Handwerker: besteht ein Recht auf Barzahlung?
Oder kann ich am Ende auch sagen, dass ich kein Bargeld habe und das Geld überweise?
10 Antworten
klar, immer auf Rechnung, dann zahlst du zwar auch mehrwertsteuer, aber das ist die sicherste Methode, schon allein wegen eventueller garantie
Rechnung gibt es auch bei Barzahlung.
Geldschulden sind grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen. Nur ausgerechnet das BGB gibt es darüber keinen einzigen Paragrafen, man kann es indirekt ableiten wie "Verkehrssitte" und "sofortige Erfüllung der Leistung".
Nun lässt sich herrlich darüber streiten, ob die Handwerksleistung X nun die Verkehrssitte herrscht, es sofort bar zu bezahlen oder eben überweisen. Wie so immer bei Rechtsfragen, gibt es keine klare Antwort.
Daher ist es besser, vorab zu klären, ob Überweisung geht und nein, wenn der Handwerker eine Quittung über die Leistung ausstellst, ist das nicht Schwarzarbeit.
Nein, es besteht kein Recht auf Barbezahlung von Seiten des Handwerkers.
Kannst du!
ein Handwerker, der Bargeld möchte?
Hört sich nach Schwarzarbeit an?
Ich lebe in Deutschland, deshalb diese Antwort!
Vielen Dank für deine Antwort. Da ich nicht In Deutschland lebe, wollte ich eben wissen, warum Barzahlung in diesem Fall mit Schwarzarbeit gleichgesetzt wird.
Ich bin selbst Unternehmer, und hier in Österreich sind Barzahlungen (natürlich mit digital signiertem Registrierkassenbeleg) gleichwertig mit Überweisungen. Und sie haben für den Unternehmer den Vorteil, dass er im Fall des Falles nicht ewig seinem Geld nachlaufen muss.
OK, ich habe es bereits selbst herausgefunden. Dürfte wohl daran liegen, dass es in Deutschland keine Registrierkassenpflicht (mit Pflicht zur Verwendung einer digital signierenden "Sicherheitseinrichtung") gibt.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man als Handwerker unter Generalverdacht steht, Steuern zu hinterziehen.
Bei unserer letzten Steuerprüfung, die ohne Befund beendet wurde, wurde uns gesagt, es kann nicht sein, dass ihr nichts schwarz gemacht habt. Wenn ihr 20.000 zahlt, ist die Sache vom Tisch.
Wir haben nicht gezahlt, da wir nichts verbrochen haben (und nach dieser Zahlung wäre unser kleiner Handwerksbetrieb in Konkurs gegangen).
Der Steuerprüfer hat uns daraufhin wegen Steuerverkürzung angezeigt, ohne irgendwelche Beweise vorlegen zu können. Nach zwei Jahren wurde das Verfahren eingestellt, da nichts gefunden wurde, wie auch. Ich möchte nicht wissen, wieviel Geld dieses Verfahren gekostet hat.
Kann ich verstehen.
Danke für diesen Erfahrungsbericht. Das ist ja unglaublich. Ich kenne zwar Fälle, wo Gastronomen Ärger bekommen haben, weil sie (laut Steuerprüfer) mehr Salz eingekauft haben, als sie für die verkauften Speisen benötigen würden. Aber da liegt dann wenigstens ein irgendwie begründeter Verdacht vor. Dass man aber vom Finanzamt ganz ohne Anhaltspunkte der Schwarzarbeit verdächtigt wird, finde ich krass.
Naja, es bleibt wenigstens zu hoffen, dass sie euch jetzt eine Zeit lang in Ruhe lassen …
Diese Regel hat der Gesetzgeber festgelegt: Nur eine Banküberweisung oder Abbuchung wird vom Finanzamt anerkannt.
Es ist überaus unüblich, daß ein Handwerker Barzahlung verlangt, außer z.B. der Schornsteinfeger.
Und natürlich kannst Du sagen, daß Du den Rechnungsbetrag überweisen wirst.
Es ist ja sogar dein verbrieftes Recht.
Ich glaube, dass die Aussage " Nur eine Banküberweisung oder Abbuchung wird vom Finanzamt anerkannt" nicht richtig ist. Der Handwerker kann auch bar bezahlt werden. Zumindest läuft es in unserem Betrieb so (in Ausnahmen) und Steuerberater und das Finanzamt hat da noch nicht aufgemuckert. Aber zur Sicherheit sollte man das vorher mit dem Handwerker abklären. Viele wollen es ja lieber so oder so haben und als Handwerker mit ggf. tausenden von Euro durch die Gegend zu fahren, ist ja auch nicht immer erstrebenswert.
Doch, rein rechtlich ist die Aussage absolut korrekt.
Evtl. habt ihr einen kulanten Finanzbeamten dort sitzen, die soll es vereinzelt tatsächlich noch geben.
Da möchte ich trotzdem widersprechen. Natürlich kannst du den Handwerker in bar bezahlen und dieser kann, mit ordentlich erstellter Rechnung und quittierter Barzahlung, diesen Vorgang auch seinem Finanzamt gegenüber geltend machen und dies wird auch anerkannt. Was aber nicht anerkannt wird, ist die steuerliche Geltendmachung der Handwerkerkosten bei der Steuerklärung des Kunden gegenüber dem Finanzamt. Hier werden nur Zahlungen anerkannt, die über eine Bankzahlung abgewickelt wurden.
Okay, das hatte ich verabsäumt in meiner Antwort auszuführen, denn das hatte ich eigentlich gemeint.
Eine Frage von jemandem, der nicht in Deutschland lebt: Mir ist bewusst, dass ihr diese Regelung mit der steuerlichen Absetzbarkeit nur bei Überweisung habt. Aber dennoch: Warum wird Barzahlung mit Schwarzarbeit gleichgesetzt, wenn über die Barzahlung eine Rechnung samt Zahlungsbestätigung ausgestellt wird?