Mieter gekündigt, dieser wird handgreiflich?
Hallo,
ich habe letzte Woche meinen nach mehreren Mahnungen Mieter fristlos gekündigt (Gewerbliche Lagerhalle, extreme Brandgefahr durch ihn ausgegangen, hat diverse Schäden innerhalb von 2 Monaten angerichtet, Gebäude innen Putz komplett runter vermüllt, keinen € Miete gezahlt und auch keine Kaution etc.) nun ist dieser heute auf mein Grundstück gekommen und hat mir gesagt er akzeptiert diese nicht und hat mich mehrfach geschupst und mit der Faust stark auf die Schulter geschlagen. Habe anschließend gleich Anzeige bei der Polizei erstattet (habe 2 unabhänige Zeugen welche dies zum Glück bemerkt haben). Meine Frage nun, da mir dieser gedroht hat, kann ich Ihm Hausverbot auf meinem Grundstück erteilen ? Die Handgreiflichkeiten sind doch ebenfalls ein fristloser Kündigungsgrund oder ?
Einen Anwalt werde ich sowieso kontaktieren aber erstmal ein paar Infos und Meinungen von anderen.
Besten Gruss
9 Antworten
Auch nach der fristlosen Kuendigung ist der Mieter weiterhin so lange Besitzer der Mietsache, bis er diese freiwillig geraeumt hat oder nach einem Raeumungsurteil zwangsgeraeumt wurde. Ein die Mietsache betreffendes Hausverbot kannst du da nicht wirksam aussprechen.
An Deiner Stelle würde ich alle weiteren Maßnahmen dem Anwalt überlassen!
Alles andere macht in diesem Fall wohl keinen Sinn!
Viel Glück dabei, dass Du den Typen dann auch schnell los wirst!
Klar, du hast doch Hausrecht.
der Weg dorthin darf ihm auch nicht verwehrt werden, wenn er über Privateigentum muss?
Du meinst Privateigentum des Vermieters? Der darf dem Mieter den Zugang zur Mietsache nicht verwehren, auch wenn der ueber einen nicht mitvermieteten Teil des Grundstuecks fuehrt.
Bei einer Mietwohnung kann der Vermieter seinem Mieter auch die Nutzung des Treppenhauses nicht untersagen.
Ok danke
Tätlicher Angriff durch einen Mieter, egal ob Wohnung oder Gewerbe, ist ein derartiger Vertrauensbruch, den niemand akzeptieren muss und somit auch ein Grund für fristlose Kündigung. Oder wie stellt man sich ein Vertragsverhältnis vor, bei dem eine Seite immer durch Gewalt der anderen bedroht ist?
Bei der Polizei warst Du schon. Beim Arzt auch? Ein Attest und wenn es nur für einen blauen Fleck an betroffener Stelle ist, wäre im Weiteren sicher hilfreich.
Dann zum Rechtsanwalt. Dieser soll sich auf die ursprüngliche fristlose Kündigung beziehen und nun eine zweite hinter her schieben. Im Falle einer hoffentlich nicht notwendigen Räumungsklage könnte es sein, dass wenn die erste irgendwie angezweifelt werden sollte, dann auf jeden Fall die zweite gilt bzw. beide zusammen eine Wirkung entfalten, der sich kein Gericht entziehen kann. Dein Rechtsanwalt wird das schon gut machen.
Schließlich geht es noch um Schadensersatz für die Schäden an der Halle und hier sollte der Rechtsanwalt sehen, ob es Möglichkeiten gibt zur Sicherung Deiner Ansprüche, also rein finanzielle meine ich. Vielleicht durch eine einstweilige Anordnung, dass die Halle von Dir verschlossen werden kann, ohne dass der Mieter noch an seine Sachen ran kann.
Anzeige wegen Körperverletzung auf jeden Fall. Dieser Fall muss vor Gericht. So muss er die das Geld zurückzahlen und er bekommt eine Freiheitsstrafe oder so ähnlich. Zusätzlich könnte er eine einstweilige Verfügung gegen dich erhalten. Im endeffekt lohnt sich das für dich.
Aber nicht hinsichtlich der vermieteten Raeume. Da hat der Mieter das Hausrecht (auch wenn ihm fristlos gekuendigt wurde, er aber noch nicht ausgezogen ist).