Mietkündigung wegen unordentlicher Wohnung?
Hallo zusammen,
nun hab ich auch mal eine Frage. Mein Vermieter will mich bis zum 01.11.2013 aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist. Die angebliche Unordung rührt daher das ich in einem ca. 25 Quadratmeter grossen Studentenapartment wohne und mit dem nötigen Platz arg haushalten muß. Ebenfalls muß ich erwähnen das es in meiner Wohnung weder übel riecht, keine Ungeziefer vorhanden sind oder irgendwelche Fäkalienreste im Bad auf den Boden verteilt liegen. Ich hab schlicht weg nur ein Platzproblem. Wo sich im Laufe der Zeit in manchen schwer unzugänglichen, verwinkelten, Ecken vielleicht etwas Staub angesammelt hat. Das alles kann doch aber nicht der Wahre Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses sein?
Die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Ohne irgendeinen monatlichen Verzug. Es gab und gibt keinerlei Beschwerden über mich von den Nachbarn. Klar, die Wohnung sieht nach alle den Jahren etwas herunter gewohnt aus. Aber das ist doch eine völlig normale Entwicklung und gibt den Vermieter noch lange nicht das Recht jemanden der ein Platzproblem hat, als eine Art Messie abzustempeln. Viele von Euch die in einer kleinen Studentenbude in einer Großstadt wohnen werden bestimmt verstehen, wie ich es meine und können meine Situation bestimmt gut nachvollziehen welche Platzprobleme sich mit der Zeit so ergeben.
Ich horte hier keinen Müll oder unnütze Gegenstände. Habe kein Sammelsucht und kann definitiv über nütze und unnütze Gebrauchsgegenstände unterscheiden. Auch habe ich hier kein Haustier oder Auqarium was zur vermehrten Luftfeuchtigkeit\potenziellen Schimmelbildung (feuchte Wände) beitragen könnte. Ich bemühe mich um Sauberkeit! In der Vergangenheit hatten viele Mieter\Nachbarn hier auch mit Schimmelblidung und Feuchtigkeit in den Wänden zukämpfen. Das ist aber nicht auf das falsche Lüften der Mieter, sondern auf die Bausubstanz und alten Architektur\Bauweise der Apartmens zurück zuführen da die Bauweise der Apartmens generell eine schlechte Luftzirkulation ermöglicht.
Durch meine Eltern habe ich ebenfalls erfahren, der Vermieter hält auch Kontakt zu meinen Eltern, das er angeblich vor 2 Wochen in meinem Apartment besichtigt hätte und ihm die Zustände nicht gefallen haben. Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt. Nur trau ich ihm hier nicht so ganz übern Weg da auch meine Eltern stark den Eindruck haben, das er mich nur Unterdruck setzen will damit ich schleunigst von hier verschwinde.
Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.
Schonmal vielen Dank für Euer bemühen im Vorraus!
(Wer Rechtschreibe und Grammatikfehler findet darf die gerne behalten ;) )
8 Antworten
Auf jedenfalll solltest Du Dir einen Rechtsbeistand nehmen,der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.. Bei der Rechtsberatungsstelle des zustaendigen Amtsgerichtes kannst Du einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, wenn Du nur ein geringes Einkommen hast. Wird diesem Antrag stattgegeben,kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl nehmen, der Deine Interessen vor Gericht vertritt. Im uebrigen hatte Dein Vermieter nicht das Recht,Deine Wohnung ohne vorherige Ankuendigung und noch dazu ohne Deine Anwesenheit zu betreten. Dieses Recht haette er nur zur Beseitigung eines aktuellen Notfalles gehabt,z.B. eine uebergelaufene Badewanne, wodurch die Mieter unter Dir schon eine feuchte Decke haetten. Tip : wechsel doch einfach das Tuerschloss der Wohnungstuer aus - am besten laesst Du das durch einen Fachmann machen - und deponiere einen der neuen Scluessel bei einer Person Deines Vertrauens,die nach moeglichkeit in Deiner Naehe wohnt und im Regelfall schnell zu erreichen ist.
Aber achtung : Das alte Schloss auf jedenfall mit den dazugehoerigen Schluesseln sicher aufbewahren, da Du bei Deinem Auszug wieder den Originalzustand herstellen musst.
( Auch meine Rechtschreibfehler schenke ich Dir )
Werbon, du hast dich mit einer Frage beschäftigt, die hier nicht zur Debatte steht.
Na gleich mal zum Anwalt, und den Vermieter belangen lassen. Er darf die Wohnung nicht allein betreten, und wenn er rein will, nur nach Voranmeldung. Er darf auch keinen Schlüssel zur Wohnung haben, alle Schlüssel sind dir beim Einzug zu übergeben.
Kann ich nur zustimmen. Klar darf der Vermieter Ersatzschlüssel haben etc, aber gleich sie betreten ohne das du es nicht willst oder nicht wusstest/weißt? Das ist Strafbar und würde ich dagegen vorgehn. solange deine Wohnung nicht zugemüllt ist bzw. kein Ärger mit nachbar hast etc. die einen Geruch stört usw... Kann er nichts machen und würde dagegen vorgehen. Es ist DIR überlassen wie du Wohnst, solange du nicht in die Bude SCheißt und auf den Boden Pisst. Sry für den ausdruck, aber den hat mir mal meine Anwältin so gesagt. Hatte das Problem auch. Nur hier kann es zu... Naja stress kommen. Abe sei gesagt, Wenn dein vermieter dich raushaben will, Schafft er das, oder du wehrst dich. Wenn er ohne grund dich Kündigt, ist er verpflichtet dir einen Gültigen ersatz zu finden für den gleichen Preis. ansonsten hat er Pech.. Aber -dringendst würde ich dir empfehlen erstmal was gegen den 2t Schlüssel zu tun. Denn du weist nicht ob dein Vermieter dir irgend was klaut, Kphlschrank leer Frisst etc.
Ich habe aufjedenfall vor einen Anwalt einzuschalten. Ich bin nicht der Typ Mensch der kampflos aufgibt und sich so unterbuttern läßt. Außerdem muß dem Vermieter auf diesen Wege deutlich gemacht werden das man so nicht mit seinen Mietern umgehen kann. Ich stark davon aus das die Wohnungssuche wie man es in dieser Stadt gewohnt ist, länger als 2 Monate in Anspruch nehmen wird bis man was passendes gefunden hat. Und wenn wirds mit Sicherheit ein sehr knappe Kiste.
Da mach dir mal keine Sorgen....Sei schlau und wechsle das Schloss aus und wenn du ausziehst, dann bau wieder das alte Schloss ein. Nicht wegwerfen, sonst bekommst du Ärger.
Wenn die Kündigung an deine Eltern zugestellt wurde, wäre sie rechtsunwirksam, falls du der Mieter bist. Nicht ausreichend begründeteter Kündigung müsste widersprochen werden, wenn zudem dein Name als Mieterpartei auf der Kündigung steht. Schloss tauschen um den Zutritt des Vermieters für die Zukunft zu verhindern ist ratsam. Hausfriedensbruchstrafanzeige verläuft mit Sicherheit im Sande. Rechtsbeistand solltest du erst nehmen, falls eine Räumungsklage vom AG auf den Tisch flattert. Dem Vermieter Druck machen wie Unterlassungsklage androhen - erzeugt nur Gegendruck und die Situation schaukelt sich hoch.
Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will?
Gar nicht, er will ja gegen Dich vorgehen. Es sei denn, Du willst aus der Wohnung raus...
Wer Rechtschreibe und Grammatikfehler findet darf die gerne behalten
Will ich nicht, kannst sie zurück haben...
Ich will schon aus der Wohnung raus. Nur halte ich den Zeitraum von 2 Monaten für ein sehr schwieriges Unterfangen da ich weiß und erfahren habe wie schwer es ist in dieser Großstadt eine passende Bleibe zufinden die den notwenigsten Ansprüchen gerecht wird.
Naja, der Kündigung solltest Du einfach zunächst widersprechen und den Schließzylinder tauschen. Und dann kannst Du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen wenn Du magst...
Naja, der Kündigung solltest Du einfach zunächst widersprechen und den Schließzylinder tauschen. Und dann kannst Du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen wenn Du magst...
Dem stimme ich absolut zu!
Mein Vermieter will mich bis zum 01.11.2013 aus der Wohnung haben
Liegt eine SCHRIFTLICHE Kündigung vor? Mit Begründung?
Wenn nicht, dann entspannt zurück lehnen. Wenn ja, dann dagegen vorgehen.
Was das vermutete Betreten der Wohnung angeht:
Schliesszylinder lässt sich problemlos selber wechseln, gibt es im Baumarkt für rund 20€. Zylinder wechseln, den alten samt Schlüsseln bis zum Auszug sorgfältig aufheben udn dann wieder einbauen.
Ich bekomme die Kündigung die Tage von meinen Eltern zugschickt. Der Grund das meine Eltern die Kündigung erhalten haben ist der, damit das Geld für die Miete von Ihrem Konto abgebucht wird. Wir haben es aus diesem Grund so einrichten lassen, das wenn es in meinem Girokonto mal zu überschneidungen kommen sollte, der Mietabruf nicht gefährdet ist und eine Lückenlose Mietzahlung auf so Dauer gewährleistet wird.
Was ich aber sagen kann ist, das ich beim Vorlesen der Kündigung durch meine Mutter am Telefon keinen eindeutigen Kündigungsgrund im Schreiben ausmachen konnte. Den Rest des Schreibens konnte ich mir jetzt nicht merken. Werde Ihn aber hoffentlich übermorgen selber in Augenschein nehmen können und ggf. Einzelne Auszüge hier zitieren.
Nur regelmäßig verspätete Mietzahlung ist ein Kündigungsgrund. Nicht jedoch, das Konto, von dem die Miete EINGEZOGEN wird!
Wenn das als Kündigungsgrund angegeben ist, dann sofort damit zum Anwalt und widersprechen! Und NICHT ausziehen...eine Räumungsklage läuft ins Leere, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt!
Beratungshilfeschein gibt es beim Rechtspfleger vom Amtsgericht und für das Klageverfahren beantragt der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe. So hast du nur noch den Eigenanteil von 10€ für die Erstberatung zu tragen.
Zudem kann dein Anwalt dem Vermieter auch einen dezenten Hinweis geben, dass die Kündigung DIOR als Mieter zugehen muss und nicht den Eltern...Datenschutzverletzung? Sollte man mal prüfen...
Die Bude mal auf Hochglanz bringen, auch die schwer zugänglichen Ecken sollten sich mit nem Staubsauger reinigen lassen. Was du nicht täglich brauchst, soltlest du nach Möglichkeit auslagern...Kellerraum bei freunden oder so. So bietest du keine Angriffsfläche mehr!
Und ja, ich weiß, wie "groß" ne 25m²-Butze ist...habe jahrelang selber eine gehabt.
Ich werde aufjedenfall einen Anwalt hinzu ziehen. Da ich weiß das der Vermieter in solchen Dingen ein harter Hund ist und er nicht so einfach aufgeben wird bis er seinen Willen durch gesetzt hat.
Ein Studentenwohnheim ist ein Gebäude, das vom Eigentümer dem studentischen Wohnen gewidmet ist. Daher ist dies nicht mit einer Wohnungsmiete zu vergleichen. Seit dem 1.1.1983 haben Bewohner von Studenten und Jugendwohnheimen keinen Kündigungsschutz mehr. Den Bewohnern solcher Heime kann daher, soweit nicht ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, jederzeit gekündigt werden.