Miete in bar bezahlt un keinen Beleg erhalten
bin Hartz4 Empfänger und habe nun meine erste Miete in bar bezahlt , erhielt aber keinen Beleg , soll ich erhalten wenn der Vermieter wieder aus dem Ausland zurück ist , was ist nun wenn ich inzwischen vor dem Amt belegen muss dass ich die Miete bezahlte ?
9 Antworten
Natürlich ist eine ausgestellte Quittung nach Zahlung der Miete in Bar hilfreich. Hier mein Tipp, wenn jemand gezahlt hat in bar,aber später verlangt der Vermieter nochmals den Betrag, weil Geld nie erhalten. In solch einem Fall besteht die Möglichkeit, seine Einkommensteuererklärung für den besagten Mietzeitraum (bis 3 Jahre rückblickend wg. der Verjährung) sich zeigen zu lassen. Wenn z.B. für den Monat Mai angeblich keine Miete eingegangen ist, dürfte der Vermieter für diesen Monat ja auch angegeben haben: keine Mieteinnahmen, da Miete nicht gezahlt wurde. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung, da Bargeld ja geflossen, aber nicht angegeben wurde.
Wem hast Du denn die Miete bezahlt? Laß Dir von dieser Person eine Quittung ausstellen! Der Beleg muß ja nicht vom Vermieter unterschrieben sein.
Ich finde es auch ziemlich leichtsinnig, die Miete ohne jeden Beleg zu bezahlen. Wenn der Vermieter Dir nicht wohlgesonnen ist, zahlst Du noch mal - denn wer will was beweisen? Oder hast Du Zeugen für die Übergabe? (Dann könntest Du Dir vielleicht auch von diesen einen vorübergehenden Beleg ausstellen lassen.
meine Gedanken das wollte ich auch schreiben. Ich würde NIE ohne einer sofortigen bestätigung jemaden Geld geben. Schreibe doch selber so einen Zettel mit zum Bsp folgenden Inhalt: Miete für wohnung xy am 99.99.9999 von abc erhalten. zeile frei lassen für die unterschrift und darunter den namen des Geldempfängers schreiben
Der Vermieter sollte doch jemanden benennen können, der derartige Bescheinigungen stellvertretend ausstellt und das Geld entgegennimmt.
Barzahlung hat außerdem den Nachteil, das Du jetzt keinen Beweis hast – weder vor dem Vermieter noch vor dem Amt. In dem Falle wäre es besser gewesen, das Geld zurückzulegen. Oder das Geld zu überweisen. In den Bankauszügen stehen da schon die entsprechenden Hinweise.
Sage dem Amt die Wahrheit und schreibe schon mal einen Brief an den Vermieter. Erinnere ihn, dass Du einen Zahlungsbeleg benoetigst. Die Kopie von diesem Schreiben kannst Du ja dann auch dem Amt vorlegen.
Berichten, wie es gewesen ist und den Beleg unverzüglich nach Erhalt nachreichen. Anders wird es wohl auch nicht mehr gehen. Oder hast Du evtl. Zeugen, die bei der "Geldübergabe" dabei waren?