Mein Zimmer ist sehr kalt! Was kann ich dagegen tun?

7 Antworten

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Zuerst musst Du den Vermieter informieren und eine Frist setzen zum Beheben der Mängel.

Er muss natürlich die Gelegenheit bekommen die Mängel zu beheben.

So geht man richtig vor:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen.

    Nicht warten.

Nicht einfach nur mindern und nichts tun.

Denn die Durchsetzung von Minderungen ist nach längerer Zeit wesentlich erschwert, weil vernünftige Beweismittel nicht vorliegen und einen angemessenen Ausgleich haben Sie durch die Mietminderung ohnehin nicht.

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Zünd ein paar Kerze an oder erhitze Wasser und bring es in deinem Zimmer, am Besten gleich noch die Decke an den Fenster anhängen lassen damit keine kälter mehr rein kommt.

Sag es deinem Vermieter, er muss es islolieren.

LeLLide55  05.02.2012, 09:50

man sollte manchmal besser nix kommentieren wenn so ein Müll rauskommt

DerHans  05.02.2012, 09:19

Toll, der Wasserdampf kommt dann so richtig an und in die Wände. Sobald es etwas wärmer wird hat er dann eine Schimmelpilzkultur

Ich würde mal von einem Fachmann/frau den Wäremverlust verstellen lassen woran es liegt. Meist undichte Fenster hier ist der Vermieter gefragt. Du musst ja die Heizkosten zahlen. Elektroheizung sind keine alternative, hast du Etagenheizung (Gastherme) ist preisgünstiger. Jetzt momentan ist es zu spät immer kommen dann diese Fragen wenn das Ereignis passiert, sowas muss man im Sommer - Frühherbst ansehen lassen.

dieselman 
Beitragsersteller
 05.02.2012, 08:56

Dankeschön, im Sommer kann da aber auch niemand rein... Du gehst rein und wenn du rausgehst wiegst du nurnoch die Hälfte! Das Zimmer im Dachgeschosse gleicht im Sommer einer Sauner und im Winter einem offenen Iglu!

Ja du kannst die Miete mindern,aber denn Vermieter schriftlich zu kommen lassen und Begründen und per Einschreiben. http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

dieselman 
Beitragsersteller
 05.02.2012, 09:01

Wäre dem entsprechend ja dieses hier:

Heizungsausfall bzw. unzureichende Beheizung.

LG München I, Urteil vom 25.05.1984 - 20 S 3739/84, Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 72 (Schlechte Beheizung wegen schlechter Isolierung und/oder wegen unzureichender Heizkraft - Temperaturen oft nur 15 Grad, nie mehr als 18 Grad Celsius - führen zu einer Mietminderung von ca. 30 % der Bruttomiete oder 25 % der Nettomiete.

Allerdings ist es ja nur ein Zimmer was zu kalt ist, nicht die ganze Wohnung.

da solltest du den vermieter drauf ansprechen