Messi Wohnung renovieren lassen, Kosten?

5 Antworten

Wer hat gekündigt? Die Messis selber oder du denen? Für den Mieter gilt nach aktuellem Gesetz 3 Monate Kündigungsfrist. Das hat sich geändert, auch wenn es in alten Verträgen noch anders stehen sollte.

Dass es teuer werden wird, alles wieder herzurichten, das ist dir glaub ich selber klar. Und ganzen Schaden, also alles was über eine normale Abnutzung hinaus geht, hat der Mieter zwar zu ersetzen. Blos wenn die Beiden unter dem Existenzminimum leben wirst du wohl von denen kein Geld bekommen können. Da kann dann auch kein Anwalt helfen. Daher wäre eine der Kernfragen, siehst du eine Chance, dass du Geld von den beiden bekommen kannst oder haben die nichts.

Eine Abschätzung über die Kosten zu geben aus der Ferne wäre unseriös. Es kommt doch zu sehr darauf an, was letztlich alles gemacht werden muss. Und ich denke, du hast bis jetzt das ganze Ausmaß vermutlich selber noch nicht im Detail anschauen können. Am besten lässt du eine Fachfirma kommen (soweit du die Renovierung nicht selber machen möchtest), und bittest um einen Kostenvoranschlag.

Habe eine 53 qm Wohnung an 2 Messi vermietet, leider zu spät bemerkt.Jetzt gekündigt [9 Monate Kündigungszeit] haben 23 Jahre dort gewohnt.

Wenn Du gekündigt hast sind es 9 Monate Kündigungsfrist, kündigt der Mieter sind es laut BGB nur drei Monate:


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Ich ( selber Vermieter ) glaube nicht dass die von Dir genannten Mängel alle dem Mieter zuzuschreiben sind weil sie mit der Miete abgegolten sind.

Zudem kann nun mal der Putz nicht ewig halten.

Ob und welche Ansprüche Du geltend machen kannst solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht fragen.

Du kannst natürlich erst mal auch abwarten, versuchen es den Mietern anzulasten und wenn sie dann einen Anwalt oder Mieter einschalten, reagierst Du erst dann entsprechend.

Na wunderbar, das Herzlichen glückwunsch verkneif ich mir jetzt besser mal :/
Ex-Vermieter wo ich vorher gewohnt habe hat auch ziemlich in die Tasche greifen dürfen weil von der ehemaligen Mieterin war finanziell nix zu holen außer die Tochter und ihre 3 Katzen die sie allein zurück gelassen hat damals, der durfte nach begehung der Bude komplett kernsanieren und den ganzen Schrott, Müll und die Essensreste in zwei Container die er sich mieten musste rein packen, das kann richtig ins Geld gehen, je nach Zustand der Bude.

hast du eventuell einen Anwalt an der Hand? mit dem würde ich am besten mal einen Termin ausmachen und dich von ihm/ihr beraten lassen welche Handhabe du ggf. hast bzw das die beiden eventuell für verursachten Schaden und Co. aufkommen weil die haben ja so gehaust und nicht du.

Hast du in den 23 Jahren keine Wohnungsbegehung durchgeführt?

Du wirst höchstwahrscheinlich keine Kosten auf die Mieter umlegen können. Ein Gespräch mit Haus&Grund wäre jetzt angesagt.

.... dafür wurde Miete bezahlt und unsere Gerichte sehen keinen Anspruch bei so banalen Mängel auf Schadenersatz.