Mieter hat Wohnung verdreckt und kaputt verlassen, wer zahlt?
Hallo, vor letzte Woche ist mein Untermieter ausgezogen. Als ich und mein Mann dann in die Wohnung sind mussten wir fest stellen das alles noch dreckig, nicht geputzt und Sachen zum Teil kaputt waren.
- Steckdose heraus gebrochen
- Backofen total verdreckt (erst neu bekommen)
- komplett alle Fenster- und rahmen mit irgendwelchem Zeug verspritzt
- Decke im Schlafzimmer und Bad komplett versifft (braun mit gelben punkten)
- Lampe kaputt
- Türen und Wände total verkratzt
- die Türen von der Dusche komplett braun und zum Teil schimmlig
- Klo total grün und vergammelt
Nun meine Frage: Können wir dies unserem ehemaligen Mieter in Rechnung stellen oder bleiben wir selbst auf den Kosten sitzen? Wir haben leider am Anfang keine Kaution verlangt. Alleine schon eine neue Türe für die Dusche, neue Decken und ein neues Klo kostet ja schon ein Vermögen:(((( Und alles zu putzen..... Oh Gott...
Liebe Grüße!!
10 Antworten
Nun die werden Dir was husten .Eine Kaution könntest Du eventuell vor Gericht einklagen und einbehalten
Das zahlt dann am Ende immer der Vermieter, also wenn Du als Mieter, Vermieter bist (einen Untermieter hast) dann halt Du
Daher immer
1. Kaution - 2,5 Monatsmieten - verlangen
2. Selbstauskunft ausfüllen lassen (bei Falschaussagen ausserordentliches Kündigungsrecht)
3. .Die letzten drei Einkommensnachweise
4.. Schufa Auskunft verlangen
5. Mitglied bei Haus und Grund werden .
6. Wenn möglich Vorvermieter kontaktieren
Der Untermieter wird ja einen Vertrag unterschrieben haben, in dem der Zustand bei Auszug (Besenrein, oder neu Tapeziert) angegeben ist. Hat er das nicht, wird die Beweislage schwierig, was war abgesprochen, was war beim Einzug schon in schlechtem Zustand oder defekt (dafür gibts ein Übergabeprotokoll)
Dann hast Du Ansprüche gegen ihn, musst die aber erst mal einfordern, ggfs mahnen und ggf einklagen ... Dafür nimmt man normalerweise eine Kaution.
Der Vermieter hat diese Ansprüche gegen Dich .. ob du die wiederbekommst, ist egal, das war Dein Risiko wenn du untervermietet hast, was der Vermieter ja gar nicht verbieten kann, aber es muss ihn dann auch nicht interessieren, wie du das geregelt hast.
Du wirst jetzt, wohl oder übel, auf den Schaden sitzen bleiben. Es ging ja um dein Untermieter, wie du selber schreibst.... Das heisst du bist Mieter.... Dann hoffe ich mal, dass du keine Klausel im Mietvertrag hast, die dir das untervermieten untersagt, sonst hast du bald nicht nur Ärger mit deinem Untermieter sondern auch noch mit deinem Vermieter.....
Gruß
Henzy
Ihr könntet euren Mieter auffordern, die Schäden zu beheben. Wenn er das in de gesetzten Frist nicht erreicht, könnt ihr ihm das in Rechnung stellen.
Verweigert er die Schadensregulierung, müsstet ihr sie von ihm einklagen, seid dann in der Beweislast. Ohne Übergabeprotokoll beim Auszug dürfte das schwierig werden...
Genau deswegen vereinbart man VOR Mietbeginn eine Kaution. Wenn ihr das nicht gemacht habt, könnt ihr jetzt eurem Geld hinterher laufen.
Erfahrungsgemäß ist bei solchen Leuten aber nichts zu holen, und ihr zahlt noch einen Haufen Kosten obendrein.