2015, 19:35

Der Hund ist zu Besuch und kann somit nicht verboten werden.

Das ist falsch. Auch ein Pflegehund braucht die Zustimmung des Vermieters. Er zählt nicht als Besuch.

Allexandra0809  09.05.2015, 19:37
@TrudiMeier

Dann mag das unterschiedlich sein. Bei uns im Haus sind eigentlich keine Hunde erwünscht. Allerdings hatte ein Mieter mal für ein paar Wochen einen Pflegehund.

20amigo14  09.05.2015, 21:26
@TrudiMeier

Auch ein Pflegehund braucht die Zustimmung des Vermieters.

Das ist sehr un-richtig!

johnnymcmuff  10.05.2015, 12:28
@Allexandra0809

Dann mag das unterschiedlich sein. Bei uns im Haus sind eigentlich keine Hunde erwünscht. Allerdings hatte ein Mieter mal für ein paar Wochen einen Pflegehund.

Es mag sein, das mancher Vermieter es kurzfristig duldet, da hatte der Mieter wohl Glück. 

Die alleinige Aufnahme eines Hundes ist nicht gestattet, nur Besuch mit Hund.

johnnymcmuff  10.05.2015, 12:29
@20amigo14

Das ist sehr un-richtig!

Stimmt, aber nur Deine Antwort und Deine Kommentare.  :-)

Bei uns im Haus sind Hunde, Katzen, usw. laut Mietvertrag nicht erlaubt.

um evtl. Unannehmlichleiten aus dem Weg zu gehen, solltest Du die Angelegenheit mit dem Vermieter besprechen. 

Von rechts wegen darf er es dir nicht verbieten..um allen Auseinandersetzungen aber aus dem Weg zu gehen..würde ich mir vom Vermieter dessen Einwilligung einholen.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

johnnymcmuff  10.05.2015, 12:26

Von rechts wegen darf er es dir nicht verbieten.

Weßt Du etwas anderes als folgendes?

Tierhaltung im Mietrecht

Der Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. 

Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.

amdros  10.05.2015, 12:54
@johnnymcmuff

Diese unterschiedlichen Aussagen habe ich auch gestern schon gelesen..deshalb auch mehrfach mein Hinweis, sich mit dem Vermieter zu verständigen!

FunnyMarie 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 19:32

Informieren wollte ich ihn und die anderen Personen im Haus so oder so, ich wollte nur wissen, ob er es theoretisch verbieten könnte. 

amdros  09.05.2015, 19:51
@FunnyMarie

Ich habe es schon bei Google gelesen..finde es leider nicht wieder..dort war zwar von 3 Tagen die Rede..deshalb nochmals..sprich mit dem Vermieter..generell und ohne Grund, kann er es dir nicht verbieten.

Bei uns im Haus sind Hunde, Katzen, usw. laut Mietvertrag nicht erlaubt. Nun ist meine Frage, wie das in dieser Situation aussieht. Könnte mein Vermieter mir verbieten, den Hund übergangsweise bei mir aufzunehmen?

Besuch mit Hund muss jeder Vermieter dulden aber nicht die vorrübergehende Beherbergung eines Hundes, auch nicht für einen Tag.

Der Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.

Quelle:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

MfG

Johnny

Georg63  10.05.2015, 14:10

Also darf der Hund solange bleiben wie der Besuch?

Auch wenn der Besuch eine Woche lang bleibt?

johnnymcmuff  10.05.2015, 14:56
@Georg63

Also darf der Hund solange bleiben wie der Besuch?

Richtig.

Auch wenn der Besuch eine Woche lang bleibt?

Besuch ist bis zu 6 Wochen gestattet.