Mieter Mülltonnen rausstellen bei mehreren Parteien?
Hallo,
Ich Wohne in einem Haus mit 5 Parteien. Keiner der anderen Mieter kümmert sich um das rausstellen der Mülltonnen und es ist nicht wechselnd geregelt. Im Mietvertrag steht nach Sichtung nicht, dass ich für die Mülltonnen zuständig bin. Das Problem, ich miete auch das gewerbliche Ladenlokal im Erdgeschoss an. Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass keiner der anderen Mieter sich um die Hausmülltonnen kümmert war seine Antwort:
"Die haben sich daran gewöhnt, dass der Vermieter des Lokals sich auch um die Tonnen gekümmert hat. Einen Monatsplan aufstellen halte ich jetzt für albern".
Kann ich dann ein Entgelt für das rausstellen einfordern?
Danke und Gruß
5 Antworten
Wenn nichts im Vertrag oder einer vereinbarten Hausordnung dazu geregelt ist, dann ist es ganz klar die Pflicht des Vermieters. Aus Sicht der anderen Mieter ist es jedoch verständlich, dass sie keinen Anlass sehen, die Aufgabe zu übernehmen, da sie ja keinen Grund zur Annahme haben, dass sich am bisherigen Vorgehen etwas ändert.
Ja, du kannst dem Vermieter anbieten, solche "Hauswart" Tätigkeiten gegen Entlohnung zu übernehmen. Du kannst es aber nicht einfordern, es ist eine Vereinbarungssache zwischen dir und dem Vermieter.
Wenn er nicht einverstanden ist, dann werden die Tonnen eben nicht nach vorne gestellt. Und wenn die Tonnen dann überlaufen und nichts mehr rein passt, werden sich die anderen Mieter sicher bald beim Vermieter beschweren und dann merkt er, dass eine Lösung her muss.
Das ist Vermietersache. Er kann jemanden anheuern, der das für ihn erledigt. Und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen.
Du kannst das Rausstellen einfach unterlassen. Wenn die einen Blöden gefunden haben der es die ganze Zeit macht ist doch klar, dass sie sich darüber freuen.
Genau so! Und es gibt noch eine dritte Option: Er stellt sie selbst raus.
Und die vierte: Er sucht jemand aus der Umgebung, der sich zuverlässig gegen Bezahlung darum kümmert.
Ja und dann interessiert es auch keinen, der ganze Müllraum der an den Notausgang der Gewerbefläche angeschlossen ist stinkt dann mein Lokal voll. Deswegen werde ich das wohl weiter machen müssen, möchte dafür halt nur entlohnt werden für den Mehraufwand.
Du kannst viel wollen, aber wenn du etwas ungefragt und freiwillig erledigst, kannst du dafür nichts berechnen. Wenn einfach jemand kommt und ungefragt deine Schaufenster putzt, musst du den ja auch nicht bezahlen.
Wenn es stinkt, solltest du das Ordnungsamt deiner Gemeinde informieren.
Die werden deinem Vermieter schon beibringen, was er zu tun hat.
Es wurde in dem / in den Mietverträgen nichts diesbezüglich vereinbart. Es ist also Aufgabe des Vermieters, Jemanden damit gegen Entgelt zu beauftragen. Macht er das nicht und es kommt zu Beeinträchtigungen von Sauberkeit und Hygiene, wäre eine Mietminderung ein Weg, um den Vermieter zu animieren / zu zwingen. Setze dem Vermieter schriftlich eine Frist von einer Woche und kündige an, dass du bei Verzug ab Kenntnis des Vermieters von der Sache die Miete rückwirkend um 3% mindern wirst.
Gäbe es einen Hausmeister, wäre der zuständig. Werden Hausmeister- oder Reinigungskosten auf die Mieter umgelegt?
lade zu einer "mieterversammlung" ein, bringe das auf die tagesordnung und dann einigt euch wie ihr es machen wollt. dein vermieter hat ja gesagt das er nicht aktiv werden will....
Mieterversammlungen gibt es nicht und jeder Mieter wird sagen, der Vermieter hätte gesagt, dass dafür der Ladeninhaber zuständig ist. Was soll dabei heraus kommen?
Du kannst fordern, dass es eine Hausordnug gibt und das Thema mal mit den anderen Mietern besprechen.
Nein, kann man nicht fordern und schon gar nicht mit den anderen besprechen. Was soll dabei heraus kommen?
@Wettrusse dann werde ich den Vermieter ein schreiben aufsetzten, in dem ich mitteile das ich mich nicht mehr um die Hausmülltonnen kümmer, entweder er stellt dann einen Plan auf der sich auf alle Verteilt oder ich mache es weitere gegen ein Entgelt. Dann hat er ja beide Optionen.