Mieterhöhung gerechtfertigt PLZ auch nicht korrekt angegeben?
Ich habe heute Post vom Vermieter bekommen. Mir steht im Februar 2017 (also nächstes Jahr) eine Mieterhöhung zu. Aber ich bin damit keineswegs einverstanden. Er bezieht auf den derzeitigen Mietspiegel unserer Stadt. Ich habe Mängel schon gerügt, aber nix passiert.
Zudem war der Brief falsch adressiert. Als Vermieter sollte man eigentlich wissen, wie die eigene Adresse seines angemieteten Mietshauses ist. Zudem schreibt er auch u. a. die Vergleichshöhe der anderen Wohnungen hier bei uns im Mehrfamilienhaus nach § 2 MHK (was ist das bitte MHK) finde darüber nix.
Außerdem sind außer meiner Nachbarin und mir bereits alles´gewerbliche Wohnungen draus geworden. Die ganze Sache ist noch sehr undurchsichtig und suspekt. Er hat es an einem Nachbarn weiter vermietet der daraus alles Messewohnungen macht und auch noch die Miete an ihn als "Eigentümer" bezahlt.
Der Brief war jetzt über 1 Monat unterwegs. Statt der vollständigen PLZ hat er nur 3 für meinen Ort geschrieben. Das eigentlich eine PLZ heutzutage aus 5 Ziffern besteht, das scheint ihm wohl auch noch nicht in den Sinn gekommen zu sein. Im Schreiben ist die PLZ auch total verkehrt geschrieben, tut es in jedem und das wo ich schon 16 Jahre hier wohne.
Ist die Frist für ihn damit eigentlich verstrichen? Immerhin war der Brief nicht ordnungsgemäß zugestellt und dadurch das hier mehr Gewerbe entsteht, kann er sich ja auch nicht auf Vergleichswohnungen beziehen??? Wäre nur nett auch zu wissen was §2 MHK bedeutet. Ich kenne die Abkürzungen für MR, StGB, ZPO, BGB usw. aber nicht für MHK.
2 Antworten
hier gibt es bereits sehr treffende Antworten - mehr kann man eigentlich nicht sagen - außer dass Dein Vermieter die Erhöhung ggf. gerichtlich durchsetzen wird.
Dann käme es vermutlich auf einen Vergleich raus - besser, Du versuchst Dich mit ihm zu einigen.
http://www.123recht.net/Mieterhoehung-im-neuen-Jahr-rechtswirksam-__f513307.html
Hast du nur eine Vorabankündigung oder wurde bereits ein formgerechtes Mieterhöhungsverlangen gestellt?
Wenn es denn so ist, und dieses hat dich ergendwann erreicht, spielt eine unvollstänge PLZ keine Rolle. Deine Straße, Hausnummer und dein Name müssen korrekt sein. Die Zustimmungsfrist beginnt nicht mit dem Datum des Schreibens sondern mit dem Datum der nachweisbaren Zustellung an dich. Du hättest dann bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit zur Zustimmung. Wurdest du denn im MEV zur Zustimmung aufgefordert? Wenn nicht, ist es unwirksam, es gälte als nicht erfolgt.
Wurden denn 3 Vergleichswohnungen aufgelistet? Gewerberäume zählen da nicht mit.
Wenn das MEV formell korrekt ist, könnte allerdings die Mieterhöhung erst ab frühestens 1. März verlangt werden und nicht 1. Februar.