Mieter gewinnt Räumungsklage und nun?

13 Antworten

Ja. Du kannst dem Mieter eine neue Kündigung schicken.

Es ist aber dann ein völlig neuer Fall, eine ganz neue Kündigung. Und somit kündigst du auch wieder fristgerecht, die Kündigungsfrst für den Mieter läuft also von Neuem.

Falls es wieder vor Gericht gehen sollte, besteht kein Zusammenhang mehr zu der vorigen Klage. Du kannst dich darauf nicht mehr beziehen, nicht deinen Fehler der ersten Kündigung ungeschehen machen oder ähnliches.

Es beginnt alles von vorn als wenn du vorher noch nicht versucht hast zu kündigen.

Eigenbedarf trifft nur auf ganz bestimmte Personen zu...

ansonsten kannst du klagen bis du pleite bist

dandy100  12.09.2018, 14:12

Man kann nicht zweimal in derselben Sache klagen, wenn bereits ein Urteil gesprochen worden ist

http://www.rechtslexikon.net/d/rechtshaengigkeit/rechtshaengigkeit.htm

RobertLiebling  12.09.2018, 14:14
@dandy100

Eine erneute Kündigung wäre aber eine neue Situation, gegen die dann auch wieder eine Klage möglich wäre.

dandy100  12.09.2018, 14:39
@RobertLiebling

Nein, wenn die Kündigung aus demselben Grund erfolgt, ist das keine neue Situation, sonst könnte man ja endlos immer wieder wegen derselben Sache klagen und genau das kan man nicht, wenn es bereits ein Urteil gibt - Rechtswege sind vorgeschrieben.

Man müsste dann in die nächsthöhere Instanz gehen, aber irgendwann ist auch das ausgeschöpft

RobertLiebling  12.09.2018, 14:48
@dandy100

Wenn der Vermieter nicht ganz bescheuert ist, wird er die neue Kündigung natürlich etwas anders begründen (sofern das der Grund für den verlorenen Prozess war).

AuroraAlpha  12.09.2018, 14:34
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtshaengigkeit/rechtshaengigkeit.htm

Hat hiermit nichts zutun. Die Rechtshängigkeit ist hier nicht mehr gegeben, da über die Klage entschieden wurde.

In Betracht käme Rechtskraft des Urteils. Wenn allerdings der Vermieter einen neuen Streitgegenstand schafft - bspw. eine erneute Kündigung aus anderem Anlass als dem vorigen - steht die Rechtskraft hier nicht grds. entgegen.

Es kommt doch darauf an, warum dier Mieter gewonnen hat. Wenn die Klage wegen einem Formmangel abgewiesen/verloren wurde, dann kann man es hier selbstverständlich nochmal versuchen.

Wurde die Klage verloren, weil kein wirksamer Eigenbedarfsgrund besteht, wird auch eine neuerliche Klage wenig bringen.

Wenn du einen guten Anwaltv hast, einfach Berufung einlegen und deine aktuelle Finanz- oder Wohnsituation einrichten, dass es sich ohne Frage um "Eigenbedarf" handelt. Also der Eigenbedarf muss auch benötigt werden, wenn du bereits in einer Wohnung wohnst geht das nicht... (Ausgenommen du erhaltest ganz schnelöl eine fristlose Kündigung und hast ja so garkeine Ahnung wo du wohnen sollst... ;-) )