Mieteinnahmen richtig versteuern / Grundfreibetrag?

9 Antworten

Du schmeißt da was Durcheinander. Es gibt keinen Freibetrag für Mieteinkünfte.

Es gibt wohl einen Grundfreibetrag pro Person von 9.000 in 2018.

Selbstverständlich werden alle deine Einkünfte zusammengezogen, also dein Arbeitslohn abzüglich der Werbungskosten, mindestens der Werbungkostenpauschbetrag,

deine Einnahmen aus Vermietung abzüglich der Nebenkosten (Grundsteuer, Abschreibung, Versicherungen, Renovierung ect.)

abzüglich etwaiger Versicherungen, außergewöhnlicher Belastungen und am Ende abzüglich der Grundfreibeträge. Die Berechnung ist allerdings komplizierter als ich sie hier schematisch darstelle.

Du solltest den Einsatz eines Steuerberater erwägen.

Es gibt 7 Einkunftsarten - die Einkünfte jeder Einkunftsart werden zunächst getrennt ermittelt und dann addiert = Summe/Gesamtbetrag der Einkünfte; alle Einkünfte werden also zusammen versteuert.

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) = Einkünfte ./. aller möglichen sonstigen Steuerabzugsbeträge (z. B. Sonderausgaben). Da Du ja auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, ist der Grundfreibetrag ggf. dann sowieso überschritten.

Da die Mieteinkünfte zunächst nicht sofort versteuert werden, ist mit einer Steuernachzahlung zu rechnen, sofern ein Gewinn entsteht.

Du bist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Wenn es dann zu einer Nachzahlung kommt, dann wird zukünftig eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt.

Nö - Deine Steuerfreibetrag beträgt in 2018 insgesamt 9000 Euro als Lediger bzw. 18000 als Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung.

Und Deine Mieteinnahmen musst Du selbstverständlich zusätzlich zu Deinem / Eurem sonstigen Einkommen angeben.

Der Steuerfreibetrag bezieht sich auf dein gesamtes Einkommen bzw das zu versteuernde Einkommen. Selbstverständlich ist dein Gehalt Bestandteil davon.

Was jedoch nicht bedeutet das du tatsächlich 8.000€ mehr versteuern musst im Jahr. Für die Vermietung hast du auch Kosten die du dem Entgegensetzen kannst. Primär wird es sich hier meist um Abschreibung und Finanzierung handeln. Aber auch Versicherung, Grundsteuer, Reparaturen und eben alles was an Kosten anfällt die du für die Vermietung hast.

Es wäre nicht unüblich das hierdruch sogar ein steuerlicher Verlust entsteht.

Natürlich musst du die Vermietung in deiner Steuererkärung erklären. Egal ob Gewinn oder Verlust.

Es mag sinn machen sich hier mal professionellen Rat einzuholen und eben mal ein paar hundert €€ auszugeben. (Landen ja wieder in den Ausgaben aus Vermietung ^^) Denn es mag so manche Details geben die man am besten sieht wenn man vor dir sitzt und deine Untelragen zur Hand hat.

Turanimo 
Beitragsersteller
 19.07.2018, 15:06

Danke :)

Die Einkommenssteuer wird immer auf den Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet.

Also: Gehalt aus unselbständiger Tätigkeit + Mieteinnahmen + Kapitaleinkünfte ./. Freibeträge = ZVE (einfach gesagt).

Der Grundfreibetrag bezieht sich ebenfalls auf die Summe aller Einkünfte.

Du machst die Anlage V+V (Vermietung und Verpachtung). Von den Mieteinkünften kannst Du alle Kosten abziehen, die Du im Zusammenhang mit dieser Wohnung hast (Renovierung, Sanierung, nicht umlagefähige Nebenkosten etc.).

Wenn Du Dir unsicher bist, geh zu einem Steuerberater.

Dekkert  19.07.2018, 15:31

Das zu versteuernde Einkommen ist der Begriff von dem die Einkommensteuer berechnet wird. Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte müssen nicht identisch sein.